Von Christof Roche
Die Bezirksvertretung 5 (BV5) will die Bauvoranfrage zum Umbau des Marienkrankenhauses in Wohnraum durchwinken – allerdings nur unter sehr eng gefassten Bedingungen. Das geht aus den Unterlagen für die letzte Sitzung der BV5 im laufenden Jahr hervor, die für den 3. Dezember angesetzt ist. Darin heißt es, die Genehmigung der Bauvoranfrage gelte „allein hinsichtlich der Art der Nutzung des ehemaligen Marienkrankenhauses“. Alle über die Art der Nutzung hinausgehenden baurechtlichen Themen „werden im weiteren Verfahren geklärt und der BV entsprechend der Satzung erneut zur Entscheidung vorgelegt“, heißt es in dem Dokument weiter.
Aus informierten Kreisen verlautete, mit der Genehmigung der Voranfrage müsse sichergestellt werden, dass der Investor die Zusage nicht als Freifahrtschein für das gesamte Bauvorhaben auslegen könne. Im Juni hatte der Investor noch Pläne zur Abstimmung gestellt, wonach neben der neuen Wohnnutzung des ehemaligen Krankenhauses und seiner Anbauten auch zwei weitere Wohngebäude auf den Flächen des ehemaligen Kesselhauses und des Küchengebäudes errichtet werden sollten. Diese Pläne stießen unter anderem mit Blick auf die Parksituation auf vehementen Widerstand der BV5. So sahen die Pläne keine Tiefgarage vor, sondern lediglich die Schaffung oberirdischer Stellplätze.