
Glasverbotskontrolle an den Eingängen zur ALtstadt © Lokalbüro
Ab Altweiberdonnerstag, 27. Februar 2025, wird in Düsseldorf ausgelassen gefeiert. Damit Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet sind, hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bestens vorbereitet: Öffentliche Toiletteneinrichtungen sollen Wildpinkeln verhindern und das bewährte Glasverbot bleibt bestehen.
Glasverbot
Die Stadt Düsseldorf setzt das Konzept “scherbenfreie Altstadt” bereits zum 15. Mal in Folge um. Seit der Einführung des Glasverbots 2011 ist die Zahl der Schnittverletzungen an den Karnevalstagen deutlich zurückgegangen. Das Glasverbot gilt für den Kern der Altstadt an Altweiber, Donnerstag, 27. Februar, von 8 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag, Karnevalssonntag, 2. März, ab 12 Uhr bis Veilchendienstag, 4. März, 5 Uhr.
In diesem Zeitraum dürfen Besucher der Altstadt keine Glasbehältnisse mitführen. Ansässige Händler und Außengastronomiebetriebe dürfen während der “tollen Tage” keine Waren in Glasbehältnissen verkaufen. An 16 Zugangspunkten zur Altstadt erfolgen Kontrollen, an denen Glasbehältnisse entsorgt werden können. Die Feiernden nehmen das Glasverbot und die damit verbundenen Kontrollen erfahrungsgemäß sehr positiv auf.
Um die tollen Tage in gesicherte Bahnen zu lenken, wird das Ordnungsamt der Landeshauptstadt mit großer Personalstärke im Einsatz sein. Bei der Umsetzung des Glasverbotes wird das Ordnungsamt an Altweiber, Kö-Sonntag und Rosenmontag durch einen privaten Sicherheitsdienst verstärkt, damit es auch gegen Wildpinkler und Jugendschutzverstöße vorgehen kann.
Toilettenkonzept
Die Stadt wird erneut mehrere hundert temporäre Toiletteneinrichtungen in der Altstadt aufstellen, um den Feiernden zusätzliche Möglichkeiten zu bieten, sich zu erleichtern. Dabei wurde das Angebot angepasst: An einigen Standorten, an denen bisher Urinale standen, werden nun mobile Toiletten aufgestellt, um auch Frauen mehr Möglichkeiten zur Toilettennutzung zu bieten. Wer trotzdem auf öffentliche Plätze ausweicht, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro plus Verwaltungsgebühren rechnen – eine unnötig teure “Erleichterung”.
Standorte Toilettencontainer & Urinale Stadt Düsseldorf:
- St. Lambertus: Alte Stadt
- St. Lambertus: Stiftsplatz
- Schlossufer (Sperrblöcke)
- Unteres Rheinwerft (nördlich Freitreppe)
- Burgplatz vor “Im Goldenen Ring”
- Stadterhebungsmonument
- Lieferplätzchen/Mühlenstraße
- Ratinger Mauer
- Kay-und-Lore-Lorentz-Platz
- Ratinger Straße / Kreuzherrenkirche
- Ratinger Straße / Ratinger Mauer
- Südliche Rheinuferpromenade
- Zollstraße
- Rheinort
- Alter Hafen
- Akademiestraße
- Ursulinengasse gegenüber der Hausnummer 5 (nur an Altweiber)
Mehrwegkonzept
Auf der Königsallee und in der Düsseldorfer Altstadt gilt beim Karneval ein Verbot der Ausgabe von Einweggeschirr im öffentlichen Raum, um so, wie im letzten Jahr, einen wichtigen Beitrag zur Stadtsauberkeit und dem Ressourcenschutz zu leisten. Umgesetzt wird dies mit einem einheitlichen Mehrwegpoolsystem. So können Becher, Teller und Schalen an allen Ständen in diesen Bereichen gegen Pfand erworben und auch an allen wieder zurückgegeben werden. Ausnahmen stellen Stände dar, die nur Essen oder nur Getränke ausgeben, bei diesen können jeweils auch nur Becher bzw. Schalen/Teller/Schüsseln zurückgegeben werden.
Aufgrund des Glasverbotes wird hier robustes Kunststoff-Mehrweggeschirr eingesetzt. Die konkrete Umsetzung obliegt dem Veranstalter, den Schaustellern und deren Erfüllungsgehilfen. Speisen können weiterhin auf und in minimalistischem Geschirr ausgegeben werden, wie zum Beispiel Spitztüten oder Pergamentpapier.

“Stilvoll platziert – hier kannst du beim Pinkeln direkt beten!” 🙏 © Lokalbüro