Über 180.000 Euro in bar und jede Menge nicht zuge­las­sene Medi­ka­mente fan­den die Dienst­kräfte in einer ille­ga­len Haar­trans­plan­ta­ti­ons-Pra­xis in Friedrichstadt,©Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Ordnungsamt

 

Haar­trans­plan­ta­tio­nen ohne Ärzte und mit nicht zuge­las­se­nen Medi­ka­men­ten, Lip­pen auf­sprit­zen ohne Zulas­sung – und ganz viel Bar­geld: Erneut fie­len zwei nicht ange­mel­dete Betriebe in Düs­sel­dorf durch ille­gale “Schön­heits­be­hand­lun­gen” auf. Bei einer gemein­sa­men Kon­trolle von Ord­nungs­amt, Bezirks­re­gie­rung und Gesund­heits­amt wurde so eine nicht ange­mel­dete Haar­trans­plan­ta­ti­ons­pra­xis in Fried­rich­stadt durch­sucht. Die Zen­trale Ermitt­lungs­gruppe (ZEG) des Ord­nungs­am­tes ent­deckte zudem wie­der ille­gale Lip­pen-Behand­lun­gen in einem Beau­ty­sa­lon — eben­falls in Fried­rich­stadt. Bei den bei­den Durch­su­chun­gen han­delte es sich um den drit­ten und vier­ten Fall einer ille­ga­len Schön­heits­pra­xis in Düsseldorf.

Auf­grund eines anony­men Hin­wei­ses eines nach eige­nen Anga­ben Geschä­dig­ten kon­trol­lier­ten Ord­nungs­amt, Gesund­heits­amt und Bezirks­re­gie­rung einen Betrieb auf der Graf-Adolf-Straße. Bereits im Trep­pen­haus kamen den Dienst­kräf­ten zwei Män­ner in OP-Klei­dung ent­ge­gen, die anga­ben, in einem Betrieb ein paar Eta­gen wei­ter oben zu arbei­ten. Nach­dem sich die Dienst­kärfte aus­wie­sen, wur­den sie zunächst in Räum­lich­kei­ten, die nach einer Schön­heits­pra­xis aus­sa­hen, geführt. Wei­tere Per­so­nen wur­den hier nicht ange­trof­fen. Die Dienst­kräfte woll­ten sich auch die Räum­lich­kei­ten auf dem Flur gegen­über anschauen – da diese auf dem Klin­gel­schild eben­falls als Pra­xis aus­ge­wie­sen war. Die Män­ner beton­ten, keine Zugangs­mög­lich­kei­ten zu haben.

Zur Iden­ti­täts­festel­lung wur­den beide Per­so­nen im Anschluss durch­sucht. Dabei wurde ein Schlüs­sel­bund gefun­den, der auf die Tür der wei­te­ren Ein­heit passte. Dort waren wei­tere Pra­xis-Ein­hei­ten und OP-Räum­lich­kei­ten ein­ge­rich­tet. Drei weib­li­che Per­so­nen gaben an, Pati­en­ten zu sein. Bei zwei wei­te­ren männ­li­chen Per­so­nen wurde gerade eine Haar­trans­plan­ta­tion durch­ge­führt. Wäh­rend der wei­te­ren Befra­gung der bei­den Pati­en­ten stellte sich her­aus, dass die Trans­plan­ta­tio­nen von den drei Frauen durch­ge­führt wurde. Diese hät­ten sich als Ärz­tin­nen vor­ge­stellt und von den Pati­en­ten zwi­schen 2.000 und 2.500 Euro in Bar als Vor­kasse und Anzah­lung für die Behand­lung erhalten.

