Dorothée Schneider Kämmerin Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf

Doro­thée Schnei­der Käm­me­rin Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf muss für das lau­fende Haus­halts­jahr mit einem deut­lich höhe­ren Defi­zit rech­nen als ursprüng­lich geplant. Das geht aus dem Con­trol­ling­be­richt zur haus­halts- und per­so­nal­wirt­schaft­li­chen Lage her­vor, den Stadt­käm­me­rin Doro­thée Schnei­der am Mon­tag, 14. Sep­tem­ber 2026, im Haupt- und Finanz­aus­schuss vor­ge­stellt hat. Grund­lage des Berichts ist der Stich­tag 30. Juni 2026.

Pro­gnose deut­lich über dem Planwert
Dem­nach zeich­net sich für 2026 ein nega­ti­ves Jah­res­er­geb­nis in Höhe von ‑472,9 Mil­lio­nen Euro ab. Geplant war ursprüng­lich ein Fehl­be­trag von ‑390,4 Mil­lio­nen Euro – die Pro­gnose liegt damit um 82,5 Mil­lio­nen Euro dar­über. Ver­ant­wort­lich dafür sind laut Bericht vor allem höhere ordent­li­che Auf­wen­dun­gen: Bei den Sach- und Dienst­leis­tun­gen wird ein Mehr­be­darf von 62,3 Mil­lio­nen Euro erwar­tet, bei den Per­so­nal­auf­wen­dun­gen von 21,2 Mil­lio­nen Euro.

Höhere Gewer­be­steuer, aber vor­sich­tige Prognose
Etwas Ent­las­tung ver­schafft die Gewer­be­steuer: Zum Berichts­stand rech­net die Stadt hier mit rund 50 Mil­lio­nen Euro mehr an Ein­nah­men als im Haus­halts­an­satz vor­ge­se­hen. Ange­sichts der aktu­el­len Markt­dy­na­mik und der damit ver­bun­de­nen schwan­ken­den Ent­wick­lung mahnt die Ver­wal­tung jedoch zur Zurück­hal­tung bei der wei­te­ren Ertragsprognose.

Kre­dit­be­stand soll auf rund 2,1 Mil­li­ar­den Euro steigen
Zum 30. Juni 2026 lag der Stand der Liqui­di­täts­kre­dite bei ins­ge­samt 605 Mil­lio­nen Euro. Hinzu kommt ein Bestand an Inves­ti­ti­ons- und För­der­kre­di­ten von rund einer Mil­li­arde Euro. Bis zum Jah­res­ende dürf­ten wei­tere Kre­dit­auf­nah­men not­wen­dig wer­den, sodass sich der Gesamt­kre­dit­be­stand der Stadt vor­aus­sicht­lich auf rund 2,1 Mil­li­ar­den Euro erhöht.

Erste Anträge auf Lan­des­för­de­rung gestellt
Um den Bedarf an Inves­ti­ti­ons­kre­di­ten zu dämp­fen, hat die Lan­des­haupt­stadt bereits erste Anträge auf För­de­rung von Infra­struk­tur­maß­nah­men nach dem NRW-Infra­struk­tur­ge­setz gestellt, das den Zeit­raum 2025 bis 2036 abdeckt. Wer­den diese Anträge bewil­ligt, würde sich der Kre­dit­be­darf ent­spre­chend verringern.