Die Landeshauptstadt Düsseldorf hebt das in einer Allgemeinverfügung vom 14. Mai angeordnete Alkoholverkaufsverbot für den Verzehr außer Haus in bestimmten Teilen der Altstadt mit sofortiger Wirkung auf. Grundlage dafür bildet ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf (AZ: 7 L 903/20) vom heutigen Mittwoch, 27. Mai.
Das Alkoholverkaufsverbot galt bis dato laut der Allgemeinverfügung montags bis freitags ab 18 Uhr bis zum jeweils nächsten Morgen um 6 Uhr und samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ab 15 Uhr bis zum jeweils nächsten Morgen um 6 Uhr. Das Verbot sollte bis 11. Juli gelten. Das in der selben Allgemeinverfügung angeordnete Verbot von Vorführungen des Programms von Fernsehsendern und Streamingdiensten auf Außenterrassen bleibt unabhängig davon bestehen.
Die Landeshauptstadt prüft nun andere Möglichkeiten, um Menschenansammlungen in der Altstadt möglichst zu vermeiden.