Die Zahl der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf ist im Jahr 2024 weiter auf einem hohen Niveau. 542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder wurden im Jahre 2024 erfasst – zum Vergleich: 2023 waren es 458.252 Falschparker und 256.908 Temposünder. Neue Dienstkräfte, optimierte Einsatzsteuerungen und moderne Technik sorgen für ein erhöhtes Ergebnis.
Ordnungsdezernent Christian Zaum: “Auch wenn die Zunahme der Fallzahlen im Jahr 2024 hauptsächlich auf eine optimierte Kontrollintensität zurückzuführen ist, ist die Anzahl der Verstöße in Düsseldorf immer noch auf einem viel zu hohen Niveau. Dabei muss jedem klar sein: Zu schnelles Fahren sowie das Zuparken von Geh- und Radwegen oder Feuerwehrzufahrten sind keine Kleinigkeiten, sondern gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer und Anwohnende. Aus diesem Grund werden wir den Kontrolldruck weiterhin hoch halten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich für die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt auf der Straße unterwegs sind.”
Geschwindigkeitsüberwachung
Insgesamt 343.216 Autofahrer haben im vergangenen Jahr Post von der Stadt erhalten, weil sie im Düsseldorfer Stadtgebiet zu schnell gefahren waren (2023: 256.908).
Die Messanlage im Kö-Bogen-Tunnel wurde im Februar 2024 in Betrieb genommen. Insgesamt wurden seit Inbetriebnahme trotz umfangreicher Beschilderung bereits 72.785 Verstöße registriert. Der gravierendste Tempoverstoß wurde mit 122 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Stundenkilometern gemessen. Den Fahrer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Im Rheinufertunnel wurden 62.465 (2023 = Vorjahr: 83.940) Verstöße registriert. Spitzenreiter war ein Autofahrer, der mit 157 Stundenkilometern statt der erlaubten 60 km/h durch den Tunnel raste. Den Fahrzeugführer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Auf der Autobahn A44 wurden 42.857 Verstöße registriert (2023 = Vorjahr 37.408). Die höchste gemessene Geschwindigkeit wurde mit 210 anstatt der erlaubten 100 Stundenkilometer festgestellt. Die Strafe: ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. An den zehn weiteren stationären Überwachungsanlagen im Stadtgebiet waren 19.226 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs (2023: 21.664).
Mobile Blitzer
Die Einhaltung der Tempolimits wird außerdem mit mobilen und semistationären Messgeräten kontrolliert. An mehr als 700 möglichen Standorten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schulwegen, die Sicherheit vor Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern oder allgemein um Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden insgesamt 145.883 Verkehrssünder ertappt (Vorjahr: 113.896). Diese Steigerung der Fallzahlen ist vornehmlich auf eine Ausweitung der Kapazitäten der Geschwindigkeitsüberwachung sowie stetiger Einsatzoptimierung zurückzuführen.
Modernisierung
Im Jahr 2024 wurde die in Düsseldorf eingesetzte stationäre Messtechnik im Rheinufertunnel und auf der Autobahn A44 modernisiert.
Rotlichtüberwachung
Wegen Missachtens roter Ampeln wurden im vergangenen Jahr 13.929 Bußgeldverfahren eingeleitet (Vorjahr: 8.155). Die meisten Verstöße wurden am “Nordstern” festgestellt, wo 12.274 Autofahrer (Vorjahr: 7.871) das Rotlicht missachteten. Im Jahr 2023 war die Anlage wegen Straßenbauarbeiten zeitweise außer Betrieb.
Ruhender Verkehr
Im Jahr 2024 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 542.521 Halt- und Parkverstöße mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2023: 458.252). Häufigste Verstöße waren dabei die Verletzung von Parkscheinpflichten sowie die Überschreitung der Höchstparkdauer. Hierzu wurden insgesamt 220.956 (2023: 168.180) Verstöße geahndet.
Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen wurde 62.141 mal (2023: 60.189) geahndet. Hier ist kein gravierender Anstieg feststellbar. Optimierte Ausschilderung und Fahrbahnmarkierungen sowie die im Jahr 2023 eingeführten höheren Bußgelder für diese Verstöße scheinen mit einem Jahr Verzögerung für einen gewissen “Lerneffekt” gesorgt zu haben.
Verstöße gegen die Bevorrechtigung für Menschen mit Behinderungen wurden 6.127 festgestellt (2023: 5.371).
Carsharing und Elektromobilität
Auch im Jahr 2024 wurden neue CarSharing-Stationen, Ladeplätze für E‑Fahrzeuge und sonstige Funktionsflächen für die Mobilitätswende eingerichtet sowie die Beschilderung der Flächen optimiert. Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurden 6.367 Fahrzeuge (Vorjahr = 6.355) kostenpflichtig verwarnt und 635 Fahrzeuge abgeschleppt (Vorjahr: 1.034). Im Jahr 2024 wurden auf den für Car-Sharing-Fahrzeugen vorgehalten Flächen 2.003 (Vorjahr 2.425 Fahrzeuge) kostenpflichtig verwarnt und bei 111 (Vorjahr = 191 Fahrzeugen) eine Abschleppmaßnahme eingeleitet.
Drittanzeigen
Von den gesamten Verfahren wurden 23.108 (Vorjahr: 26.261) auf Anzeigen von Bürgern eingeleitet. Drittanzeigen stehen fast immer im direkten Zusammenhang mit einer persönlichen Betroffenheit des Melders: Hauptärgernis aus Bürgersicht ist das Parken auf Geh- und Radwegen, das 9.802 mal Anlass zu Drittanzeigen bot (Vorjahr 11.013). Danach folgte bei den Drittanzeigen das absolute Haltverbot (Zeichen 283) mit 3.671 Fällen (Vorjahr: 4.223). Das Parken auf Elektroparkplätzen wurde 1.513 mal erfasst.
Abschleppfälle
In 11.576 Fällen (2023: 11.277) wurden Kraftfahrzeuge so abgestellt, dass sogar Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden mussten. Wie in den Vorjahren waren die Gründe in den meisten Fällen die Nichtbeachtung von Haltverbotszonen (4.778 Fälle) und missbräuchlich genutzte Schwerbehindertenparkplätze (1.345 Fälle). Zudem mussten auch 1.208 Abschleppmaßnahmen im Bereich von Feuerwehrzufahrten eingeleitet werden, da rücksichtslose Verkehrsteilnehmer die Rettungswege blockierten und dadurch im Falle eines Brandes Menschenleben gefährdeten.
Einnahmen
Nach aktuellen Schätzungen wird sich die Gesamtsumme der Geldbußen und Verwaltungsgebühren für 2024 auf rund 33,6 Millionen Euro (17,4 Millionen Euro im Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,2 Millionen Euro im Bereich des ruhenden Verkehrs) belaufen (2023: 28,7 Millionen Euro) — noch sind allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen. Dem stehen im Haushaltsplan Ausgaben für Personal und Material in einer Höhe von rund 17,5 Millionen Euro gegenüber.
Hintergrund
Die städtische Verkehrsüberwachung ist ein Sachgebiet der Abteilung Außendienste des Ordnungsamtes und beschäftigt derzeit 160 Dienstkräfte. Ihr obliegt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Die Mitarbeiter gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahrrad, Motorroller oder Auto im gesamten Stadtgebiet nach. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) als zweiter Außendienst achtet neben dem Bürgerservice auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften wie zum Beispiel der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Landeshundegesetzes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes.
Die Verkehrsüberwachung sucht weiterhin personelle Verstärkung:
https://karriere.duesseldorf.de/Mitarbeiterinnen-fuer-den-Aussendienst-der-Verkehrsueberwa-de-j2619.html
Weitere Informationen zu den Grundlagen der Verkehrsüberwachung sowie den Standorten der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen gibt es unter: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrsueberwachung