
Archivbild: Planungsdezernentin Cornelia Zuschke © Lokalbüro
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Donnerstag den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des sogenannten “Bau-Turbos” gefasst – gemeinsam mit einem Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Das Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum, schneller gebaut.
Grundlage ist ein Bundesgesetz, das der Deutsche Bundestag am 9. Oktober 2025 verabschiedet hat und das am 30. Oktober 2025 in Kraft trat. Es erlaubt Städten und Gemeinden, Wohnbauprojekte zu genehmigen, ohne zuvor ein mehrjähriges Bebauungsplanverfahren zu durchlaufen. Düsseldorf hat das Instrument bereits bei ersten Projekten in Genehmigungsverfahren gebracht – etwa an der Hansaallee 305–313 und am Kennedydamm, wo einst das Kennedydammcenter stand.
Doch wer schnell genehmigt bekommen will, muss auch liefern. “Wer den Bau-Turbo nutzen möchte, muss auch Bau-Turbo liefern”, stellt Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planung, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität, unmissverständlich klar. Gemeint sind damit eine solide vorbereitete Planung, konstruktiver Austausch und echte Umsetzungsbereitschaft.
Die Verwaltung hat dafür klare Rahmenbedingungen gesetzt. Projekte müssen zu den städtebaulichen Entwicklungskonzepten der Stadt passen – darunter das Raumwerk D und der Masterplan Industrie. Gefordert werden angemessene Baudichte, klimagerechte Grün- und Freiflächen, ein passendes Mobilitätsangebot und ein sozial ausgewogener Wohnungsmix. Auch das Düsseldorfer Baulandmodell gilt vollumfänglich: Ein Teil der neu entstehenden Wohnungen muss gefördert und damit für Bürger mit geringerem Einkommen erschwinglich sein.
Wer das beschleunigte Verfahren nutzt, schließt mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag. Darin verpflichtet sich der Bauherr zur Beteiligung an den Folgekosten für soziale Infrastruktur und zur Realisierung des Vorhabens innerhalb von 48 Monaten nach Genehmigung. Grundstücksspekulation soll damit ausgeschlossen werden – ein Weiterverkauf des Geländes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt möglich.
Besonders geeignet ist das neue Verfahren für die Umnutzung von Leerständen, für Nachverdichtungen sowie für den Neubau auf brachliegenden oder ungenutzten Flächen. Bei großen, komplexen Projekten mit vielen Beteiligten und erheblicher städtebaulicher Wirkung bleibt hingegen das reguläre Bebauungsplanverfahren der richtige Weg. Vorangegangen waren intensive Abstimmungen mit den Bezirksvertretungen sowie Fachpolitikern aus Wohnungs- und Planungsausschuss, um die neue Praxis von Beginn an fest in den Abläufen von Politik und Verwaltung zu verankern.

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