Luft­bild­auf­nahme vom Düs­sel­dor­fer groß­markt aus dem Jahr 1979. Von links nach unten Mitte ver­lau­fend die Ulmenstraße,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Walter Moog

 

Der Groß­markt Düs­sel­dorf in Deren­dorf wird, wie vor rund drei Jah­ren vom Rat der Lan­des­haupt­stadt beschlos­sen, am 31. Dezem­ber 2024 end­gül­tig geschlos­sen. Das Gelände an der Ulmen­straße kann nach der Auf­lö­sung der öffent­li­chen Ein­rich­tung Groß­markt wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Bestehen bleibt der pri­vat orga­ni­sierte Blumengroßmarkt.

Die Stadt ver­folgt für die Flä­chen andere stra­te­gi­sche Stadt­ent­wick­lungs­ziele, unter ande­rem Umsied­lung von Gewer­be­flä­chen zur zukünf­ti­gen Wohn­bau­flä­chen­ent­wick­lung. Durch die Umsied­lung des Metro Cash&Carry Mark­tes hin zur Ulmen­straße in Deren­dorf kön­nen an des­sen bis­he­ri­gen Stand­ort in Flin­gern bis zu 1.400 Woh­nun­gen entstehen.

Die übri­gen im städ­ti­schen Besitz ver­blei­ben­den Flä­chen sol­len lang­fris­tig gewerb­lich ver­pach­tet wer­den. Ziel ist, damit den Pro­duk­ti­ons­stand­ort Düs­sel­dorf nach­hal­tig zu stär­ken. Um die­ses Vor­ha­ben zu unter­stüt­zen, befin­det sich der­zeit ein neuer Bebau­ungs­plan in Aufstellung.

Die ehe­ma­lige Groß­markt­flä­che wird dabei unab­hän­gig von den Pla­nun­gen im Kreu­zungs­be­reich Ulmen­straße und An der Piwipp betrach­tet. Bereits am 12. Dezem­ber 2024 hat der Stadt­rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf den Sat­zungs­be­schluss für den Bebau­ungs­plan 01/009 “Süd­lich An der Piwipp” gefasst. Damit wurde das Pla­nungs­recht für den Bau eines neuen Hal­len­bads sowie eines neuen Rewe-Markts geschaf­fen. Die Bau­ge­neh­mi­gung für den Rewe-Markt wird in Kürze erwar­tet, sodass der Bau­be­ginn zeit­nah erfol­gen kann. Auch die Vor­be­rei­tun­gen für den Bau des Hal­len­bads schrei­ten voran.

Hohe Inves­ti­ti­ons­kos­ten führ­ten mit zum Aus
Der Ver­lust in der steu­er­li­chen Gewinn- und Ver­lust­rech­nung des Groß­mark­tes war ste­tig angestiegen.

Mehr­jäh­rige, inten­sive Ver­hand­lun­gen mit den Händ­lern zum Zwe­cke der Neu­aus­rich­tung des Groß­markts führ­ten zu kei­ner Eini­gung. Eine Neu­aus­rich­tung hätte hohe Inves­ti­tio­nen erfor­dert, auch ver­bun­den mit höhe­ren Kos­ten für Händ­le­rin­nen und Händler.

Eine Gefähr­dung der Düs­sel­dor­fer Wochen­märkte durch den Weg­fall des Groß­mark­tes in Düs­sel­dorf schließt die Stadt aus. Für Düs­sel­dor­fer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger war der Groß­markt nicht zugäng­lich. Die Betriebe, die berech­tigt waren, auf dem Groß­markt ein­zu­kau­fen (ins­bes. Gas­tro­no­mie, Kitas, Senio­ren­heime, Hotel­le­rie und der Ein­zel­han­del) haben zahl­rei­che andere Mög­lich­kei­ten, sich mit fri­schem Obst und Gemüse zu ver­sor­gen. Einige der Groß­markt­händ­ler haben mitt­ler­weile in Hil­den einen neuen Stand­ort gefunden.

Recht­li­che Hintergründe
Am 1. Juli 2021 hatte der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Auf­lö­sung des Groß­mark­tes als öffent­li­che Ein­rich­tung zum 31. Dezem­ber 2024 beschlos­sen (Vor­lage AUS/051/2021). Dem­entspre­chend hat die Stadt die Zuwei­sun­gen für die Stände zum 31. Dezem­ber 2024 wider­ru­fen. Hier­ge­gen hatte ein Teil der Groß­markt­händ­ler Klage erho­ben. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter gab am 14. Juni 2023 im Beru­fungs­ver­fah­ren der Lan­des­haupt­stadt jedoch in allen Punk­ten recht, ließ aller­dings die Revi­sion zum Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) zu. Das BVerwG sprach dann am 24. April 2024, in der Revi­sion zum Groß­markt Düs­sel­dorf und der par­al­lel ver­han­del­ten Nor­men­kon­trolle, das abschlie­ßende Urteil. Der Rechts­auf­fas­sung der Stadt wurde in drit­ter und letz­ter Instanz gefolgt. “Die Garan­tie der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung ver­pflich­tet eine Kom­mune nicht, einen als öffent­li­che Ein­rich­tung betrie­be­nen Groß­markt fort­zu­füh­ren”, ent­schied das BVerwG in Leipzig.

 

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