Vor der anstehenden Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, dürfen die Parteien ab Freitag, 10. Januar, 18 Uhr beginnen, Wahlplakate in Düsseldorf aufzuhängen. Sechs Wochen lang werden die Plakate im Stadtgebiet, unter anderem an Laternenmasten und Großplakatwänden, sichtbar sein.
Für die Plakatierung gelten bestimmte Regeln: Grundsätzlich darf nur im öffentlichen Verkehrsraum geworben werden, es gibt keine Mengenbeschränkung pro Partei. Allerdings darf pro Mast nur ein Wahlplakat auf einer Mindesthöhe von 2,20 Metern aufgehängt werden, auf 100 Meter Straße maximal drei Standorte der gleichen Partei. Stromkästen oder Wartehäuschen dürfen nicht beklebt werden.
Wahlplakate müssen nach der Bundestagswahl bis spätestens 3. März entfernt werden. Vor Beginn und nach Ablauf der Genehmigungszeit im öffentlichen Straßenraum aufgestellte Plakate werden ohne weitere Aufforderung kostenpflichtig entfernt.