
Symbolbild Bundespolizei Wache Düsseldorf © Lokalbüro
Anlässlich der Karnevalstage erlässt die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Waffen und gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof in Düsseldorf. Die Maßnahme gilt im Zeitraum vom 12. bis 17. Februar 2026.
Hintergrund sind die erfahrungsgemäß stark erhöhten Reisebewegungen sowie Karnevalsveranstaltungen, die insbesondere am Düsseldorfer Hauptbahnhof zu großen Menschenansammlungen führen. Nach Angaben der Bundespolizei kommt es in diesem Zusammenhang regelmäßig zu sogenannten Massenlagen. In Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum werde zudem eine Zunahme von Körperverletzungsdelikten festgestellt, die zunehmend unter Einsatz von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen begangen werden.
Mit der Allgemeinverfügung wird das Mitführen entsprechender Gegenstände im genannten Zeitraum untersagt. Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Ziel der Maßnahme ist es, der steigenden Intensität von Gewaltdelikten entgegenzuwirken und die Sicherheit der Reisenden sowie der Karnevalsbesucher zu erhöhen.
Die Bundespolizei betont, dass mit dem Waffenverbot ein Beitrag zu mehr Sicherheit geleistet werden soll, um möglichst unbeschwerte Karnevalstage in Düsseldorf zu ermöglichen.

