Das ehe­ma­lige Mari­en­kran­ken­haus in Kai­sers­werth soll Wohn­raum wer­den Photo: Gabriele Schreckenberg

 

Von Chris­tof Roche

Die Bezirks­ver­tre­tung 5 (BV5) will die Bau­vor­anfrage zum Umbau des Mari­en­kran­ken­hau­ses in Wohn­raum durch­win­ken – aller­dings nur unter sehr eng gefass­ten Bedin­gun­gen. Das geht aus den Unter­la­gen für die letzte Sit­zung der BV5 im lau­fen­den Jahr her­vor, die für den 3. Dezem­ber ange­setzt ist. Darin heißt es, die Geneh­mi­gung der Bau­vor­anfrage gelte „allein hin­sicht­lich der Art der Nut­zung des ehe­ma­li­gen Mari­en­kran­ken­hau­ses“. Alle über die Art der Nut­zung hin­aus­ge­hen­den bau­recht­li­chen The­men „wer­den im wei­te­ren Ver­fah­ren geklärt und der BV ent­spre­chend der Sat­zung erneut zur Ent­schei­dung vor­ge­legt“, heißt es in dem Doku­ment weiter.

Aus infor­mier­ten Krei­sen ver­lau­tete, mit der Geneh­mi­gung der Vor­anfrage müsse sicher­ge­stellt wer­den, dass der Inves­tor die Zusage nicht als Frei­fahrt­schein für das gesamte Bau­vor­ha­ben aus­le­gen könne. Im Juni hatte der Inves­tor noch Pläne zur Abstim­mung gestellt, wonach neben der neuen Wohn­nut­zung des ehe­ma­li­gen Kran­ken­hau­ses und sei­ner Anbau­ten auch zwei wei­tere Wohn­ge­bäude auf den Flä­chen des ehe­ma­li­gen Kes­sel­hau­ses und des Küchen­ge­bäu­des errich­tet wer­den soll­ten. Diese Pläne stie­ßen unter ande­rem mit Blick auf die Park­si­tua­tion auf vehe­men­ten Wider­stand der BV5. So sahen die Pläne keine Tief­ga­rage vor, son­dern ledig­lich die Schaf­fung ober­ir­di­scher Stellplätze.

 

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