
Blick auf die Theodor-Heuss-Brücke © Lokalbüro
Die seit dem 11. Februar 2026 eingesetzten Enforcement-Trailer an der Theodor-Heuss-Brücke sind am heutigen Mittwoch, 4. März 2026, durch semi-stationäre Messsäulen ersetzt worden. Die eingesetzte Messtechnik bleibt unverändert. Durch die Umstellung stehen die Enforcement-Trailer künftig wieder flexibel für Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung und können gezielt an wechselnden Standorten eingesetzt werden.
Die Messsäulen erfassen Fahrzeuge mittels Lasermessung (Lidar). Dabei werden Lichtimpulse ausgesendet, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Anhand der reflektierten Signale wird die dreidimensionale Fahrzeugkontur (Höhe, Länge, Breite) bestimmt. Jeder mögliche Verstoß wird vor dem Versand eines Anhörungsbogens sowohl hinsichtlich der Bildaufnahme als auch des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs geprüft. Die Erfassung erfolgt in beide Fahrtrichtungen.
Bei Verstößen durch Fahrzeugführer, die die Brücke mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse befahren, beträgt das Bußgeld einschließlich Gebühren 128,50 Euro. Im Wiederholungsfall wird von Vorsatz ausgegangen; das Bußgeld erhöt sich dann auf 228,50 Euro einschließlich Gebühren.
Hintergrund
Die sanierungsbedürftige Theodor-Heuss-Brücke soll als wichtige Rheinquerung bis zur Errichtung eines Ersatzneubaus nutzbar bleiben. Zum Schutz der Bausubstanz und weiteren Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge seit dem 1. Februar 2026 auf 3,5 Tonnen reduziert.

