Mit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf am Mittwoch, 22. Januar 2025, wird die Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Projekt “Schloßallee-Heidelberger Straße” in Düsseldorf-Eller nun eingeleitet. Ziel ist es, den rückwärtigen Teil des rund zwei Hektar großen Grundstücks der Evangelischen Kirche zwischen der Schloßallee und der Heidelberger Straße für den Wohnungsbau im Einklang mit den bestehenden Freiräumen zu entwickeln. Insbesondere die Stärkung der Gemeinschaft, Nachhaltigkeit und Klimaschutz stehen im Vordergrund. Ausloberin ist der Evangelische Kirchenkreis in Abstimmung mit der Evangelischen Mirjam-Kirchengemeinde Düsseldorf sowie der Landeshauptstadt Düsseldorf, unterstützt durch eine externe Verfahrensbetreuung.
Bürgervertreter gesucht
Im Rahmen des Wettbewerbs werden zwei Bürgervertreter gesucht. Interessierte und ortskundige Bürger aus dem Stadtteil können sich bis Freitag, 7. Februar 2025, als beratende Mitglieder im Preisgericht des Wettbewerbs bewerben. Eine Teilnahme setzt voraus, dass die Bürgervertreter an allen Veranstaltungen des Wettbewerbs teilnehmen können. Die Bewerbungen sind per E‑Mail mit Angabe des vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer an wettbewerb-schlossallee@duesseldorf.de zu richten. Eine paritätische Aufteilung wird dabei sichergestellt. Bei mehr als zwei Bewerbungen erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. Ziel ist, dass zwei Bürger im Preisgericht vertreten sind und so ihre Perspektiven und Ideen in den Wettbewerb einbringen können. Dies ist eine besondere Gelegenheit, sich direkt in die Stadtentwicklung einzubringen und die Zukunft des Projekts aktiv mitzugestalten.
Termine
- Preisrichtervorbesprechung: 14. Februar 2025, 9.30 bis 14 Uhr
- 1. Preisgerichtssitzung: 11. April 2025, 10 bis 18 Uhr
- Bürgerbeteiligung: 28. April 2025, 18.30 bis 21 Uhr
- 2. Preisgerichtssitzung: 30.06.2025, 10 bis 18 Uhr
Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, unterstreicht die Bedeutung des Projekts: “Das Projekt hat durch seine Nähe zum Grün und der bedeutsamen Schloßkirche eine ganz besondere Qualität. Ich lade daher herzlich ein, an diesem Wettbewerb aktiv mitzuwirken und die Interessen der Bürgerschaft unmittelbar miteinfließen zu lassen.”
Ablauf des Wettbewerbverfahrens
Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb wird gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW) als anonymes, zweiphasiges Verfahren mit integrierter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
In einer ersten Entwurfsphase erarbeiten zehn Teams aus Stadtplanungs- beziehungsweise Architekturbüros in Kooperation mit Landschaftsarchitekturbüros konzeptionelle städtebauliche Leitideen. Von diesen ersten Entwürfen wählt das Preisgericht, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, Politik, externen Experten und Beratern, maximal fünf Entwürfe für die zweite Phase aus.
Die ausgewählten Entwürfe werden der Öffentlichkeit vorgestellt, um frühzeitig die Anregungen der Bürgerschaft aufzunehmen. Daraufhin werden die Entwürfe vom Preisgericht ausgewertet. Anhand der Anregungen des Preisgerichts sowie der Öffentlichkeit werden die Entwürfe in der zweiten Phase vertieft und überarbeitet. Letztlich wird der geeignetste Entwurf vom Preisgericht als Grundlage für die weitere Entwicklung des Plangebiets ausgewählt.
Plangebiet
Innerhalb des Grundstücks befinden sich aktuell mehrere Bestandsgebäude, die zurückgebaut werden sollen. Die denkmalgeschützte Schloßkirche im Nordosten des Grundstücks bleibt erhalten. Ebenfalls hat die Gemeinde bereits den vorderen Teil neben der Schloßkirche umfassend durch einen Planungswettbewerb für den Neubau eines Gemeindezentrums entwickelt, der sich seit Juni 2024 in der Genehmigungsphase befindet.
Informationen zum Projekt sind im Internet zu finden unter: www.duesseldorf.de/stadtplanungsamt/wettbewerb-schlossallee-heidelberger-straße
Datenschutz
Persönliche Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung der Bewerbungen im Rahmen dieses Verfahrens verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern eine Auswahl als Bürgervertreter nicht erfolgte und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.