Frosch © Zoll Düsseldorf
Gemüse und Fleisch. © Zoll Düsseldorf
Schlangenstücke © Zoll Düsseldorf

Eine 62-jäh­rige Rei­sende aus Werne hat am ver­gan­ge­nen Sonn­tag am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen eine unge­wöhn­li­che Lebens­mit­tel­kon­trolle erlebt: Zöll­ner fan­den in ihrem Gepäck ins­ge­samt 3,2 Kilo­gramm tie­ri­sche Pro­dukte aus Thai­land – dar­un­ter in Stü­cke geschnit­tene Schlan­gen, Frö­sche, Geckos und Insek­ten, die die Frau nach eige­nen Anga­ben zum per­sön­li­chen Ver­zehr mit­ge­bracht hatte.

Die Rei­sende wollte den Zoll­be­reich durch den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren ver­las­sen, als Beamte sie zur Gepäck­kon­trolle baten. Neben den Tier­er­zeug­nis­sen stell­ten die Zöll­ner auch knapp zwölf Kilo­gramm Obst und Gemüse sicher.

Einen Ver­stoß gegen Arten­schutz­be­stim­mun­gen konn­ten die Beam­ten zwar nicht fest­stel­len, jedoch gilt in der Euro­päi­schen Union ein grund­sätz­li­ches Ein­fuhr­ver­bot für tie­ri­sche Lebens­mit­tel aus Dritt­staa­ten. Auf­grund von Art und Menge der mit­ge­führ­ten Waren wurde auch das gesamte Obst- und Gemü­se­ge­päck ein­ge­zo­gen. Die beschlag­nahm­ten Lebens­mit­tel wer­den ver­nich­tet – die Kos­ten dafür trägt die Reisende.

 

Frosch © Zoll Düsseldorf

Frosch © Zoll Düsseldorf