Die Dienst­kräfte der Bezirks­re­gie­rung und des Gesund­heits­am­tes stell­ten erheb­li­che hygie­ni­sche Män­gel fest. Dazu wur­den Medi­ka­mente gefun­den, die nicht in Deutsch­land und nicht ohne ärzt­li­che Medi­ka­tion ver­ab­reicht wer­den dür­fen. Bei der wei­te­ren Befra­gung wurde klar, dass keine der drei Frauen Ärz­tin war. Sei­tens der Dienst­kräfte der Bezirks­re­gie­rung wur­den zudem bei den chir­ur­gi­schen Instru­men­ten so gra­vie­rende Män­gel fest­ge­stellt, dass ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wurde. Über­dies stellte sich her­aus, dass die ver­meint­li­che Firma über kei­ner­lei Gewer­be­an­mel­dung ver­fügte. Auf­grund des Ver­dachts der Schwarz­ar­beit erwirk­ten die Dienst­kräfte einen Durch­su­chungs­be­schluss. Dabei wur­den an ver­schie­de­nen Orten in den bei­den “Pra­xis­räu­men” erheb­li­che Men­gen Bar­geld gefun­den. Die­ses Geld wurde nach Rück­spra­che mit dem Eil­rich­ter beschlag­nahmt und spä­ter gezählt: Es han­delte sich um über 180.000 Euro. Die fünf Per­so­nen im Betrieb, die aus der Tür­kei stam­men, wur­den auf­grund des Ver­dachts, sich uner­laubt im Bun­des­ge­biet auf­zu­hal­ten, einer Poli­zei­streife übergeben.

Auch der zweite Beau­ty­sa­lon wurde auf­grund eines anony­men Hin­wei­ses auf­ge­sucht. Die Dienst­kräfte ver­ein­bar­ten Online einen Ter­min im Betrieb. Vor Ort wurde die Dienst­kraft von einer Mit­ar­bei­te­rin und ihrer Assis­ten­tin dahin­ge­hend bera­ten, sich für knapp 500 Euro die Lip­pen auf­sprit­zen zu las­sen. Dar­auf­hin wie­sen sich die Dienst­kräfte aus. Die bei­den Frauen stell­ten sich als ukrai­ni­sche Staats­bür­ger mit Auf­ent­halts­ti­teln aus Litauen und Lett­land her­aus. Die Dienst­kräfte klär­ten beide auf, dass sie sich der Schwarz­ar­beit schul­dig mach­ten. Nach Hin­ter­le­gung einer Sicher­heits­leis­tung wur­den beide in Poli­zei­ge­wahr­sam über­ge­ben, da auch hier der Ver­dacht bestand, dass sich beide uner­laubt im Bun­des­ge­biet aufhielten.

Mög­li­cher­weise gibt es wei­tere unse­riöse Anbie­ter von Schön­heits­be­hand­lun­gen in Düs­sel­dorf. Soll­ten Unsi­cher­hei­ten bezüg­lich der Pro­fes­sio­na­li­tät einer Pra­xis oder eines Salons bestehen, wen­den Sie sich an das Gesund­heits­amt über gesundheitsberufe@duesseldorf.de. Die betref­fen­den Betriebe wer­den umge­hend überprüft.

Wor­auf ist bei Behand­lungs­mög­lich­kei­ten zu achten?

Bei der Suche nach Behand­lungs­mög­lich­kei­ten sollte auf fol­gende Aspekte geach­tet werden:

  • Umfas­sende Auf­klä­rung über den Ein­griff und mög­li­cher Nebenwirkungen
  • Hygiene in der Praxis
  • Auf Ver­lan­gen wer­den die Appro­ba­ti­ons­ur­kunde bzw. die Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis vorgelegt.

Stut­zig machen sollte:

  • güns­ti­ges Ange­bot weit unter dem Normalpreis
  • Kon­takt erfolgt aus­schließ­lich über Social Media
  • man­gel­hafte Sprachkenntnisse
  • Behand­lun­gen fin­den in Nagel­stu­dios, Beau­ty­sa­lons, Woh­nun­gen, Kel­ler­ge­schos­sen, Hotels oder ähn­li­chem statt (keine Praxisräume)
  • Nur Bar­zah­lung (meis­tens im Vor­aus) möglich

 

Werbung

Wer­bung bitte klicken