
Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt die nächste öffentliche Gewässerschau am Kittelbach durch. Dieser erstreckt sich über etwa 9,5 Kilometer und verläuft auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern unterirdisch unterhalb des Flughafens. © Landeshauptstadt Düsseldorf / Umweltamt
Die nächste öffentliche Gewässerschau der Landeshauptstadt Düsseldorf findet am Kittelbach statt. Dieser erstreckt sich über etwa 9,5 Kilometer und verläuft auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern unterirdisch unterhalb des Flughafens. Aufgrund seiner Länge wird die Gewässerschau in zwei Abschnitten durchgeführt, die jeweils mindestens zwei Stunden dauern:
Am Montag, 31. März 2025, um 9 Uhr findet die erste Begehung des Kittelbachs statt. Die Strecke führt vom Spaltbauwerk an der Heinrichstraße bis zur Frachtstraße am Flughafen. Treffpunkt ist an der Heinrichstraße, etwa auf Höhe der Hausnummer 20, direkt am Spaltbauwerk.
Am Mittwoch, 3. April 2025, ebenfalls um 9 Uhr, wird der Abschnitt zwischen dem Einleitungsbereich des Schwarzbachentlastungsgrabens in den Kittelbach bis zu seiner Mündung in den Rhein begangen. Der Treffpunkt befindet sich am Kittelbach/Schwarzbachentlastungsgraben, am Ende der Edmund-Bertrams-Straße, von dort aus etwa 400 Meter rechts entlang des Flughafens.
“Gewässerschau” heißt die Besichtigung und Begehung eines Gewässers, der Uferbereiche und des für die ökologische Funktion notwendigen Umfeldes durch Fachleute der zuständigen Ämter der Stadt Düsseldorf und interessierter Bürgerinnen und Bürger. Amtliche Gewässerschauen sollen Missstände aufdecken und deren Beseitigung zeitnah einleiten, wie beispielsweise die illegale Lagerung von wasser- und naturgefährdenden Stoffen. Auch die ordnungsgemäße Unterhaltung und Pflege des Gewässers wird im Rahmen einer Gewässerschau überwacht.
Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf kümmert sich der Stadtentwässerungsbetrieb als Unterhaltungspflichtiger unter anderem um den Kittelbach. Aufsichtsbehörde ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, welches durch das Landeswassergesetz NRW verpflichtet ist, Gewässerschauen an den in Düsseldorf liegenden Fließgewässern durchzuführen.
“Wir möchten die Anlieger darauf aufmerksam machen, dass es zur Durchführung einer Gewässerschau notwendig sein kann, Privatgrundstücke zu betreten”, so Stefan Ferber, Leiter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz. “Dazu ist die zuständige Behörde laut § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes berechtigt. Wir bitten um Verständnis und versichern, Beeinträchtigungen so gering wie eben möglich zu halten. Interessierte sind herzlich eingeladen, an den Gewässerschauen teilzunehmen.”
Die Gewässerschau ist öffentlich, es ist allen Interessierten gestattet teilzunehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für die Beförderung zum Gewässer und zurück sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Da die Gewässerschau im Freien und teilweise auf unbefestigten Wegen stattfindet, wird wetterangepasste Kleidung und Schuhwerk empfohlen.