Archivbild: Planungsdezernentin Cornelia Zuschke © Lokalbüro

Archiv­bild: Pla­nungs­de­zer­nen­tin Cor­ne­lia Zuschke © Lokalbüro

 

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat am Don­ners­tag den Grund­satz­be­schluss zur Umset­zung des soge­nann­ten “Bau-Tur­bos” gefasst – gemein­sam mit einem Ände­rungs­an­trag der Rats­frak­tio­nen von CDU und Bünd­nis 90/Die Grü­nen. Das Ziel ist klar: mehr bezahl­ba­rer Wohn­raum, schnel­ler gebaut.

Grund­lage ist ein Bun­des­ge­setz, das der Deut­sche Bun­des­tag am 9. Okto­ber 2025 ver­ab­schie­det hat und das am 30. Okto­ber 2025 in Kraft trat. Es erlaubt Städ­ten und Gemein­den, Wohn­bau­pro­jekte zu geneh­mi­gen, ohne zuvor ein mehr­jäh­ri­ges Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren zu durch­lau­fen. Düs­sel­dorf hat das Instru­ment bereits bei ers­ten Pro­jek­ten in Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren gebracht – etwa an der Han­sa­al­lee 305–313 und am Ken­ne­dy­damm, wo einst das Ken­ne­dy­damm­cen­ter stand.

Doch wer schnell geneh­migt bekom­men will, muss auch lie­fern. “Wer den Bau-Turbo nut­zen möchte, muss auch Bau-Turbo lie­fern”, stellt Cor­ne­lia Zuschke, Bei­geord­nete für Pla­nung, Bauen, Woh­nen, Grund­stücks­we­sen und Mobi­li­tät, unmiss­ver­ständ­lich klar. Gemeint sind damit eine solide vor­be­rei­tete Pla­nung, kon­struk­ti­ver Aus­tausch und echte Umsetzungsbereitschaft.

Die Ver­wal­tung hat dafür klare Rah­men­be­din­gun­gen gesetzt. Pro­jekte müs­sen zu den städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zep­ten der Stadt pas­sen – dar­un­ter das Raum­werk D und der Mas­ter­plan Indus­trie. Gefor­dert wer­den ange­mes­sene Bau­dichte, kli­ma­ge­rechte Grün- und Frei­flä­chen, ein pas­sen­des Mobi­li­täts­an­ge­bot und ein sozial aus­ge­wo­ge­ner Woh­nungs­mix. Auch das Düs­sel­dor­fer Bau­land­mo­dell gilt voll­um­fäng­lich: Ein Teil der neu ent­ste­hen­den Woh­nun­gen muss geför­dert und damit für Bür­ger mit gerin­ge­rem Ein­kom­men erschwing­lich sein.

Wer das beschleu­nigte Ver­fah­ren nutzt, schließt mit der Stadt einen städ­te­bau­li­chen Ver­trag. Darin ver­pflich­tet sich der Bau­herr zur Betei­li­gung an den Fol­ge­kos­ten für soziale Infra­struk­tur und zur Rea­li­sie­rung des Vor­ha­bens inner­halb von 48 Mona­ten nach Geneh­mi­gung. Grund­stücks­spe­ku­la­tion soll damit aus­ge­schlos­sen wer­den – ein Wei­ter­ver­kauf des Gelän­des ist nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung der Stadt möglich.

Beson­ders geeig­net ist das neue Ver­fah­ren für die Umnut­zung von Leer­stän­den, für Nach­ver­dich­tun­gen sowie für den Neu­bau auf brach­lie­gen­den oder unge­nutz­ten Flä­chen. Bei gro­ßen, kom­ple­xen Pro­jek­ten mit vie­len Betei­lig­ten und erheb­li­cher städ­te­bau­li­cher Wir­kung bleibt hin­ge­gen das regu­läre Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren der rich­tige Weg. Vor­an­ge­gan­gen waren inten­sive Abstim­mun­gen mit den Bezirks­ver­tre­tun­gen sowie Fach­po­li­ti­kern aus Woh­nungs- und Pla­nungs­aus­schuss, um die neue Pra­xis von Beginn an fest in den Abläu­fen von Poli­tik und Ver­wal­tung zu verankern.

 

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