Besprühte Dienstfahrzeuge der Bundespolizei © Bundespolizei

Besprühte Dienst­fahr­zeuge der Bun­des­po­li­zei © Bundespolizei

 

Am Mitt­woch­mor­gen, dem 15. Januar 2025, besprühte eine 20-jäh­rige Frau aus Neuss ins­ge­samt fünf Dienst­fahr­zeuge der Bun­des­po­li­zei Düs­sel­dorf mit roter Sprüh­farbe. Pas­san­ten, die den Vor­fall beob­ach­te­ten, infor­mier­ten umge­hend die Dienst­stelle am Düs­sel­dor­fer Hauptbahnhof.

Die Tat­ver­däch­tige konnte kurze Zeit spä­ter in der Nähe des Bahn­hofs ange­trof­fen wer­den. Wäh­rend ihrer Ver­brin­gung zur Dienst­stelle bedrohte die 20-Jäh­rige die ein­ge­setz­ten Polizeibeamten.

Im Rah­men einer anschlie­ßen­den Woh­nungs­durch­su­chung wur­den Sprüh­do­sen ent­deckt und sicher­ge­stellt. Da keine Haft­gründe vor­la­gen, wurde die junge Frau nach der Aus­spra­che eines Platz­ver­wei­ses auf freien Fuß gesetzt. Gegen sie wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen Zer­stö­rung wich­ti­ger Arbeits­mit­tel (§ 305a StGB) und Bedro­hung (§ 241 StGB) eingeleitet.

Auf der Dienst­stelle wurde die Beschul­digte zur Tat ver­nom­men. Anschlie­ßend beglei­te­ten Ermitt­lungs­be­amte der Bun­des­po­li­zei die Frau zu ihrer Woh­nung, um Beweis­mit­tel sicherzustellen.

Die rote Sprüh­farbe konnte mit erheb­li­chem Auf­wand voll­stän­dig von den Poli­zei­fahr­zeu­gen ent­fernt wer­den. Nun muss sich die 20-Jäh­rige wegen der Vor­würfe der Zer­stö­rung wich­ti­ger Arbeits­mit­tel sowie der Bedro­hung vor Gericht verantworten.