Glasverbotskontrolle an den Eingängen zur ALtstadt © Lokalbüro

Glas­ver­bots­kon­trolle an den Ein­gän­gen zur ALt­stadt © Lokalbüro

 

Ab Alt­wei­ber­don­ners­tag, 12. Februar 2026, steht Düs­sel­dorf wie­der ganz im Zei­chen des Stra­ßen­kar­ne­vals. Damit die „tol­len Tage“ sicher und sau­ber ver­lau­fen, setzt die Lan­des­haupt­stadt auf bewährte Maß­nah­men: ein Glas­ver­bot in der Alt­stadt, ein umfang­rei­ches Toi­let­ten­kon­zept sowie ein ver­bind­li­ches Mehr­weg­sys­tem auf zen­tra­len Fei­er­flä­chen. Ein Über­blick über die wich­tigs­ten Regelungen.

Die Stadt setzt das Kon­zept der „scher­ben­freien Alt­stadt“ bereits zum 16. Mal in Folge um. Seit Ein­füh­rung des Glas­ver­bots im Jahr 2011 ist die Zahl der Schnitt­ver­let­zun­gen an den Kar­ne­vals­ta­gen deut­lich zurückgegangen.

Gel­tungs­zei­ten:

  • Alt­wei­ber (Don­ners­tag, 12. Februar 2026): 8 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag
  • Kar­ne­vals­sonn­tag (15. Februar 2026): 12 Uhr bis Veil­chen­diens­tag (17. Februar 2026), 5 Uhr
Glasverbotszone in der Altstadt © Landeshauptstadt Düsseldorf

In die­sem Zeit­raum dür­fen Besu­che­rin­nen und Besu­cher im Kern­be­reich der Alt­stadt keine Glas­be­hält­nisse mit­füh­ren. Auch ansäs­sige Händ­ler sowie Außen­gas­tro­no­mie­be­triebe dür­fen wäh­rend die­ser Zei­ten keine Waren in Glas­be­hält­nis­sen verkaufen.

An ins­ge­samt 16 Zugangs­punk­ten zur Alt­stadt wer­den Kon­trol­len durch­ge­führt. Mit­ge­brachte Glas­fla­schen oder ‑behäl­ter kön­nen dort ent­sorgt wer­den. Nach Anga­ben der Stadt wird das Glas­ver­bot von den Fei­ern­den über­wie­gend posi­tiv aufgenommen.

Das Ord­nungs­amt ist mit ver­stärk­tem Per­so­nal im Ein­satz. An Alt­wei­ber, am soge­nann­ten Kö-Sonn­tag sowie am Rosen­mon­tag wird es zusätz­lich durch einen pri­va­ten Sicher­heits­dienst unter­stützt. Neben der Durch­set­zung des Glas­ver­bots kon­trol­lie­ren die Ein­satz­kräfte auch Ver­stöße gegen den Jugend­schutz sowie das Ver­bot des Wildpinkelns.

Toi­let­ten­kon­zept gegen Wildpinkeln

Um die Situa­tion im öffent­li­chen Raum zu ent­span­nen, rich­tet die Stadt erneut zahl­rei­che tem­po­räre Toi­let­ten­an­la­gen in der Alt­stadt ein. Ziel ist es, zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten zu schaf­fen und Ver­schmut­zun­gen zu vermeiden.

Wer den­noch öffent­li­che Plätze als Toi­lette nutzt, muss mit einem Buß­geld von 150 Euro zuzüg­lich Ver­wal­tungs­ge­büh­ren rechnen.

Stand­orte der Toi­let­ten­con­tai­ner und Urinale:

  • St. Lam­ber­tus: Alte Stadt
  • St. Lam­ber­tus: Stiftsplatz
  • Schloss­ufer (Sperr­blö­cke)
  • Unte­res Rhein­werft (nörd­lich Freitreppe)
  • Burg­platz vor „Im Gol­de­nen Ring“
  • Stadt­er­he­bungs­mo­nu­ment
  • Lieferplätzchen/Mühlenstraße
  • Ratin­ger Mauer
  • Kay-und-Lore-Lorentz-Platz
  • Ratin­ger Straße / Kreuzherrenkirche
  • Ratin­ger Straße / Ratin­ger Mauer
  • Süd­li­che Rheinuferpromenade
  • Zoll­straße
  • Rhein­ort
  • Aka­de­mie­straße
  • Ursu­li­nen­gasse gegen­über Haus­num­mer 5 (nur an Altweiber)

Zusätz­lich ver­öf­fent­licht die Stadt über ihre Social-Media-Kanäle eine digi­tale Über­sichts­karte zur bes­se­ren Orientierung.

Mehr­weg statt Ein­weg: Bei­trag zur Stadtsauberkeit

Auf der Königs­al­lee sowie in der Alt­stadt gilt wäh­rend des Kar­ne­vals ein Ver­bot der Aus­gabe von Ein­weg­ge­schirr im öffent­li­chen Raum. Ziel ist es, Müll­men­gen zu redu­zie­ren und Res­sour­cen zu schonen.

Umge­setzt wird dies durch ein ein­heit­li­ches Mehr­weg­pool­sys­tem:
Becher, Tel­ler und Scha­len kön­nen gegen Pfand an allen teil­neh­men­den Stän­den erwor­ben und stand­über­grei­fend zurück­ge­ge­ben werden.

Aus­nah­men gel­ten für Stände, die aus­schließ­lich Spei­sen oder aus­schließ­lich Getränke anbie­ten. Dort kön­nen jeweils nur die ent­spre­chen­den Behält­nisse zurück­ge­ge­ben werden.

Auf­grund des Glas­ver­bots kommt robus­tes Kunst­stoff-Mehr­weg­ge­schirr zum Ein­satz. Die kon­krete Orga­ni­sa­tion liegt bei den Ver­an­stal­tern, Schau­stel­lern und deren Erfül­lungs­ge­hil­fen. Zuläs­sig bleibt wei­ter­hin mini­ma­lis­ti­sches Ver­pa­ckungs­ma­te­rial wie Spitz­tü­ten oder Pergamentpapier.

Fazit

Mit Glas­ver­bot, ver­stärk­ten Kon­trol­len, einem eng­ma­schi­gen Toi­let­ten­netz und einem ver­bind­li­chen Mehr­weg­sys­tem setzt Düs­sel­dorf auch 2026 auf ein erprob­tes Sicher­heits- und Sau­ber­keits­kon­zept. Ziel ist es, den Stra­ßen­kar­ne­val in geord­ne­ten Bah­nen zu fei­ern – aus­ge­las­sen, aber verantwortungsvoll.