Symbolbild Streunerkatzen © Lokalbüro

Sym­bol­bild Streu­ner­kat­zen auf Mal­lorka © Lokalbüro

 

Der Som­mer lockt viele Düs­sel­dor­fer in süd­li­che Feri­en­län­der – und dort begeg­nen sie häu­fig her­ren­lo­sen Hun­den und Kat­zen, die auf den Stra­ßen umher­streu­nen. Der Anblick rührt viele Rei­sende, und nicht sel­ten ent­steht der spon­tane Wunsch, ein Tier mit nach Hause zu neh­men oder über eine Ver­mitt­lungs­or­ga­ni­sa­tion zu “adop­tie­ren”. Man­che las­sen sich auch als soge­nannte Flug­pa­ten gewin­nen und über­neh­men den Trans­port eines Tie­res nach Deutsch­land. Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen der Lan­des­haupt­stadt warnt jedoch vor den Risi­ken einer sol­chen spon­ta­nen Mit­nahme: Tiere aus dem Aus­land kön­nen Krank­hei­ten ein­schlep­pen, und häu­fig feh­len die not­wen­di­gen Papiere für eine regu­läre Einreise.

Wer ein Tier nach Deutsch­land brin­gen möchte, benö­tigt zwin­gend einen EU-Heim­tier­aus­weis. Darin müs­sen neben Name und Anschrift des Hal­ters auch die indi­vi­du­elle Chip-Num­mer sowie der Nach­weis einer gül­ti­gen Toll­wut­imp­fung doku­men­tiert sein. Sol­len Tiere spä­ter an Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den, gel­ten sogar noch stren­gere Vor­ga­ben. Insti­tuts­lei­ter Klaus Meyer rät des­halb dazu, sich vor der Mit­nahme genau zu infor­mie­ren, ob sämt­li­che Ein­rei­se­be­stim­mun­gen wirk­lich erfüllt wer­den können.

Beson­dere Vor­sicht ist bei der spon­ta­nen Über­nahme einer Flug­pa­ten­schaft gebo­ten. Gerade die­sen Tie­ren feh­len oft Imp­fun­gen oder die erfor­der­li­chen Doku­mente. Wer sich als Flug­pate zur Ver­fü­gung stellt, trägt wäh­rend des Trans­ports die Ver­ant­wor­tung für das Tier und muss sämt­li­che Ein­rei­se­re­geln ein­hal­ten. Am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen kommt es des­halb immer wie­der vor, dass Hunde und Kat­zen sicher­ge­stellt und in Qua­ran­täne unter­ge­bracht wer­den müs­sen, weil die Vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten wur­den. Für die Tiere bedeu­tet das eine belas­tende Zeit der Iso­la­tion, für die ver­meint­li­chen Ret­ter kann es teuer wer­den: Bis zur Frei­gabe des Tie­res kön­nen meh­rere Hun­dert Euro an Unter­brin­gungs­kos­ten anfal­len, die der­je­nige tra­gen muss, der das Tier ein­ge­führt hat. Hinzu kommt ein Buß­geld. Im Zwei­fel sollte daher lie­ber auf den Trans­port ver­zich­tet wer­den, so schwer das im Ein­zel­fall auch fal­len mag.

Rei­sen­den wird emp­foh­len, sich bereits vor Ort – etwa tele­fo­nisch beim zustän­di­gen deut­schen Vete­ri­när­amt – über die gel­ten­den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen zu infor­mie­ren. Das betrifft nicht nur Hunde und Kat­zen, son­dern auch tie­ri­sche Sou­ve­nirs wie selbst gefan­gene oder auf Märk­ten erwor­bene Rep­ti­lien, Amphi­bien, Insek­ten und Zier­fi­sche. Auch für Geflü­gel, Vögel und Bie­nen gel­ten eigene Ein­fuhr- und Veterinärvorschriften.

Wer sich tie­ri­schen Fami­li­en­zu­wachs wünscht, muss dafür nicht ins Aus­land rei­sen. Auch in hei­mi­schen Tier­hei­men und Auf­fang­sta­tio­nen war­ten zahl­rei­che Hunde und Kat­zen auf ein neues Zuhause – bereits geimpft, gekenn­zeich­net und in der Regel auch kas­triert. Fra­gen zu Ein­rei­se­be­stim­mun­gen beant­wor­tet das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen tele­fo­nisch unter 0211–8993242.