Im Rahmen einer bundesweiten Kontrollaktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führte das Hauptzollamt Düsseldorf am 17. Oktober 2024 mehrere verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie weiterer arbeitsrechtlicher Vorschriften. Die Aktion fand unter Beteiligung der europäischen Arbeitsbehörde ELA statt und wurde an den Finanzkontrolle-Standorten (FKS) in Düsseldorf und Wuppertal durchgeführt.
Insgesamt waren 79 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die 176 Personen aus 52 verschiedenen Unternehmen befragten. Davon entfielen 80 Personen auf 33 Unternehmen in Wuppertal. In dieser Stadt wurde das Zollteam von einer Delegation der ELA unterstützt, die die Kontrollen begleitete.
Im Verlauf der Kontrollen deckten die Einsatzkräfte zahlreiche Verdachtsfälle auf: In 17 Fällen wird der Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn vermutet, davon 12 in Wuppertal. Darüber hinaus besteht in sieben Fällen der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden, während in vier Fällen möglicherweise illegale Ausländerbeschäftigung vorliegt. Zudem wurden drei Verdachtsfälle auf Missbrauch von Sozialleistungen sowie 18 mögliche Verstöße gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung festgestellt, letztere ausschließlich in Wuppertal.
Die bundesweite Kontrollaktion ist Teil der Bemühungen, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und den Schutz von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten.