Gril­len im Volks­gar­ten Foto: LOKALBÜRO

 

Durch die anhal­tende Tro­cken­heit ist die Gefahr von Flä­chen- und Wald­brän­den deut­lich gestiegen/Das Löschen des Grills kann ange­ord­net werden/“Grasland-Feuerindex” erreicht die höchste Stufe

Durch die hohen Tem­pe­ra­tu­ren und die anhal­tende Tro­cken­heit ist die Gefahr von Flä­chen- und Wald­brän­den deut­lich gestie­gen. Auf­grund der erhöh­ten Brand­ge­fahr auf Gras­flä­chen, in Grün­an­la­gen und Wäl­dern appel­lie­ren Feu­er­wehr sowie Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt, auf das Gril­len mit offe­ner Flamme zu verzichten.

Die Situa­tion ver­schärft sich mit jedem Tag anhal­ten­der Tro­cken­heit. Bereits ein klei­ner Funke, der zum Bei­spiel beim Anzün­den eines Grills oder von Koh­le­res­ten über­sprin­gen kann, kann einen unkon­trol­lier­ten Brand auf der Flä­che oder in den Gebü­schen aus­lö­sen. Das würde ver­hee­rende Fol­gen — auch für die Tier- und Pflan­zen­welt — bedeu­ten, wenn sich dar­aus ein unkon­trol­lier­tes Feuer ent­wi­ckeln würde. “Von daher lau­tet unse­rer Appell: Ver­zich­ten Sie aufs Gril­len in öffent­li­chen Anla­gen und ach­ten Sie noch mehr dar­auf, dass kein Feuer, zum Bei­spiel auch durch eine acht­los weg­ge­wor­fene Ziga­ret­ten­kippe, ent­steht”, sagt Feu­er­wehr- und Grün­de­zer­nen­tin Helga Stulgies.

Wald­brand-Gefah­ren­in­dex und Grasland-Feuerindex
Nach dem anhal­tend “schö­nen” Wet­ter der letz­ten Wochen haben die Wäl­der der Lan­des­haupt­stadt bereits bei dem vom Deut­schen Wet­ter­dienst her­aus­ge­ge­be­nen Wald­brand-Gefah­ren­in­dex die Stufe vier von fünf erreicht. Bereits ein klei­ner Funke reicht aus, um tro­cke­nes Laub oder Gras zu entzünden.

Neben dem Wald­brand-Gefah­ren­in­dex warnt und infor­miert der Deut­sche Wet­ter­dienst zusätz­lich mit dem soge­nann­ten Gras­land-Feu­er­in­dex. Er bewer­tet neben eigent­li­chen Wäl­dern auch Gras­land­schaf­ten, Sträu­cher und sons­tige Grün­an­la­gen. Für die­sen Wert wird für die Sta­tion Düs­sel­dorf ab heute die höchste Stufe (5) vorhergesagt.

Schutz von Wald und Wiesen
Gril­len und offe­nes Feuer sind ohne­hin im Wald und auf vie­len Grün­flä­chen des Stadt­ge­bie­tes ver­bo­ten, zum Bei­spiel in allen Land­schafts- und Natur­schutz­ge­bie­ten. Dies betrifft unter ande­rem die Urden­ba­cher Kämpe, den Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen, den Rhein­park und die für Grill­freunde über­aus belieb­ten links­rhei­ni­schen Rhein­wie­sen. Auf­grund der gegen­wär­ti­gen erhöh­ten Brand­ge­fahr wird auch an Stel­len, wo das Gril­len bis­her gedul­det wurde, diese Dul­dung ab jetzt so lange aus­ge­setzt, wie es die aktu­elle tro­cken-heiße Wet­ter­lage erfordert.

Außer­dem ist Rau­chen im Wald und auf vie­len Grün­flä­chen in der Zeit vom 1. März bis 31. Okto­ber ver­bo­ten. Bei Ver­stö­ßen dro­hen erheb­li­che Buß­gel­der, im Scha­dens­fall auch Regressansprüche.

Auch für alle ande­ren Grün­flä­chen, die nicht Natur­schutz- oder Land­schafts­schutz­ge­biete sind, kön­nen Ord­nungs­kräfte zur Gefah­ren­ab­wehr Grill­ver­bote aus­spre­chen. So kön­nen städ­ti­sche Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter das Löschen eines Feu­ers oder der Grill­glut anordnen.
Zum Schutz der Gras- und Park­an­la­gen sowie der Wäl­der, wie des teil­weise über 200 Jahre alten Stadt­wal­des, bit­tet das Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt auf die­sen Flächen:

  • Kein Feuer zu entzünden,
  • nicht zu grillen,
  • nicht zu rauchen,
  • Kin­der über die dor­ti­gen Brand­ge­fah­ren zu informieren,
  • im Falle eines Bran­des sofort unter der Tele­fon­num­mer 112 die Feu­er­wehr zu rufen,
  • kei­nen Müll lie­gen zu las­sen, da dadurch im Extrem­fall ein Brand aus­ge­löst wer­den könnte sowie
  • Kraft­fahr­zeuge nicht auf tro­cke­nen Wie­sen zu par­ken, da die heiße Abgas­an­lage einen Brand aus­lö­sen kann.

Bis­he­rige Einsätze
In den letz­ten Wochen musste die Feu­er­wehr immer wie­der zu Brän­den in Grün- und Wald­flä­chen aus­rü­cken. So wurde sie in die­sem Jahr bereits zu rund 109 Boden­feu­ern geru­fen — allein seit Juni waren es 65 Ein­sätze. Im Jahr 2018 rückte die Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr zu ins­ge­samt 201 Feu­er­mel­dun­gen im Bereich von Wäl­dern und Grün­an­la­gen aus. Im Jahr davor waren es gerade mal 138 Ein­sätze. Den bis­lang größ­ten Brand lösch­ten die Ein­satz­kräfte der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf am 6. Juli in Unter­bach. Dort brannte am frü­hen Abend in der Nähe des Unter­ba­cher Sees ein Stop­pel­feld auf einer Flä­che von rund 3.000 Qua­drat­me­tern. Erst nach 90 Minu­ten konn­ten die 16 Ein­satz­kräfte auch die letz­ten Glut­nes­ter ablöschen.

Feuer auf Fried­hö­fen vermeiden
Mit Blick auf die all­ge­meine Brand­ge­fahr bit­tet die Fried­hofs­ver­wal­tung drin­gend darum, auch auf das Anzün­den von Grab­lich­tern, Flamm­scha­len und Ker­zen auf den 13 städ­ti­schen Fried­hö­fen bis auf Wei­te­res zu ver­zich­ten. Auch Rau­chen und offe­nes Feuer bil­den Gefah­ren für die Vege­ta­tion. An den Fried­hofs­ein­gän­gen wei­sen Hin­weis­schil­der auf die Bitte hin.