
Jacques Tilly vor einem der diesjährigen Mottowagen © Lokalbüro
In Moskau wird das Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer und Karnevalswagenbauer Jacques Tilly heute erneut aufgerufen. Nach zwei vorherigen Unterbrechungen unternimmt das zuständige Gericht damit einen dritten Versuch, in die Beweisaufnahme einzutreten. Der Termin ist für 9.00 Uhr MEZ angesetzt.
Bereits zu Jahresbeginn war die Anklage in Anwesenheit einer Pflichtverteidigerin verlesen worden. Eine inhaltliche Verhandlung kam jedoch nicht zustande, weil geladene Zeugen nicht erschienen. Das Gericht setzte die Sitzung daraufhin aus. Auch ein weiterer Termin führte nicht zu einem Fortgang des Verfahrens. Erneut verhinderten fehlende Beteiligte die Fortsetzung, sodass die Sache vertagt wurde.
Für die heutige Sitzung werden die bislang ausgebliebenen Zeugen erwartet. Deren Aussagen gelten als Voraussetzung für die weitere Beweisführung. Ob es im Anschluss bereits zu einem Urteil kommen kann, ist offen. Ein konkreter Zeitplan für den Abschluss des Verfahrens wurde bislang nicht bekanntgegeben.
Das Verfahren findet in Abwesenheit des Angeklagten statt. Tilly erklärte auf Anfrage er sei nach wie vor nicht offiziell von russischer Seite über das Verfahren informiert worden. Ungeachtet dessen wird der Prozess von Vertretern der deutsche Botschaft in Moskau beobachtet.
Hintergrund des Verfahrens sind Darstellungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf Karnevalswagen, die Tilly für den Düsseldorfer Rosenmontagszug entworfen hatte. Die russische Justiz wirft ihm vor, staatliche Organe verunglimpft zu haben. Auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen drohen im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Im Mittelpunkt des heutigen Termins steht jedoch zunächst allein die Frage, ob das Gericht nach den bisherigen Verzögerungen nun in eine substanzielle Verhandlung eintreten kann.

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