410.466 wahlberechtigte Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger sind zur Wahl aufgerufen/Stadt startet Versand der Wahlbenachrichtigungen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind 410.466 Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages aufgerufen. Mit der Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 12. Januar beginnt nun der Versand der Wahlbenachrichtigungen, der spätestens am ersten Februarwochenende abgeschlossen sein soll.
In jedem der beiden Düsseldorfer Wahlkreise 105 Düsseldorf I und 106 Düsseldorf II wird jeweils ein Direktkandidat für den Deutschen Bundestag gewählt.
Am Wahlsonntag kann in der Landeshauptstadt in insgesamt 305 Wahlräumen gewählt werden. 289 Wahlräume befinden sich in städtischen Schulen und 16 in sonstigen Gebäuden.
Bei der Einrichtung von Wahlräumen legt das Amt für Statistik und Wahlen ein besonderes Augenmerk darauf, den rollstuhlgerechten Zugang zu den Wahlräumen stetig zu erhöhen. Von den 305 Wahlräumen sind bereits 242, immerhin rund 79 Prozent, rollstuhlgerecht. Ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Zur Bundestagswahl wird in Kürze im Internet unter wahlen.duesseldorf.de ein sogenannter Wahlraumfinder eingesetzt, der bei Bedarf alternative rollstuhlgerechte Wahlräume im Wahlkreis anzeigt.
Kurzes Zeitfenster für die Briefwahl
Der Druck der amtlichen Stimmzettel kann erst in der ersten Februarwoche erfolgen, da der Gesetzgeber bundeseinheitlich verkürzte Fristen im Aufstellungsverfahren festgelegt hat. Erst danach kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Der rote Wahlbriefumschlag muss aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl (19. Februar) an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden (unentgeltlich als Standardbrief im Bereich der Deutschen Post AG).
Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen (Mecumstraße 10) eingeworfen sein.
Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Damit die Stimme am Wahltag sicher gezählt werden kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl direkt im Amt für Statistik und Wahlen genutzt werden oder gehen die Stimme am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden.
Briefwahl beantragen
Zur Teilnahme an der Briefwahl bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Unter www.duesseldorf.de/briefwahlantrag online beantragen
Über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Formlos unter Angabe von Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls Versandanschrift per Post an das Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf oder per E‑Mail an briefwahl@duesseldorf.de
Durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch im Amt für Statistik und Wahlen beantragt und persönlich in Empfang genommen werden. Dazu sollen die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen.
Besondere Öffnungszeiten
Das Amt für Statistik und Wahlen hat ab dem 10. Februar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Samstag, 15. Februar, von 8 bis 14 Uhr für die Briefwahlbeantragung und Briefwahl vor Ort geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, endet die Beantragungsfrist um 15 Uhr. Am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr, ist das Amt ausschließlich für die Möglichkeit der Ersatzausstellung nicht erhaltener beziehungsweise verlorengegangener Briefwahlunterlagen geöffnet.
Wahlhelfende gesucht
Für die Durchführung der Wahl am Wahltag ist der Einsatz von rund 4.300 ehrenamtlichen Wahlhelfenden geplant. Insbesondere im Briefwahlzentrum, das sich in der Messehalle 6 befinden wird, sind noch zahlreiche Plätze frei. Wer sich gerne für eine Kernaufgabe unserer Demokratie engagieren möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfer oder telefonisch unter Rufnummer 0211–8993177 als Wahlhelfende oder Wahlhelfender anzumelden.
Die Landeshauptstadt bedankt sich für diesen Einsatz mit einem Erfrischungsgeld in Höhe von60 bis 120 Euro, je nach ausgeübter Funktion.
Weitere Informationen, zum Beispiel einen Schulungsfilm in Form von Themenclips, häufig gestelle Fragen, ein Quiz und ein Wahl-ABC gibt es im Internet unter wahlhelfer.duesseldorf.de.