Am Donnerstag, den 23. Januar 2025, um 16:20 Uhr wurde eine zivile Streife der Bundespolizei auf einen 32-jährigen Mann aufmerksam, der ziellos im Düsseldorfer Hauptbahnhof umherstreifte. Die Beamten nahmen die Person ins Visier und bewiesen ein gutes Gespür. Der 32-Jährige konnte bei mehreren Diebstählen in unterschiedlichen Geschäften beobachtet werden. Nahe dem Bahnhof wurde der Flüchtige schließlich durch eine uniformierte Bundespolizeistreife gestellt und der Dienststelle zugeführt.
Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 32-jährige Marokkaner bereits vom Regierungspräsidium Tübingen gesucht wurde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Heute Vormittag wurde der 32-Jährige einem diensthabenden Richter vorgeführt.
Der 32-jährige Beschuldigte entwendete in kürzester Zeit Waren aus einer Backwarenfiliale, einer EDEKA-Filiale sowie einem Service Store der Deutschen Bahn AG.
Im Rahmen einer Durchsuchung wurde Diebesgut im Wert von insgesamt 21,00 Euro sichergestellt. Der 32-Jährige verfügte über keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Der 32-jährige Marokkaner muss sich nun wegen Diebstahls vor Gericht verantworten.
Das beschleunigte Verfahren kurz erklärt:
Ein beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen.