Sym­bol­bild Feu­er­werk © Lokalbüro

 

Das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt weist dar­auf hin, dass zum Jah­res­wech­sel nur am Diens­tag, 31. Dezem­ber 2024, und am Mitt­woch, 1. Januar 2025, “geknallt” wer­den darf. Men­schen, die Feu­er­werks­kör­per frü­her oder auch spä­ter abbren­nen, bege­hen eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­buße geahn­det wer­den kann. Eben­falls geahn­det wird der Ver­kauf von Feu­er­werks­kör­pern mit Alters­be­gren­zung ab 18 Jah­ren an Kin­der und Jugendliche.

Der Ver­kauf darf grund­sätz­lich ab dem 29. bis zum 31. Dezem­ber erfol­gen. In die­sem Jahr ist der Ver­kauf bereits ab dem 28. Dezem­ber mög­lich, da einer der Ver­kaufs­tage auf einen Sonn­tag fällt. Das Abbren­nen von Feu­er­werk in der unmit­tel­ba­ren Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- oder Senio­ren­hei­men ist unter­sagt. Außer­dem gilt auch in die­sem Jahr ein Feu­er­werks­ver­bot in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt von Diens­tag, 31. Dezem­ber, 20 Uhr, bis Mitt­woch, 1. Januar, 6 Uhr. Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf erin­nert kurz vor dem Jah­res­wech­sel daran, dass es wegen unsach­ge­mä­ßen Umgangs mit Böl­lern und Rake­ten jedes Jahr an Sil­ves­ter und Neu­jahr zu Ein­sät­zen kommt, bei denen zum Teil schwere Ver­let­zun­gen behan­delt wer­den müssen.

“Wir möch­ten nie­man­dem das Abschie­ßen von Feu­er­werk ver­bie­ten. Aber jeder, der Böl­ler, Knall­frö­sche oder Rake­ten abschießt, sollte beden­ken, dass davon bei unsach­ge­mä­ßem Gebrauch erheb­li­che Gefah­ren für Leib und Leben aus­geht”, erklärt David von der Lieth, Lei­ter der Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr. “Ins­be­son­dere nach Alko­hol­kon­sum sollte auf das Abschie­ßen von Feu­er­werk ver­zich­tet werden.”

Die Gefah­ren wer­den durch die Sta­tis­tik der ver­gan­ge­nen Neu­jahrs­nächte bestä­tigt. Immer wie­der kommt es zu Ver­bren­nun­gen im Gesicht und an den Hän­den, Augen­ver­let­zun­gen und Gehör­schä­den. Aber auch abge­ris­sene Fin­ger kön­nen das Resul­tat sein, wenn ein Böl­ler in der Hand explo­diert. Vom Sil­ves­ter­abend 2023 bis zum frü­hen Mor­gen des neuen Jah­res 2024 zum Bei­spiel muss­ten 205 Men­schen (Vor­jahr: 182) durch den Ret­tungs­dienst ver­sorgt wer­den. Die meis­ten davon kamen zur Behand­lung ins Kran­ken­haus, bei 55 (Vor­jahr: 17) Ein­sät­zen unter­stützte der Notarzt.

Die Feu­er­wehr weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass sich zum Jah­res­wech­sel 2023/24 zwölf Men­schen durch Feu­er­werks­kör­per (Vor­jahr: 1) ver­letzt haben. Diese Zahl unter­streicht die Bedeu­tung des Feu­er­werks­ver­bots in der Alt­stadt. Auch die Brand­schutz­ein­hei­ten sind zum Jah­res­wech­sel beson­ders gefor­dert. In der Zeit von 22 Uhr am Sil­ves­ter­abend 2023 bis zum Neu­jahrs­mor­gen 2024 rück­ten die Feu­er­wehr­leute 112 Mal (Vor­jahr: 126) zu Brand­ein­sät­zen im Stadt­ge­biet aus. Bei den meis­ten Brän­den in der Stadt han­delte es sich um Klein­brände, oft ver­ur­sacht durch Feuerwerkskörper.

Damit alle Düs­sel­dor­fer fried­lich und unbe­scha­det ins neue Jahr kom­men, hat die Feu­er­wehr Tipps zum sach­ge­rech­ten Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern und Rake­ten zusammengestellt:

  • Nur in Deutsch­land zuge­las­se­nes Feu­er­werk kau­fen und verwenden.
  • Feu­er­werks­kör­per gehö­ren nicht in die Hände von Kin­dern und Jugend­li­chen (Aus­nahme sind für alle Alters­klas­sen frei gege­bene Pro­dukte) oder alko­ho­li­sier­ten Menschen.
  • Unbe­dingt vor dem Zün­den die Gebrauchs­an­wei­sung lesen.
  • Feu­er­werks­kör­per und Rake­ten nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzün­den der Zünd­schnur min­des­tens acht Meter Sicher­heits­ab­stand um das Feu­er­werk herum einhalten.
  • Feu­er­werks­kör­per nicht von Bal­ko­nen wer­fen, Rake­ten nicht vom Bal­kon aus starten.
  • Aus­rei­chend Sicher­heits­ab­stand zu ande­ren Men­schen, Gebäu­den, Bäu­men und Fahr­zeu­gen einhalten.
  • Knal­ler nicht in Rich­tung von ande­ren Men­schen werfen.
  • Feu­er­werk nicht bün­deln oder gemein­sam anzün­den; auch nicht in Dosen, Fla­schen, Brief­käs­ten oder Alt­pa­pier­con­tai­nern zünden.
  • Beson­ders bei Kin­dern auf schwer ent­flamm­bare Klei­dung ach­ten, Sil­ves­ter keine Kunst­fa­ser­stoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Ver­meint­li­che Blind­gän­ger nicht anfas­sen, sie kön­nen auch noch ver­spä­tet zün­den. Kei­nes­falls nach­zün­den, wegen der zu kur­zen Zünd­schnur explo­diert der Knal­ler mög­li­cher­weise sofort. Blind­gän­ger mit Was­ser über­gie­ßen und unbrauch­bar machen, denn gerade für Kin­der, die sol­che Kra­cher nicht zün­den dür­fen, sind sie spä­tes­tens am nächs­ten Tag eine große Gefahr.
  • Rake­ten nur senk­recht star­ten. Kei­nes­falls Rake­ten aus der Hand starten.
  • Die Flug­bahn der Rakete abschät­zen und die Auf­treff­stelle nach dem Aus­bren­nen beobachten.
  • Nach Mög­lich­keit vor Sil­ves­ter brenn­bare Gegen­stände von Bal­ko­nen ent­fer­nen und Fens­ter schlie­ßen. Manch­mal wer­den Rake­ten gezielt in geöff­nete Fens­ter, auf Bal­kone oder andere brenn­bare Gegen­stände geschossen.
  • Bei Boden­feu­er­werk, wie Gold­re­gen, die Rich­tung des Fun­ken­flu­ges beach­ten — dort soll­ten keine brenn­ba­ren Stoffe sein.
  • Bei Leucht­bat­te­rien auf die Stand­si­cher­heit ach­ten. Tipp: ein Brett als Unter­lage verwenden.
  • Spä­tes­tens am nächs­ten Mor­gen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Geh­weg ent­sor­gen. Auf kei­nen Fall die Feu­er­werks­reste direkt nach dem “Knal­len” in der Müll­tonne ent­sor­gen, da glim­mende Reste auch noch nach Stun­den zu einem Brand in Müll­be­häl­tern füh­ren können.
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