Hau­fen­weise abge­lau­fene Arz­nei­mit­tel wie Botox und Kos­me­tik­pro­dukte stellte das Ord­nungs­amt bei der Durch­su­chung eines Nagel­stu­dios fest,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Ordnungsamt

 

Medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen ohne Zulas­sung, abge­lau­fene Arz­nei­mit­tel und mög­li­che Kör­per­ver­let­zung an Pati­en­ten deckte das Ord­nungs­amt bei zwei Betrie­ben in Düs­sel­dorf auf. In einem Beauty-Salon in Garath wur­den ille­gale Haar­trans­plan­ta­tio­nen ohne medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal durch­ge­führt, in einem Nagel­stu­dio Botox-Behand­lun­gen durch nicht-medi­zi­ni­sches Per­so­nal und mit abge­lau­fe­nen Arz­nei­mit­teln angeboten.

Am Don­ners­tag, 16. Okto­ber 2024, kon­trol­lierte eine Streife der Zen­tra­len Ermitt­lungs­gruppe (ZEG) des Ord­nungs­am­tes einen Beauty-Salon in Garath nach einem Hin­weis auf mög­li­che ille­gale Haar­trans­plan­ta­tio­nen. Bei der Kon­trolle wur­den sei­tens der Dienst­kräfte zwei lau­fende Haar­trans­plan­ta­tio­nen fest­ge­stellt, die von nicht­ärzt­li­chen Mit­ar­bei­ten­den durch­ge­führt wur­den. Ärzte wur­den vor Ort nicht ange­trof­fen. Auch die Medi­ka­mente zur loka­len Betäu­bung wur­den von einer Mit­ar­bei­te­rin gespritzt, die dazu nicht berech­tigt ist. Die Ein­satz­kräfte vor Ort zogen das Gesund­heits­amt sowie die Poli­zei hinzu, da der Betrieb bereits in der Ver­gan­gen­heit mehr­fach straf- und ord­nungs­recht­lich auf­fäl­lig gewor­den war.

Wäh­rend der Kon­trolle musste für die bei­den anwe­sen­den Pati­en­ten der Ret­tuns­dienst ange­for­dert wer­den, da sie über Schmer­zen klag­ten. Beide wur­den ins Kran­ken­haus gebracht. Zudem stellte sich her­aus, dass die Firma über keine Gewer­be­an­mel­dung mehr ver­fügte und der Geschäfts­be­trieb bereits von der Bezirks­re­gie­rung unter­sagt wurde. Durch die Dienst­kräfte wurde ein Durch­su­chungs­be­schluss erwirkt, bei des­sen Voll­zug wei­te­res belas­ten­des Beweis­ma­te­rial, Bar­geld sowie ein gefälsch­ter aus­län­di­scher Per­so­nal­aus­weis ent­deckt wurde. Ord­nungs­amt und Poli­zei lei­te­ten diverse Ord­nungs- und Straf­ver­fah­ren gegen meh­rere Per­so­nen noch vor Ort ein.

Ein Nagel­stu­dio in der Stadt­mitte wurde am Mon­tag, 21. Okto­ber, von zwei Dienst­kräf­ten des Ord­nungs­am­tes in zivil auf­ge­sucht. Hier hatte es zuvor Hin­weise auf Botox­be­hand­lun­gen ohne ärzt­li­che Zulas­sung gege­ben. Nach Betre­ten des Betriebs durch die Dienst­kräfte wurde einer der bei­den Kräfte sogleich das Auf­sprit­zen der Lip­pen mit­tels einer Botox­be­hand­lung für 80 Euro ange­bo­ten. Groß war dann die Über­ra­schung, als die Ein­satz­kräfte ihre Dienst­aus­weise zück­ten und gemein­sam mit Mit­ar­bei­ten­den des Gesund­heits­am­tes Kon­trol­len durch­führ­ten. Dabei stellte sich her­aus, dass weder für das Nagel­stu­dio, noch für das inner­halb der Räum­lich­kei­ten betrie­bene Kos­me­tik­stu­dio eine Gewer­be­an­mel­dung vor­lag. Auf­grund die­ser Ver­stöße wurde ein Durch­su­chungs­be­schluss erwirkt.

Im Rah­men der Durch­su­chun­gen konn­ten Beweis­mit­tel und Bar­geld sicher­ge­stellt wer­den. Sämt­li­che Arz­nei­mit­tel, alle­samt aus dem Aus­land und abge­lau­fen, wur­den sicher­ge­stellt. Der Betrieb wurde durch die Dienst­kräfte ver­sie­gelt. Auch in die­sem Fall wur­den mit der hin­zu­ge­zo­ge­nen Poli­zei Buß­geld­ver­fah­ren eingeleitet.

Wor­auf ist bei Behand­lungs­mög­lich­kei­ten zu achten?
Botox ist ein Arz­nei­mit­tel und darf nur von Ärz­tin­nen und Ärz­ten gespritzt wer­den, Hyalu­ron darf nur von Ärz­tin­nen und Ärz­ten sowie von Heil­prak­ti­kern ver­wen­det wer­den. Bei der Suche nach Behand­lungs­mög­lich­kei­ten sollte auf fol­gende Aspekte geach­tet werden:

  • Umfas­sende Auf­klä­rung über den Ein­griff und mög­li­cher Nebenwirkungen
  • Hygiene in der Praxis
  • Auf Ver­lan­gen wer­den die Appro­ba­ti­ons­ur­kunde bzw. die Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis vorgelegt.

Stut­zig machen sollte:

  • güns­ti­ges Ange­bot weit unter dem Normalpreis
  • Kon­takt erfolgt aus­schließ­lich über Social Media
  • man­gel­hafte Sprachkenntnisse
  • Behand­lun­gen fin­den in Nagel­stu­dios, Beau­ty­sa­lons, Woh­nun­gen, Kel­ler­ge­schos­sen, Hotels oder ähn­li­chem statt (keine Praxisräume)

 

 

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