
Jacques Tilly, Karnevalswagenbauer aus Düsseldorf © Lokalbüro
Das Moskauer Bezirksgericht Basmanny hat den für diesen Mittwoch angesetzten Strafprozess gegen den deutschen Bildhauer und Karnevalswagenbauer Jacques Tilly erneut verschoben. Der Verhandlungstermin wurde laut Gerichtssprecher auf den 26. Februar um 11 Uhr Ortszeit (9 Uhr MEZ) verlegt, weil vorgeladene Zeugen nicht erschienen seien.
Die Verhandlung war ursprünglich bereits Ende Dezember geplant, musste aber abgesagt werden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Verteidigerin des Angeklagten nicht anwesend war. Auch dieser Termin fand ohne die Teilnahme Tillys statt.
Hintergrund des Verfahrens
Das Verfahren läuft in Abwesenheit des Künstlers. Den Anklagevorwürfen zufolge soll Tilly „Staatsorgane der Russischen Föderation verunglimpft“ haben, wozu nach Angaben des Gerichts sowohl die russische Armee als auch der Präsident gehören.
Die strafrechtlichen Bestimmungen, auf die sich der Vorwurf stützt, gehen auf russische Gesetzesänderungen zurück, die unter anderem die Verbreitung „unrichtiger Informationen“ über staatliche Institutionen und Streitkräfte kriminalisieren. Solche Vorschriften waren im Kontext des Ukraine-Krieges erweitert worden und sehen bei Verurteilung erhebliche Strafen vor.
Informationsstand und Beobachter
Tilly selbst hat nach eigenen Angaben bislang keine offizielle Mitteilung seitens der russischen Justiz über die Anklage oder den Verfahrensablauf erhalten, wie er gegenüber Nachrichtenagenturen erklärte.
Vertreter der Deutschen Botschaft in Moskau verfolgten die Gerichtssitzung als Beobachter vor Ort, wie es in Berichten heißt.
Künstlerischer Kontext
Jacques Tilly ist international bekannt für seine politisch-satirischen Mottowagen, die er regelmäßig für den Düsseldorfer Rosenmontagszug gestaltet. In der Vergangenheit griffen seine Entwürfe wiederholt politische Akteure und Themen, darunter auch russische Staatsfiguren, visuell auf.
Einschätzung:
Das Verfahren gegen Jacques Tilly beruht auf russischen Strafgesetzen, die seit 2022 Kritik an Armee und Staatsorganen weit auslegen und streng ahnden. Vergleichbare Fälle zeigen, dass Prozesse in Abwesenheit trotz Verzögerungen häufig zu Verurteilungen führen. Verfahrensverschiebungen gelten dabei als üblich und ändern an der grundsätzlichen Ausrichtung solcher Verfahren wenig.

