
Symbolbild © Lokalbüro
Die Verkehrsüberwachung in Düsseldorf bleibt im Jahr 2025 auf hohem Niveau. Insgesamt 550.307 Halt- und Parkverstöße sowie 330.892 Geschwindigkeitsverstöße wurden geahndet. Im Vorjahr waren es 542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder. Erstmals kam ein Silhouettenblitzer zur Kontrolle von Gewichtsbeschränkungen zum Einsatz.
Ordnungsdezernent Christian Zaum erklärte, zu schnelles Fahren und Falschparken seien keine Kavaliersdelikte. Sie gefährdeten Menschen im Straßenverkehr und behinderten Rettungseinsätze, etwa durch blockierte Feuerwehrzufahrten. Die weiterhin hohen Fallzahlen unterstrichen die Bedeutung der täglichen Kontrollen. Auch 2026 werde die Stadt engmaschig überwachen und bei schweren Verstößen konsequent handeln.
Geschwindigkeitsüberwachung
330.892 Autofahrer erhielten im Jahr 2025 einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit (2024: 343.216).
Im Kö-Bogen-Tunnel wurden 53.932 Verstöße registriert (2024: 72.785). Der gravierendste Verstoß lag bei 117 km/h statt erlaubter 50 km/h. Es drohten 700 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Im Rheinufertunnel wurden 65.716 Verstöße festgestellt (2024: 62.465). Spitzenwert war hier 157 km/h bei erlaubten 60 km/h. Die Sanktion: 800 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte.
Auf der Autobahn A44 im Stadtgebiet registrierte die Stadt 40.315 Verstöße (2024: 42.857). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 204 km/h bei erlaubten 100 km/h. Auch hier waren 700 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte vorgesehen.
An zehn weiteren stationären Anlagen im Stadtgebiet wurden 43.492 Verstöße festgestellt (2024: 19.226). Die deutliche Steigerung hängt unter anderem mit der seit Mitte Mai geltenden Temporeduzierung auf 30 km/h im Bereich der Josef-Kardinal-Frings-Brücke zusammen.
Mit mobilen Messfahrzeugen und semistationären Messanhängern kontrollierte die Stadt zudem an mehr als 700 Standorten, insbesondere an Schulwegen, vor Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern und an Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden 127.437 Verstöße festgestellt (2024: 145.883).
Rotlichtüberwachung
Wegen Missachtens roter Ampeln wurden 12.582 Bußgeldverfahren eingeleitet (2024: 13.929). Die meisten Verstöße wurden am Verkehrsknotenpunkt „Nordstern“ registriert, wo 11.011 Autofahrer das Rotlicht missachteten (2024: 12.274).
Silhouettenblitzer Josef-Kardinal-Frings-Brücke
Seit Juli 2025 kontrolliert die Stadt erstmals die Einhaltung von Gewichtsbeschränkungen mithilfe eines Silhouettenblitzers an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. Insgesamt wurden 8.656 Verstöße festgestellt, davon 4.207 stadteinwärts und 4.449 stadtauswärts.
Ruhender Verkehr
Im Jahr 2025 wurden 550.307 Halt- und Parkverstöße geahndet (2024: 542.521).
Häufigste Tatbestände waren Verstöße gegen Parkscheinpflichten und die Überschreitung der Höchstparkdauer mit 238.876 Fällen (2024: 220.956). Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen wurde 57.728-mal geahndet (2024: 62.141). Verstöße gegen die Bevorrechtigung für Menschen mit Behinderungen wurden 6.492-mal festgestellt (2024: 6.127).
Carsharing und Elektromobilität
Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurden 6.989 Fahrzeuge kostenpflichtig verwarnt (2024: 6.367) und 719 abgeschleppt (2024: 635).
Auf den für Carsharing-Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wurden 1.926 Verwarnungen ausgesprochen (2024: 2.003) und 93 Abschleppmaßnahmen eingeleitet (2024: 111).
Drittanzeigen
21.406 Verfahren (2024: 23.108) gingen auf Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern zurück. Hauptärgernis war das Parken auf Geh- und Radwegen mit 8.048 Fällen (2024: 9.802). Es folgten Verstöße im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) mit 3.921 Fällen (2024: 3.671) sowie das Parken auf Elektroparkplätzen mit 1.650 Fällen (2024: 1.513).
Abschleppfälle
In 12.324 Fällen mussten Fahrzeuge abgeschleppt werden (2024: 11.576). Hauptgründe waren die Missachtung von Haltverbotszonen mit 5.679 Fällen (2024: 4.778) und unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen mit 1.293 Fällen (2024: 1.345). 1.266 Abschleppmaßnahmen erfolgten wegen blockierter Feuerwehrzufahrten (2024: 1.208).
Einnahmen
Die geschätzten Einnahmen aus Bußgeldern und Verwaltungsgebühren belaufen sich für 2025 – wie im Vorjahr – auf rund 33,6 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 17,6 Millionen Euro auf Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße sowie 16,0 Millionen Euro auf den ruhenden Verkehr. Dem stehen Ausgaben für Personal und Material in Höhe von rund 18,6 Millionen Euro gegenüber (2024: 17,5 Millionen Euro).
Hintergrund
Die städtische Verkehrsüberwachung ist ein Sachgebiet der Abteilung Außendienste des Ordnungsamtes und beschäftigt derzeit 173 Dienstkräfte (2024: 160). Sie überwachen den ruhenden Straßenverkehr sowie Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße im gesamten Stadtgebiet – zu Fuß, per Fahrrad, Motorroller oder Auto. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) kontrolliert darüber hinaus weitere Vorschriften wie die Düsseldorfer Straßenordnung, die Sondernutzungssatzung, das Landeshundegesetz oder das Landesimmissionsschutzgesetz.

