Symbolbild Blick auf die Theodor-Heuss-Brücke © Lokalbüro

Sym­bol­bild Blick auf die Theo­dor-Heuss-Brü­cke © Lokalbüro

 

Der Rat der Düs­sel­dorf hat in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch, 11. Februar, die wei­tere Pla­nung eines Ersatz­neu­baus der Theo­dor-Heuss-Brü­cke beschlos­sen. Grund­lage der Pla­nung bleibt der bestehende Quer­schnitt mit jeweils zwei Fahr­spu­ren pro Rich­tung sowie Rad- und Fuß­we­gen. Eine zusätz­li­che Stadt­bahn­trasse ist im aktu­el­len Ent­wurf nicht vorgesehen.

Gleich­zei­tig wurde die Ver­wal­tung beauf­tragt, den Neu­bau so zu kon­zi­pie­ren, dass eine spä­tere Inte­gra­tion einer Stadt­bahn­li­nie im Bereich der Fahr­spu­ren grund­sätz­lich mög­lich bleibt. Stadt­käm­me­rin Doro­thée Schnei­der erklärt: „Mit dem beschlos­se­nen Ersatz­neu­bau sind die Wei­chen für eine zukunfts­ori­en­tierte Brü­cke im Her­zen Düs­sel­dorfs gesetzt. Leis­tungs­fä­hig für aktu­elle Ver­kehre und anpas­sungs­fä­hig für die Mobi­li­tät der Zukunft.“

Um die bestehende Brü­cke bis zur Fer­tig­stel­lung des Neu­baus wei­ter­hin zumin­dest ein­ge­schränkt für den Indi­vi­du­al­ver­kehr nutz­bar zu hal­ten, hat der Rat zudem die Aus­füh­rung und Finan­zie­rung not­wen­di­ger Siche­rungs­maß­nah­men beschlos­sen. Das Finanz­vo­lu­men beträgt rund 37 Mil­lio­nen Euro. Kern der Maß­nah­men ist die Ertüch­ti­gung der soge­nann­ten Krag­arme – also der außen­lie­gen­den Berei­che für Geh- und Rad­wege. Ziel ist es, die Ver­kehrs- und Stand­si­cher­heit bis zur Inbe­trieb­nahme des Ersatz­neu­baus zu gewährleisten.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler begrüßt die Beschlüsse: „Mit die­sen Ent­schei­dun­gen stel­len wir sicher, dass Düs­sel­dorf sowohl kurz­fris­tig als auch lang­fris­tig gut auf­ge­stellt ist. Wir sichern die bestehende Brü­cke für die kom­men­den Jahre und legen zugleich den Grund­stein für einen leis­tungs­fä­hi­gen Neu­bau, der sich in die Düs­sel­dor­fer Brü­cken­fa­mi­lie ein­rei­hen wird.“

Stu­die: Stadt­bahn­trasse wirt­schaft­lich nicht tragfähig

Eine Mach­bar­keits­stu­die zur soge­nann­ten „Nord­tan­gente“, einer mög­li­chen Stadt­bahn­ver­bin­dung über die Theo­dor-Heuss-Brü­cke, kommt zu dem Ergeb­nis, dass das Vor­ha­ben nicht wirt­schaft­lich rea­li­sier­bar wäre. Selbst die güns­tigste unter­suchte Vari­ante blieb deut­lich unter dem erfor­der­li­chen Nut­zen-Kos­ten-Fak­tor, der Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung durch Land und Bund ist. Vor die­sem Hin­ter­grund wird die Pla­nung einer zusätz­li­chen Stadt­bahn­trasse auf der Brü­cke nicht weiterverfolgt.

Mit dem Beschluss zum Brü­cken­quer­schnitt beginnt nun der kon­krete Pla­nungs­pro­zess. Par­al­lel dazu ist eine gestal­te­ri­sche Unter­su­chung unter Betei­li­gung exter­ner Archi­tek­tur- und Inge­nieur­bü­ros vor­ge­se­hen. Der Ersatz­neu­bau soll den ver­kehr­li­chen Anfor­de­run­gen der kom­men­den Jahr­zehnte ent­spre­chen und sich zugleich in das Ensem­ble der Düs­sel­dor­fer Rhein­brü­cken ein­fü­gen. Dabei wird auch das his­to­ri­sche Erschei­nungs­bild der bestehen­den Brü­cke berücksichtigt.

Hin­ter­grund: Hohe Ver­kehrs­be­las­tung und erheb­li­che Schäden

Die 1957 eröff­nete und seit 2016 denk­mal­ge­schützte Theo­dor-Heuss-Brü­cke ver­bin­det die Stadt­teile Golz­heim und Heerdt und ist Teil der Bun­des­straße B7. Aktu­ell que­ren rund 78.600 Fahr­zeuge täg­lich das Bau­werk, dar­un­ter etwa 3.000 Last­kraft­wa­gen. Zum Ver­gleich: Im Jahr 1962 lag das täg­li­che Ver­kehrs­auf­kom­men bei rund 18.000 Fahr­zeu­gen – bei deut­lich gerin­ge­ren zuläs­si­gen Gesamt­ge­wich­ten. Wäh­rend Lkw damals maxi­mal 24 Ton­nen wogen, sind heute bis zu 44 Ton­nen zuläs­sig. Diese Ent­wick­lung hat maß­geb­lich zur Ermü­dung der Trag­struk­tur beigetragen.

Die Brü­cke wird regel­mä­ßig gemäß DIN 1076 „Inge­nieur­bau­werke im Zuge von Stra­ßen und Wegen – Über­wa­chung und Prü­fung“ kon­trol­liert. Die wie­der­keh­ren­den Bau­werks­prü­fun­gen bestä­ti­gen den erheb­li­chen Sanie­rungs­be­darf, um Stand- und Ver­kehrs­si­cher­heit sowie die Dau­er­haf­tig­keit des Bau­werks bis zur Rea­li­sie­rung des Ersatz­neu­baus sicher­zu­stel­len. Bereits 2025 hatte der Rat daher den grund­sätz­li­chen Beschluss zum Ersatz­neu­bau gefasst.