Sym­bol­bild Wahl­pla­kate / hier Kom­mu­nal­wah­len @ Lokalbüro

 

Vor der anste­hen­den Bun­des­tags­wahl am Sonn­tag, 23. Februar 2025, dür­fen die Par­teien ab Frei­tag, 10. Januar, 18 Uhr begin­nen, Wahl­pla­kate in Düs­sel­dorf auf­zu­hän­gen. Sechs Wochen lang wer­den die Pla­kate im Stadt­ge­biet, unter ande­rem an Later­nen­mas­ten und Groß­pla­kat­wän­den, sicht­bar sein.

Für die Pla­ka­tie­rung gel­ten bestimmte Regeln: Grund­sätz­lich darf nur im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum gewor­ben wer­den, es gibt keine Men­gen­be­schrän­kung pro Par­tei. Aller­dings darf pro Mast nur ein Wahl­pla­kat auf einer Min­dest­höhe von 2,20 Metern auf­ge­hängt wer­den, auf 100 Meter Straße maxi­mal drei Stand­orte der glei­chen Par­tei. Strom­käs­ten oder War­te­häus­chen dür­fen nicht beklebt werden.

Wahl­pla­kate müs­sen nach der Bun­des­tags­wahl bis spä­tes­tens 3. März ent­fernt wer­den. Vor Beginn und nach Ablauf der Geneh­mi­gungs­zeit im öffent­li­chen Stra­ßen­raum auf­ge­stellte Pla­kate wer­den ohne wei­tere Auf­for­de­rung kos­ten­pflich­tig entfernt.