Symbolbild Bundespolizei Wache Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei Wache Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Anläss­lich der Kar­ne­vals­tage erlässt die Bun­des­po­li­zei eine All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­bot des Mit­füh­rens von Waf­fen und gefähr­li­chen Gegen­stän­den am Haupt­bahn­hof in Düs­sel­dorf. Die Maß­nahme gilt im Zeit­raum vom 12. bis 17. Februar 2026.

Hin­ter­grund sind die erfah­rungs­ge­mäß stark erhöh­ten Rei­se­be­we­gun­gen sowie Kar­ne­vals­ver­an­stal­tun­gen, die ins­be­son­dere am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof zu gro­ßen Men­schen­an­samm­lun­gen füh­ren. Nach Anga­ben der Bun­des­po­li­zei kommt es in die­sem Zusam­men­hang regel­mä­ßig zu soge­nann­ten Mas­sen­la­gen. In Ver­bin­dung mit erhöh­tem Alko­hol­kon­sum werde zudem eine Zunahme von Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten fest­ge­stellt, die zuneh­mend unter Ein­satz von Waf­fen oder ande­ren gefähr­li­chen Gegen­stän­den began­gen werden.

Mit der All­ge­mein­ver­fü­gung wird das Mit­füh­ren ent­spre­chen­der Gegen­stände im genann­ten Zeit­raum unter­sagt. Die Bun­des­po­li­zei wird die Ein­hal­tung des Ver­bots kon­trol­lie­ren. Ziel der Maß­nahme ist es, der stei­gen­den Inten­si­tät von Gewalt­de­lik­ten ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Sicher­heit der Rei­sen­den sowie der Kar­ne­vals­be­su­cher zu erhöhen.

Die Bun­des­po­li­zei betont, dass mit dem Waf­fen­ver­bot ein Bei­trag zu mehr Sicher­heit geleis­tet wer­den soll, um mög­lichst unbe­schwerte Kar­ne­vals­tage in Düs­sel­dorf zu ermöglichen.