Gaslaternen Düsseldorf © Lokalbüro

Gas­la­ter­nen Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf wird mit einer umfas­sen­den Moder­ni­sie­rung ihrer Stra­ßen­be­leuch­tung begin­nen. Durch den Ent­scheid des Minis­te­ri­ums für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MHKBD) vom 18. Dezem­ber 2024 kann nun die Umstel­lung von rund 4.000 Gas­la­ter­nen auf LED-Tech­nik star­ten. Die Ent­schei­dung ebnet den Weg für nach­hal­tige Lösun­gen, die Tra­di­tion und Moderne glei­cher­ma­ßen berück­sich­ti­gen. Ziel ist es, nahezu alle Gas­la­ter­nen auf ener­gie­ef­fi­zi­ente LED-Tech­nik umzurüsten.

Dies ent­spricht dem im Sep­tem­ber 2023 mit brei­ter Mehr­heit gefass­ten Beschluss des Stadt­ra­tes. Damit möchte die Stadt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Kli­ma­schutz und Kos­ten­ef­fi­zi­enz gehen.

Seit Sep­tem­ber 2020 ste­hen die his­to­ri­schen Gas­la­ter­nen unter Denk­mal­schutz. Jede Ver­än­de­rung, ein­schließ­lich der Umrüs­tung auf Strom, bedarf daher einer denk­mal­recht­li­chen Erlaub­nis. Nach Prü­fung und Abwä­gung hatte die Untere Denk­mal­be­hörde den Wech­sel der Betriebs­art für die ers­ten 4.017 Licht­punkte, zwar als Beein­träch­ti­gung für das Denk­mal, jedoch als denk­mal­recht­lich zuläs­sig bewer­tet, und dies im Rah­men des Anhö­rungs­ver­fah­rens dem LVR – Amt für Denk­mal­pflege im Rhein­land schrift­lich dar­ge­legt. Der LVR ist der mit­ge­teil­ten Ent­schei­dungs­ab­sicht der Unte­ren Denk­mal­be­hörde nicht gefolgt.

Aller­dings äußerte der Land­schafts­ver­band Rhein­land (LVR) Beden­ken gegen die Umrüs­tung. Aus die­sem Grund wurde das Minis­te­rium für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MHKBD) als Oberste Denk­mal­be­hörde ange­schrie­ben, mit der Bitte um Entscheidung.

Die Rah­men­be­din­gun­gen für den Wei­ter­be­trieb von gas­be­trie­be­nen Beleuch­tungs­an­la­gen haben sich in den zurück­lie­gen­den Jah­ren mas­siv geän­dert und damit auch der Blick der Stadt­ge­sell­schaft auf das his­to­ri­sche Erbe der gas­be­trie­be­nen Later­nen. Die ins­ge­samt etwa 13.800 Later­nen machen immer noch etwa 20 Pro­zent der öffent­li­chen Stra­ßen­be­leuch­tungs­an­la­gen aus. Durch die Umrüs­tung las­sen sich 98 Pro­zent der Emis­si­ons- und Ver­brauchs­werte jedes Licht­punk­tes ein­spa­ren und gleich­zei­tig wird das Auf­hei­zen des Stadt­kli­mas reduziert.

Das Minis­te­rium hat in sei­ner Ent­schei­dung die öffent­li­chen Belange Kli­ma­schutz, dem Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien, Ver­sor­gungs- und Ver­kehrs­si­cher­heit als über­wie­gende öffent­li­che Inter­es­sen in der Abwä­gung zum Belang des Denk­mal­schut­zes ein­ge­stuft. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf kann nun die­sen wich­ti­gen Bau­stein zur Errei­chung der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035 auf städ­ti­scher Ebene in einem ers­ten Schritt für rund 4.000 Gas­la­ter­nen umsetzen.

Die wei­te­ren gut 9.000 Gas­licht­punkte im Stadt­ge­biet ste­hen eben­falls unter Denk­mal­schutz. Auch für diese hatte der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf in oben genann­tem Beschluss (RAT/341/2023) ent­schie­den, dass die zu täti­gende Inves­ti­tion nicht mehr in die Betriebs­art Gas, son­dern in Strom­be­trieb erfol­gen soll. Ein ent­spre­chen­der Antrag auf Betriebs­art­wech­sel liegt der Unte­ren Denk­mal­be­hörde der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zur Prü­fung vor. Die­ser war aber nicht Inhalt der Ent­schei­dung der Obers­ten Denkmalbehörde.

