Sym­bol­bild Wah­len © Lokalbüro

 

Kreis­wahl­aus­schuss  tritt am Frei­tag, 24. Januar zusammen
Die Frist zur Ein­rei­chung für Kreis­wahl­vor­schläge zur anste­hen­den Bun­des­tags­wahl ist abge­lau­fen. Zahl­rei­che Par­teien haben ihre Unter­la­gen frist­ge­recht ein­ge­reicht, die nun vom Kreis­wahl­aus­schuss geprüft wer­den. Am Frei­tag, 24. Januar 2025, 9 Uhr, tritt der Kreis­wahl­aus­schuss im Rat­haus zusam­men, um über die Zulas­sung der ein­ge­gan­ge­nen Kreis­wahl­vor­schläge zu ent­schei­den. Die Sit­zung ist öffent­lich, inter­es­sierte Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind herz­lich ein­ge­la­den daran teilzunehmen.

Im Fokus der Sit­zung steht die Ent­schei­dung über die Kreis­wahl­vor­schläge, die die Direkt­kan­di­da­ten für die Wahl­kreise 105 und 106 umfas­sen. Die Ent­schei­dung erfolgt vor­be­halt­lich der Zulas­sung der jewei­li­gen Lan­des­lis­ten durch den Lan­des­wahl­aus­schuss: Nach der Reform des Bun­des­wahl­ge­set­zes und der Ein­füh­rung der Zweit­stim­men­de­ckung kön­nen Direkt­kan­di­da­ten einer Par­tei nur zuge­las­sen wer­den, wenn die Lan­des­liste der ent­spre­chen­den Par­tei eben­falls zuge­las­sen wurde.

Urnen­wahl: Vor­teile der per­sön­li­chen Stimmabgabe
Die Wahl­lei­tung betont die Bedeu­tung der per­sön­li­chen Stimm­ab­gabe im Wahl­raum vor Ort. Sie bie­tet den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern nicht nur die Gele­gen­heit, sich vor Ort über den Ablauf der Wahl zu infor­mie­ren, son­dern auch direkt Rück­fra­gen mit den Wahl­hel­fen­den zu klä­ren. Dar­über hin­aus stärkt die Urnen­wahl das Gemein­schafts­ge­fühl und ist ein wesent­li­cher Bestand­teil unse­rer demo­kra­ti­schen Kultur.

Aktu­el­ler Stand der Briefwahlanträge
Die Mög­lich­keit zur Bean­tra­gung von Brief­wahl­un­ter­la­gen wird stark genutzt. Bis Mitt­woch, 22. Januar 2025, 8 Uhr, sind bereits 37.901 Anträge auf Brief­wahl ein­ge­gan­gen – ein deut­li­cher Hin­weis auf das hohe Inter­esse der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an der Wahl. Die Brief­wahl bie­tet eine fle­xi­ble und bar­rie­re­arme Option.

Der Druck der amt­li­chen Stimm­zet­tel kann erst in der ers­ten Febru­ar­wo­che erfol­gen, da der Gesetz­ge­ber bun­des­ein­heit­lich ver­kürzte Fris­ten im Auf­stel­lungs­ver­fah­ren fest­ge­legt hat. Erst danach kann mit dem Ver­sand der Brief­wahl­un­ter­la­gen begon­nen wer­den. Der rote Wahl­brief­um­schlag muss auf­grund der Post­lauf­zei­ten spä­tes­tens am Mitt­woch vor der Wahl, 19. Februar, an das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len zurück­ge­sen­det wer­den (unent­gelt­lich als Stan­dard­brief im Bereich der Deut­schen Post AG). Alter­na­tiv muss er am Wahl­tag bis spä­tes­tens 18 Uhr im Brief­kas­ten des Amtes für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, ein­ge­wor­fen sein. Spä­ter ein­ge­hende Wahl­briefe dür­fen bei der Wahl nicht berück­sich­tigt werden.

Stimm­ab­gabe im Amt für Sta­tis­tik und Wahlen
Damit die Stimme am Wahl­tag sicher gezählt wer­den kann, sollte die Mög­lich­keit der Brief­wahl direkt im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, genutzt wer­den. Das Wahl­amt ver­län­gert ab dem 10. Februar die Öff­nungs­zei­ten und ist dann mon­tags bis frei­tags von 8 bis 18 Uhr und am Sams­tag, 15. Februar, von 8 bis 14 Uhr für die Brief­wahl­be­an­tra­gung und Brief­wahl vor Ort geöff­net. Am Frei­tag, 21. Februar, endet die Bean­tra­gungs­frist um 15 Uhr. Am Sams­tag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr, ist das Amt aus­schließ­lich für die Mög­lich­keit der Ersatz­aus­stel­lung nicht erhal­te­ner bezie­hungs­weise ver­lo­ren­ge­gan­ge­ner Brief­wahl­un­ter­la­gen geöffnet.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Inter­es­sierte im Inter­net unter www.duesseldorf.de/bundestagswahl oder tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 0211–8993368.

Wahl­hel­fende gesucht
Für die Durch­füh­rung der Wahl ist am Wahl­tag der Ein­satz von rund 4.300 ehren­amt­li­chen Wahl­hel­fen­den geplant. Ins­be­son­dere im Brief­wahl­zen­trum, das sich in der Mes­se­halle befin­den wird, sind noch zahl­rei­che Plätze frei. Auch wer­den noch Wahl­vor­ste­hende und Schrift­füh­run­gen gesucht. Wer sich gerne für eine Kern­auf­gabe der Demo­kra­tie enga­gie­ren möchte, ist herz­lich ein­ge­la­den, sich unter www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfende oder tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 0211–8993177 als Wahl­hel­fen­der anzu­mel­den. Die Lan­des­haupt­stadt bedankt sich für die­sen Ein­satz mit einem Erfri­schungs­geld in Höhe von 60 bis 120 Euro, je nach aus­ge­üb­ter Funk­tion. Wei­tere Infor­ma­tio­nen, zum Bei­spiel in Form von Schu­lungs­fil­men, FAQs, einem Quiz und dem Wahl­le­xi­kon sind im Inter­net unter wahlhelfer.duesseldorf.de zusammengestellt.

 

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