542.521 Falschparker erhielten ein "Knöllchen" © Lokalbüro

542.521 Falsch­par­ker erhiel­ten ein “Knöll­chen” © Lokalbüro

 

Die Zahl der durch das Ord­nungs­amt geahn­de­ten Ver­kehrs­ver­stöße in Düs­sel­dorf ist im Jahr 2024 wei­ter auf einem hohen Niveau. 542.521 Falsch­par­ker und 343.216 Tem­po­sün­der wur­den im Jahre 2024 erfasst – zum Ver­gleich: 2023 waren es 458.252 Falsch­par­ker und 256.908 Tem­po­sün­der. Neue Dienst­kräfte, opti­mierte Ein­satz­steue­run­gen und moderne Tech­nik sor­gen für ein erhöh­tes Ergebnis.

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum: “Auch wenn die Zunahme der Fall­zah­len im Jahr 2024 haupt­säch­lich auf eine opti­mierte Kon­troll­in­ten­si­tät zurück­zu­füh­ren ist, ist die Anzahl der Ver­stöße in Düs­sel­dorf immer noch auf einem viel zu hohen Niveau. Dabei muss jedem klar sein: Zu schnel­les Fah­ren sowie das Zupar­ken von Geh- und Rad­we­gen oder Feu­er­wehr­zu­fahr­ten sind keine Klei­nig­kei­ten, son­dern gefähr­lich für andere Ver­kehrs­teil­neh­mer und Anwoh­nende. Aus die­sem Grund wer­den wir den Kon­troll­druck wei­ter­hin hoch hal­ten. Ich danke den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die tag­täg­lich für die Ver­kehrs­si­cher­heit in der Lan­des­haupt­stadt auf der Straße unter­wegs sind.”

Geschwin­dig­keits­über­wa­chung
Ins­ge­samt 343.216 Auto­fah­rer haben im ver­gan­ge­nen Jahr Post von der Stadt erhal­ten, weil sie im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet zu schnell gefah­ren waren (2023: 256.908).

Die Mess­an­lage im Kö-Bogen-Tun­nel wurde im Februar 2024 in Betrieb genom­men. Ins­ge­samt wur­den seit Inbe­trieb­nahme trotz umfang­rei­cher Beschil­de­rung bereits 72.785 Ver­stöße regis­triert. Der gra­vie­rendste Tem­po­ver­stoß wurde mit 122 Stun­den­ki­lo­me­tern bei erlaub­ten 50 Stun­den­ki­lo­me­tern gemes­sen. Den Fah­rer erwar­tete ein Buß­geld in Höhe von 800 Euro, ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot und zwei Punkte in Flensburg.

Im Rhein­ufer­tun­nel wur­den 62.465 (2023 = Vor­jahr: 83.940) Ver­stöße regis­triert. Spit­zen­rei­ter war ein Auto­fah­rer, der mit 157 Stun­den­ki­lo­me­tern statt der erlaub­ten 60 km/h durch den Tun­nel raste. Den Fahr­zeug­füh­rer erwar­tete ein Buß­geld in Höhe von 800 Euro, ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auf der Auto­bahn A44 wur­den 42.857 Ver­stöße regis­triert (2023 = Vor­jahr 37.408). Die höchste gemes­sene Geschwin­dig­keit wurde mit 210 anstatt der erlaub­ten 100 Stun­den­ki­lo­me­ter fest­ge­stellt. Die Strafe: ein Buß­geld in Höhe von 700 Euro, ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sowie zwei Punkte in Flens­burg. An den zehn wei­te­ren sta­tio­nä­ren Über­wa­chungs­an­la­gen im Stadt­ge­biet waren 19.226 Ver­kehrs­teil­neh­mer zu schnell unter­wegs (2023: 21.664).

Mobile Blit­zer
Die Ein­hal­tung der Tem­po­li­mits wird außer­dem mit mobi­len und semi­sta­tio­nä­ren Mess­ge­rä­ten kon­trol­liert. An mehr als 700 mög­li­chen Stand­or­ten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schul­we­gen, die Sicher­heit vor Senio­ren­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­sern oder all­ge­mein um Unfall­häu­fungs­stel­len. Dabei wur­den ins­ge­samt 145.883 Ver­kehrs­sün­der ertappt (Vor­jahr: 113.896). Diese Stei­ge­rung der Fall­zah­len ist vor­nehm­lich auf eine Aus­wei­tung der Kapa­zi­tä­ten der Geschwin­dig­keits­über­wa­chung sowie ste­ti­ger Ein­satz­op­ti­mie­rung zurückzuführen.

Moder­ni­sie­rung
Im Jahr 2024 wurde die in Düs­sel­dorf ein­ge­setzte sta­tio­näre Mess­tech­nik im Rhein­ufer­tun­nel und auf der Auto­bahn A44 modernisiert.

Rot­licht­über­wa­chung
Wegen Miss­ach­tens roter Ampeln wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 13.929 Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet (Vor­jahr: 8.155). Die meis­ten Ver­stöße wur­den am “Nord­stern” fest­ge­stellt, wo 12.274 Auto­fah­rer (Vor­jahr: 7.871) das Rot­licht miss­ach­te­ten. Im Jahr 2023 war die Anlage wegen Stra­ßen­bau­ar­bei­ten zeit­weise außer Betrieb.

Ruhen­der Verkehr
Im Jahr 2024 wur­den vom Ord­nungs­amt ins­ge­samt 542.521 Halt- und Park­ver­stöße mit Ver­warn- oder Buß­gel­dern geahn­det (2023: 458.252). Häu­figste Ver­stöße waren dabei die Ver­let­zung von Park­schein­pflich­ten sowie die Über­schrei­tung der Höchst­park­dauer. Hierzu wur­den ins­ge­samt 220.956 (2023: 168.180) Ver­stöße geahndet.

