Sym­bol­bild Feu­er­werk­Foto: LB Foto / Olaf Oidtmann

 

Zum Jah­res­wech­sel gilt in Düs­sel­dorf wie­der strik­tes Feu­er­werks­ver­bot außer­halb der gesetz­li­chen Tage. Das Ord­nungs­amt weist dar­auf hin, dass Feu­er­werks­kör­per aus­schließ­lich am Mitt­woch, 31. Dezem­ber 2025, und am Don­ners­tag, 1. Januar 2026, gezün­det wer­den dür­fen. Wer frü­her oder spä­ter „knallt“, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit und muss mit einer Geld­buße rech­nen. Auch der Ver­kauf von Feu­er­werks­kör­pern an Kin­der und Jugend­li­che ist ver­bo­ten und wird kontrolliert.

Der Ver­kauf von Böl­lern und Rake­ten ist ab Mon­tag, 29. Dezem­ber, bis zum Sil­ves­ter­abend erlaubt. Das Abbren­nen von Feu­er­werk ist in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Senio­ren­hei­men sowie beson­ders brand­ge­fähr­de­ten Gebäu­den unter­sagt. In Düs­sel­dorf betrifft dies unter ande­rem die Umge­bung der Bil­ker Papier­fa­brik an der Frucht­straße und die angren­zen­den Stra­ßen Buys­straße, Feu­er­bach­straße und Mecumstraße.

Beson­ders in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt gilt ein Feu­er­werks­ver­bot vom 31. Dezem­ber 2025, 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 6 Uhr. Die Feu­er­wehr mahnt: Unsach­ge­mä­ßer Umgang mit Böl­lern und Rake­ten führt jedes Jahr zu zahl­rei­chen Einsätzen.

„Die Gefahr von Feu­er­werks­kör­pern wird häu­fig unter­schätzt“, erklärt David von der Lieth, Lei­ter der Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr. „Ins­be­son­dere Per­so­nen unter Alko­hol­ein­fluss soll­ten auf das Abschie­ßen von Feu­er­werk verzichten.“

Die Zah­len der letz­ten Neu­jahrs­nacht 2024/25 bele­gen die Risi­ken: Es gab 222 Ret­tungs­ein­sätze, 39 Mal unter­stützte ein Not­arzt die Ret­tungs­kräfte. Vier Per­so­nen wur­den durch Feu­er­werks­kör­per ver­letzt. Bei den Brand­ein­sät­zen war die Feu­er­wehr mit 147 Ein­sät­zen zwi­schen Sil­ves­ter­abend und Neu­jahr­mor­gen stark gefordert.

Die Feu­er­wehr gibt daher zahl­rei­che Tipps für einen siche­ren Jahreswechsel:

  • Nur in Deutsch­land zuge­las­se­nes Feu­er­werk verwenden.

  • Feu­er­werks­kör­per nicht in Kin­der- oder alko­ho­li­sier­ten Hände geben.

  • Gebrauchs­an­wei­sun­gen lesen und Sicher­heits­ab­stand einhalten.

  • Rake­ten nur senk­recht star­ten, Boden­feu­er­werk kor­rekt platzieren.

  • Auf brenn­bare Gegen­stände auf Bal­ko­nen und Fens­ter achten.

  • Blind­gän­ger nicht anfas­sen, son­dern mit Was­ser unschäd­lich machen.

  • Feu­er­werks­reste erst am nächs­ten Mor­gen entsorgen.

Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass alle Düs­sel­dor­fer fried­lich und unbe­scha­det ins neue Jahr kom­men.

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