Jacques Tilly vor einem der diesjährigen Mottowagen © Lokalbüro

Jac­ques Tilly vor einem der dies­jäh­ri­gen Mot­to­wa­gen © Lokalbüro

 

In Mos­kau wird das Straf­ver­fah­ren gegen den deut­schen Bild­hauer und Kar­ne­vals­wa­gen­bauer Jac­ques Tilly heute erneut auf­ge­ru­fen. Nach zwei vor­he­ri­gen Unter­bre­chun­gen unter­nimmt das zustän­dige Gericht damit einen drit­ten Ver­such, in die Beweis­auf­nahme ein­zu­tre­ten. Der Ter­min ist für 9.00 Uhr MEZ angesetzt.

Bereits zu Jah­res­be­ginn war die Anklage in Anwe­sen­heit einer Pflicht­ver­tei­di­ge­rin ver­le­sen wor­den. Eine inhalt­li­che Ver­hand­lung kam jedoch nicht zustande, weil gela­dene Zeu­gen nicht erschie­nen. Das Gericht setzte die Sit­zung dar­auf­hin aus. Auch ein wei­te­rer Ter­min führte nicht zu einem Fort­gang des Ver­fah­rens. Erneut ver­hin­der­ten feh­lende Betei­ligte die Fort­set­zung, sodass die Sache ver­tagt wurde.

Für die heu­tige Sit­zung wer­den die bis­lang aus­ge­blie­be­nen Zeu­gen erwar­tet. Deren Aus­sa­gen gel­ten als Vor­aus­set­zung für die wei­tere Beweis­füh­rung. Ob es im Anschluss bereits zu einem Urteil kom­men kann, ist offen. Ein kon­kre­ter Zeit­plan für den Abschluss des Ver­fah­rens wurde bis­lang nicht bekanntgegeben.

Das Ver­fah­ren fin­det in Abwe­sen­heit des Ange­klag­ten statt. Tilly erklärte auf Anfrage er sei nach wie vor nicht offi­zi­ell von rus­si­scher Seite über das Ver­fah­ren infor­miert wor­den. Unge­ach­tet des­sen wird der Pro­zess von Ver­tre­tern der deut­sche Bot­schaft in Mos­kau beobachtet.

Hin­ter­grund des Ver­fah­rens sind Dar­stel­lun­gen des rus­si­schen Prä­si­den­ten Wla­di­mir Putin auf Kar­ne­vals­wa­gen, die Tilly für den Düs­sel­dor­fer Rosen­mon­tags­zug ent­wor­fen hatte. Die rus­si­sche Jus­tiz wirft ihm vor, staat­li­che Organe ver­un­glimpft zu haben. Auf Grund­lage der ent­spre­chen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen dro­hen im Falle einer Ver­ur­tei­lung eine Geld­strafe oder eine mehr­jäh­rige Freiheitsstrafe.

Im Mit­tel­punkt des heu­ti­gen Ter­mins steht jedoch zunächst allein die Frage, ob das Gericht nach den bis­he­ri­gen Ver­zö­ge­run­gen nun in eine sub­stan­zi­elle Ver­hand­lung ein­tre­ten kann.

Werbung

Ein­fach auf der Star­seite anmelden !