Das ver­bots­wid­rige Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen wurde 62.141 mal (2023: 60.189) geahn­det. Hier ist kein gra­vie­ren­der Anstieg fest­stell­bar. Opti­mierte Aus­schil­de­rung und Fahr­bahn­mar­kie­run­gen sowie die im Jahr 2023 ein­ge­führ­ten höhe­ren Buß­gel­der für diese Ver­stöße schei­nen mit einem Jahr Ver­zö­ge­rung für einen gewis­sen “Lern­ef­fekt” gesorgt zu haben.

Ver­stöße gegen die Bevor­rech­ti­gung für Men­schen mit Behin­de­run­gen wur­den 6.127 fest­ge­stellt (2023: 5.371).

Car­sha­ring und Elektromobilität
Auch im Jahr 2024 wur­den neue Car­Sha­ring-Sta­tio­nen, Lade­plätze für E‑Fahrzeuge und sons­tige Funk­ti­ons­flä­chen für die Mobi­li­täts­wende ein­ge­rich­tet sowie die Beschil­de­rung der Flä­chen opti­miert. Auf Park­plät­zen für elek­trisch betrie­bene Fahr­zeuge wur­den 6.367 Fahr­zeuge (Vor­jahr = 6.355) kos­ten­pflich­tig ver­warnt und 635 Fahr­zeuge abge­schleppt (Vor­jahr: 1.034). Im Jahr 2024 wur­den auf den für Car-Sha­ring-Fahr­zeu­gen vor­ge­hal­ten Flä­chen 2.003 (Vor­jahr 2.425 Fahr­zeuge) kos­ten­pflich­tig ver­warnt und bei 111 (Vor­jahr = 191 Fahr­zeu­gen) eine Abschlepp­maß­nahme eingeleitet.

Dritt­an­zei­gen
Von den gesam­ten Ver­fah­ren wur­den 23.108 (Vor­jahr: 26.261) auf Anzei­gen von Bür­gern ein­ge­lei­tet. Dritt­an­zei­gen ste­hen fast immer im direk­ten Zusam­men­hang mit einer per­sön­li­chen Betrof­fen­heit des Mel­ders: Hauptär­ger­nis aus Bür­ger­sicht ist das Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen, das 9.802 mal Anlass zu Dritt­an­zei­gen bot (Vor­jahr 11.013). Danach folgte bei den Dritt­an­zei­gen das abso­lute Halt­ver­bot (Zei­chen 283) mit 3.671 Fäl­len (Vor­jahr: 4.223). Das Par­ken auf Elek­tro­park­plät­zen wurde 1.513 mal erfasst.

Abschlepp­fälle
In 11.576 Fäl­len (2023: 11.277) wur­den Kraft­fahr­zeuge so abge­stellt, dass sogar Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den muss­ten. Wie in den Vor­jah­ren waren die Gründe in den meis­ten Fäl­len die Nicht­be­ach­tung von Halt­ver­bots­zo­nen (4.778 Fälle) und miss­bräuch­lich genutzte Schwer­be­hin­der­ten­park­plätze (1.345 Fälle). Zudem muss­ten auch 1.208 Abschlepp­maß­nah­men im Bereich von Feu­er­wehr­zu­fahr­ten ein­ge­lei­tet wer­den, da rück­sichts­lose Ver­kehrs­teil­neh­mer die Ret­tungs­wege blo­ckier­ten und dadurch im Falle eines Bran­des Men­schen­le­ben gefährdeten.

Ein­nah­men
Nach aktu­el­len Schät­zun­gen wird sich die Gesamt­summe der Geld­bu­ßen und Ver­wal­tungs­ge­büh­ren für 2024 auf rund 33,6 Mil­lio­nen Euro (17,4 Mil­lio­nen Euro im Bereich der Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung und 16,2 Mil­lio­nen Euro im Bereich des ruhen­den Ver­kehrs) belau­fen (2023: 28,7 Mil­lio­nen Euro) — noch sind aller­dings nicht alle Ver­fah­ren abge­schlos­sen. Dem ste­hen im Haus­halts­plan Aus­ga­ben für Per­so­nal und Mate­rial in einer Höhe von rund 17,5 Mil­lio­nen Euro gegenüber.

Hin­ter­grund
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung ist ein Sach­ge­biet der Abtei­lung Außen­dienste des Ord­nungs­am­tes und beschäf­tigt der­zeit 160 Dienst­kräfte. Ihr obliegt die Über­wa­chung des ruhen­den Stra­ßen­ver­kehrs sowie die Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung. Die Mit­ar­bei­ter gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahr­rad, Motor­rol­ler oder Auto im gesam­ten Stadt­ge­biet nach. Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) als zwei­ter Außen­dienst ach­tet neben dem Bür­ger­ser­vice auf die Ein­hal­tung sons­ti­ger Vor­schrif­ten wie zum Bei­spiel der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, der Son­der­nut­zungs­sat­zung, des Lan­des­hun­de­ge­set­zes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes.

Die Ver­kehrs­über­wa­chung sucht wei­ter­hin per­so­nelle Verstärkung:
https://karriere.duesseldorf.de/Mitarbeiterinnen-fuer-den-Aussendienst-der-Verkehrsueberwa-de-j2619.html
Wei­tere Infor­ma­tio­nen zu den Grund­la­gen der Ver­kehrs­über­wa­chung sowie den Stand­or­ten der Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chungs­an­la­gen gibt es unter: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrsueberwachung