Sym­bol­bild Rat­haus Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat in sei­nen Sit­zun­gen am 21. Novem­ber und 12. Dezem­ber 2024 Anpas­sun­gen von orts­recht­li­chen Bestim­mun­gen beschlos­sen, die zum 1. Januar 2025 wirk­sam wer­den. Neben eini­gen Ände­run­gen bei Gebüh­ren und Ent­gel­ten gehö­ren dazu auch Ände­run­gen in der Taxen­ord­nung und Taxen­ta­rif­ord­nung, die jedoch erst zum 1. Februar 2025 wirk­sam wer­den. Im Januar 2025 wird es hierzu eine geson­derte Mit­tei­lung geben.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen im Einzelnen:

Hebe­sätze für Grund- und Gewerbesteuer

Der Hebe­satz für die Grund­steuer A (für Betriebe der Land- und Forst­wirt­schaft) beträgt 295 Pro­zent. Der lineare Hebe­satz für die Grund­steuer B (für alle sons­ti­gen Grund­stü­cke) wurde von 440 auf 374 Pro­zent gesenkt.

Der Hebe­satz für die Gewer­be­steuer liegt unver­än­dert bei 440 Pro­zent. www.duesseldorf.de/grundsteuer

Abwas­ser­ge­büh­ren

Gemäß der vom Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb Düs­sel­dorf (SEBD) vor­ge­leg­ten Abwas­ser­ge­büh­ren­kal­ku­la­tion 2025 blei­ben die Gebüh­ren für die Schmutz­was­ser- und Nie­der­schlags­was­ser­ent­sor­gung auf dem Vor­jah­res­ni­veau und damit auch im Jahr 2025 unver­än­dert konstant.

Der seit 2023 gel­tende Schmutz­was­ser­ge­büh­ren­satz beträgt im kom­men­den Jahr 1,65 Euro je Kubik­me­ter Frisch­was­ser für die Schmutz­was­ser­ent­sor­gung und der Gebüh­ren­satz für die Nie­der­schlags­was­ser­ent­sor­gung 1,04 Euro je m²/Jahr bezie­hungs­weise bei Grün­dä­chern 0,52 Euro je m²/Jahr.

Damit ist die jähr­li­che Belas­tung eines Vier-Per­so­nen-Mus­ter­haus­halts in Düs­sel­dorf im Ver­gleich mit ande­ren Kom­mu­nen in NRW beson­ders gering. Dank der Effi­zi­enz des städ­ti­schen Abwas­ser­be­trie­bes ent­fal­len auf die Abwas­ser­ge­büh­ren pro Per­son und Tag, trotz all­ge­mei­ner Kos­ten­stei­ge­run­gen in den letz­ten Jah­ren, im Durch­schnitt weni­ger als 25 Cent.

Die Abwas­ser­ge­büh­ren­kal­ku­la­tion 2025 berück­sich­tigt das seit dem 15.12.2022 gel­tende Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz Nord­rhein-West­fa­len (KAG NRW).

Fett­ab­schei­de­r­an­la­gen

Der Kanal­be­trieb des SEBD führt die Rei­ni­gung und Ent­sor­gung für der­zeit etwa 1.500 Fett­ab­schei­de­r­an­la­gen Düs­sel­dor­fer Groß­un­ter­neh­men, Metz­ge­reien, Restau­rants und Kan­ti­nen­be­triebe durch. Bei jähr­lich mehr als 5.500 Fett­ab­schei­der­rei­ni­gun­gen wer­den im Durch­schnitt 7.000 m³ Fett­rück­stände mit Spe­zi­al­fahr­zeu­gen auf­ge­nom­men und abge­führt. Diese Auf­gabe wird vom SEBD als Betrieb gewerb­li­cher Art (BgA) geführt und unter­liegt damit der Umsatz- und Ertragssteuerpflicht.

Die zur­zeit gül­ti­gen Ent­gelt­sätze wur­den letzt­ma­lig zum 1. Juli 2022 erhöht. Vor dem Hin­ter­grund der Tarif­ab­schlüsse der letz­ten 2 Jahre und wei­ter­hin stark anstei­gen­der Beschaf­fungs- und Unter­hal­tungs­kos­ten der 5 Spe­zi­al­fahr­zeuge ist eine Erhö­hung der Ent­gelte ab 1. Januar 2025 um durch­schnitt­lich 3,5 Pro­zent sowie eine Neu­fest­set­zung der Zuschlags­sätze für Son­der­rei­ni­gun­gen not­wen­dig, um kos­ten­de­ckend arbei­ten zu kön­nen. Mit die­ser Erhö­hung beträgt die durch­schnitt­li­che jähr­li­che Tarif­stei­ge­rung im 10-Jah­res­schnitt circa 1,2 Pro­zent und liegt damit deut­lich unter­halb der Inflationsrate.

Stra­ßen­rei­ni­gung

Die Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung stei­gen ab dem 1. Januar 2025 um durch­schnitt­lich 18 Pro­zent. Gründe für die Anhe­bung lie­gen einer­seits in den all­ge­mein gestie­ge­nen Kos­ten für Per­so­nal und Ener­gie, ande­rer­seits in stren­ge­ren Qua­li­täts­maß­stä­ben für die Aus­füh­rung der Stra­ßen­rei­ni­gung. So steigt etwa die Fahr­bahn- und Geh­weg­rei­ni­gung pro Meter Stra­ßen­front von 9,36 Euro auf 11,05 Euro.

Abfall­ent­sor­gung

Ab 2025 wird die getrennte Erfas­sung von Wert­stof­fen ver­bes­sert. Dann dür­fen zum Bei­spiel soge­nannte “stoff­glei­che Nicht­ver­pa­ckun­gen” in die Gelbe Tonne gege­ben wer­den, also Abfälle aus Metall oder Kunst­stoff, etwa kaputte Koch-Uten­si­lien oder Gieß­kan­nen. Trotz ein­zel­ner Erhö­hun­gen erge­ben sich auch Ein­spar­po­ten­tiale bei der Abfallentsorgung.

Eine vier­köp­fige Fami­lie, die bis­lang für ihre Rest­müll­tonne von 120 Litern bei wöchent­li­cher Lee­rung im Voll­ser­vice 538,08 Euro gezahlt hat, käme durch Ver­wen­dung einer halb so gro­ßen Rest­müll­tonne (60 Liter / 299,04 Euro) bei par­al­le­ler Hin­zu­nahme einer Bio­tonne (120 Liter / 13,18 Euro) und einer Blauen Tonne (120 Liter / 13,84 Euro) auf eine Gesamt­jah­res­ge­bühr von 326,06 Euro und würde damit über 212 Euro sparen.

Im Ein­zel­nen steigt die Jah­res­ge­bühr für die Ent­sor­gung einer 120 Liter gro­ßen Tonne für Rest­müll von 529,68 auf 538,08 Euro, wäh­rend sie für die Bio­tonne von 35,68 auf 13,18 Euro und für die Blaue Tonne von 35,68 auf 13,84 Euro sinkt.

 

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