Dazu hat das Minis­te­rium den Betei­lig­ten mit­ge­teilt, dass die denk­mal­recht­li­che Ent­schei­dung über die ers­ten 4.000 Leuch­ten nicht auf die rund 9.000 Leuch­ten über­trag­bar und eine ange­mes­sene Ver­ein­ba­rung der Belange des Denk­mal­schut­zes mit den öffent­li­chen Inter­es­sen (Ver­sor­gungs- und Ver­kehrs­si­cher­heit, Bar­rie­re­frei­heit, spar­sa­mer Umgang mit Haus­halts­mit­teln) und den stra­te­gisch gesetz­li­chen Zie­len zur Kli­ma­neu­tra­li­tät gebo­ten sei. Dazu ist das Umrüs­tungs­kon­zept weiterzuentwickeln.

Im links­rhei­ni­schen Heerdt und Lörick wer­den nun die ers­ten grö­ße­ren, zusam­men­hän­gen­den Gebiete mit den neuen his­to­ri­schen Leuch­ten in der Betriebs­art Strom umge­baut wer­den. Der Beginn der Arbei­ten ist für Februar/März 2025 ange­setzt. Im Bau­pro­gramm für die Jahre 2025 und 2026 fol­gen die Stadt­teile Ben­rath, Has­sels, Reis­holz und Teile von Wers­ten und Eller, Lie­ren­feld und dem süd­li­chen Teil von Ger­res­heim. Auf die Aus­wahl der Stadt­teile hat die Stadt­ver­wal­tung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf kei­nen Ein­fluss. Wo die Umrüs­tung am schnells­ten erfor­der­lich wird, ist abhän­gig von der so genann­ten Markt­raum­um­stel­lung von L‑Gas auf H‑Gas.

Das gewohnte und vie­len Düs­sel­dor­fer Bür­ge­rin­nen und Bür­gern lieb gewon­nene Stadt­bild wird durch die äußere Leuch­ten­form erhal­ten. Im über­wie­gen­den Teil des Stadt­ge­bie­tes blei­ben die Leuch­ten zur Wah­rung des Stadt­bil­des mit neuer Betriebs­art bestehen. Durch die deut­li­che Erhö­hung der Beleuch­tungs­stärke bei gleich­zei­ti­ger Wah­rung der Licht­szene und geziel­ter Wahl der Farb­tem­pe­ra­tur kann auch die Ver­kehrs­si­cher­heit und das sub­jek­tive Sicher­heits­emp­fin­den, wie von vie­len Bür­gern gefor­dert, end­lich in den Stra­ßen ver­bes­sert wer­den. Die Mus­ter­stre­cken in Eller haben vor Ort ganz deut­lich für vier Modelle gezeigt, dass der Ein­satz der auf Strom umge­rüs­te­ten his­to­ri­schen Leuch­ten sowohl im Detail über­zeugt, als auch in der Flä­che anwend­bar ist.

So agu­men­tiert die Stadt Düsseldorf:

Hier kurz zusam­men­ge­fasst Fak­ten zur Opti­mie­rung der Later­nen von Gas auf Strom:

  • Durch die Umrüs­tung auf LED wird der Ener­gie­trä­ger, nicht die Optik der Gas­leuch­ten verändert.
  • Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die Umrüs­tung der Gas­la­ter­nen auf Strom unter Bei­be­hal­tung der äuße­ren Leuch­ten­form sind etwa gleich hoch wie die Sanie­rung der Gas­la­ter­nen unter Bei­be­hal­tung des Ener­gie­trä­gers Gas.
  • Im Falle einer Umrüs­tung der Gas­leuch­ten auf LED ent­ste­hen keine Kos­ten für die Anwoh­ne­rin­nen und Anwohner.
  • Der Ener­gie­ver­brauch einer Gas­leuchte ist um den Fak­tor 61 höher als der einer ver­gleich­ba­ren LED-Stromleuchte.
  • Im Ver­gleich zu strom­be­trie­be­nen Leuch­ten sind Gas­la­ter­nen wesent­lich stör­an­fäl­li­ger. Die 21 Pro­zent Gas­la­ter­nen der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­be­leuch­tung waren 2022 für 85 Pro­zent der Stör­mel­dun­gen verantwortlich.
  • Die LED-Tech­no­lo­gie ist mit Blick auf den Natur­schutz allen Leucht­mit­tel­al­ter­na­ti­ven — auch den Gas­lam­pen — deut­lich über­le­gen und bes­ser in der Lage, Insek­ten und nach­ak­tive Tiere zu schützen.