
Hubpolleranlage an der Mühlenstraße © Lokalbüro
Durch die Hubpolleranlage soll die Mühlenstraße erheblich beruhigt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Gleichzeitig sollen dadurch auch die starken Verkehrsbehinderungen auf der Heinrich-Heine-Allee, insbesondere an den Wochenenden, entschärft werden. Denn diese erschwerten die Einsatzfahrten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Um diese Situation zu verbessern, wurde die Mühlenstraße temporär gesperrt. Inzwischen wurde eine dauerhafte Absperrung an der Mühlenstraße gebaut. Diese Hubpolleranlage geht nun am Freitag, 4. April 2025, in Betrieb.
Im Vorfeld wurden diejenigen, die weiterhin berechtigt sind die Mühlenstraße zu befahren, von der Stadt angeschrieben, die Regelungen erläutert und den Berechtigten im Rathaus ermöglicht, sich eine Chipkarte zum Bedienen der Hubpolleranlage abzuholen. Die ersten drei Termine im Rathaus wurden sehr gut angenommen, es konnten bereits mehrere hundert Chipkarten ausgestellt werden. Weitere Servicetermine zur Ausgabe der Chipkarte an Anlieger sind Dienstag, 25. März, und Donnerstag, 27. März 2025, jeweils von 16 Uhr bis 18 Uhr, im Foyer des Rathauses, Marktplatz 2.
Wer aus dem Kreis der Berechtigten noch keine Chipkarte beantragt hat oder neu hinzuzieht, kann diese persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement beantragen. Das Büro befindet sich im technischen Verwaltungsgebäude, Auf’m Hennekamp 45, Erdgeschoss, Raum 0.19. Die Öffnungszeiten sind montags von 7.30 Uhr bis 15 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Die Chipkarte gibt es gegen eine Kaution in Höhe von 45 Euro, die im Nachgang an die Stadt zu überweisen ist.
Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden
Das Betriebskonzept zur Hubpolleranlage Mühlenstraße hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 5. Februar 2025 beschlossen. Es umfasst folgende Regelungen und Rahmenbedingungen:
Zunächst ist eine Schließung der Zufahrt nur vor Feiertagen und an den Wochenenden vorgesehen, analog zu den Zeiten, in denen durch das “Sperrkonzept Altstadt” auch die Befahrung von Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse ausgeschlossen ist: vor Feiertagen und freitags ab 18 Uhr sowie samstags ab 16 Uhr bis montags 5 Uhr. Die Hubpolleranlage geht erstmals am Freitag, 4. April 2025, um 18 Uhr, in Betrieb. Während zur Einfahrt die Chipkarte benötigt wird, erfolgt die Freigabe zur Ausfahrt durch eine Kontaktschleife. Sollten Probleme beim Einfahren in die Mühlenstraße entstehen, kann die rund um die Uhr besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) angerufen werden. Die Telefonnummer ist an der Bediensäule der Hubpolleranlage zu sehen.
In der Anfangsphase ist eine personelle Besetzung vorgesehen, um bei möglichen Anlaufschwierigkeiten, wie beispielsweise noch ausstehenden Einfahrgenehmigungen für berechtigte Personen, unmittelbar handeln und den Zugang ermöglichen zu können. Diese Begleitmaßnahme ist angedacht, bis der reguläre Betrieb vollständig etabliert ist.
Weitere Regelungen
Die Belieferung der Geschäfte und Gaststätten in den Fußgängerzonen bleibt zu den festgelegten Lieferzeiten gewährleistet. Diese sind montags bis freitags von 5 Uhr bis 11.30 Uhr sowie samstags von 5 Uhr bis 9 Uhr.
Für Besucher der Anlieger gibt es keine Zugangsberechtigung, da dies nicht kontrollierbar ist. Stattdessen wird empfohlen, die naheliegenden Parkmöglichkeiten in der Umgebung wie das Parkhaus im Rheinufertunnel, den Parkplatz am Joseph-Beuys-Ufer (Unteres Rheinwerft) oder das Parkhaus am Grabbeplatz zu nutzen. Dies wird auch den Kunden der Rheinschiffe geraten, denen ebenfalls keine Zugangsberechtigung erteilt werden kann.
Die Hotels, deren Vorfahrten in der Mühlenstraße liegen, und das Rathaus erhalten die Möglichkeit, die Poller für Gäste sowie Besucher eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt mit den Institutionen aufgenommen werden.
Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxis erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Gleiches gilt für Dienstfahrzeuge sowie für Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr. Im Falle eines Technikausfalls ist die Anlage auch per Hand über einen Steckschlüssel zu öffnen.
Die Anfahrt zu den vorhandenen allgemeinen, nicht personenbezogenen Behindertenparkplätzen, ist zu den Sperrzeiten über die Mühlenstraße nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Straße 48 oder die Behindertenparkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern nutzen.