Kri­mi­nal­prä­ven­ti­ver Rat warnt vor den Fol­gen der unge­woll­ten Ein­nahme von Betäubungsmitteln

Pünkt­lich zum Kar­ne­val warnt der Kri­mi­nal­prä­ven­tive Rat der Landes­hauptstadt (KPR) vor so genann­ten K.O.-Tropfen. Diese farb‑, geruchs- und geschmacks­neu­tra­len Betäu­bungs­mit­tel kom­men in Knei­pen und Dis­co­the­ken zum Ein­satz. Die Täter mischen sie ihren Opfern, wenn ge­feiert wird und aus­ge­las­sene Stim­mung herrscht, in die Getränke. Ziel ist es, die Opfer mit­tels der Trop­fen kurz­zei­tig orientierungs‑, hilf- oder wil­len­los zu machen. So kön­nen die Täter sie sexu­ell miss­brau­chen oder aus­rau­ben. Hier einige Tipps, wie Betrof­fene und ihre Freunde sich im Ver­dachts­fall ver­hal­ten soll­ten und was sie im Not­fall tun können:

  • In Knei­pen und Dis­co­the­ken das eigene Glas nicht unbeaufsich­tigt ste­hen las­sen. Vor dem Gang zur Tanz­flä­che oder zur Toi­lette das Glas mög­lichst austrinken.
  • Hat die Mög­lich­keit bestan­den, dass jemand unbe­merkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eige­nen Sicher­heit ein neues Ge­tränk bestellen.
  • Bei plötz­li­cher Übel­keit, Schwin­del oder Unwohl­sein Freunde oder das Per­so­nal des Betrie­bes ansprechen.
  • Nur mit Freun­den oder Ver­trau­ens­per­so­nen den Ort ver­las­sen. Nie mit Frem­den mitgehen.
  • Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötz­lich über Übel­keit, Schwin­del oder Unwohl­sein klagt, seine Aus­sa­gen ernst neh­men und Freunde sowie Per­so­nal hin­zu­zie­hen. Wenn es dem Men­schen erkenn­bar sehr schlecht geht, sollte ein Kran­ken­wa­gen alar­miert werden.
  • Wer den Ver­dacht hat, unter Ein­fluss von K.O.-Tropfen gera­ten zu sein, sollte den Poli­zei­not­ruf 110 wählen.

Die Fach­grup­pen des KPR “Opfer­schutz” und “Gewalt­prä­ven­tion Les­ben, Schwule, Trans*” ver­fol­gen das Thema K.O.-Tropfen bereits seit 2008. Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen zum Thema gibt es auf der Inter­net­seite: www.ko-tropfen-duesseldorf.de.