Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Am Don­ners­tag, den 23. Januar 2025, um 16:20 Uhr wurde eine zivile Streife der Bun­des­po­li­zei auf einen 32-jäh­ri­gen Mann auf­merk­sam, der ziel­los im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof umher­streifte. Die Beam­ten nah­men die Per­son ins Visier und bewie­sen ein gutes Gespür. Der 32-Jäh­rige konnte bei meh­re­ren Dieb­stäh­len in unter­schied­li­chen Geschäf­ten beob­ach­tet wer­den. Nahe dem Bahn­hof wurde der Flüch­tige schließ­lich durch eine uni­for­mierte Bun­des­po­li­zei­streife gestellt und der Dienst­stelle zugeführt.

Eine Über­prü­fung im poli­zei­li­chen Fahn­dungs­sys­tem ergab, dass der 32-jäh­rige Marok­ka­ner bereits vom Regie­rungs­prä­si­dium Tübin­gen gesucht wurde. Nach Rück­spra­che mit der zustän­di­gen Staats­an­walt­schaft wurde ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Heute Vor­mit­tag wurde der 32-Jäh­rige einem dienst­ha­ben­den Rich­ter vorgeführt.

Der 32-jäh­rige Beschul­digte ent­wen­dete in kür­zes­ter Zeit Waren aus einer Back­wa­ren­fi­liale, einer EDEKA-Filiale sowie einem Ser­vice Store der Deut­schen Bahn AG.

Im Rah­men einer Durch­su­chung wurde Die­bes­gut im Wert von ins­ge­samt 21,00 Euro sicher­ge­stellt. Der 32-Jäh­rige ver­fügte über kei­nen fes­ten Wohn­sitz in Deutschland.

Der 32-jäh­rige Marok­ka­ner muss sich nun wegen Dieb­stahls vor Gericht verantworten.

Das beschleu­nigte Ver­fah­ren kurz erklärt:
Ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren bezeich­net im deut­schen Recht eine beson­dere Form des Straf­ver­fah­rens. Es dient dazu, straf­recht­lich rele­vante Sach­ver­halte mit einer ein­fa­chen Beweis­lage schnell und effek­tiv zu ver­han­deln. Die Strafe soll der Tat gewis­ser­ma­ßen „auf dem Fuße“ folgen.