Freitreppe am Burgplatz musste erneut geräumt werden/Zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gastronomen
95 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes verzeichnete der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) am Wochenende von Samstag, 20. Juni, bis Sonntag, 21. Juni. Im gleichen Zeitraum erhielt die Leitstelle 44 Anrufe zum Thema. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” in der Leitstelle des OSD seit dem 18. März eingegangenen Anrufe erhöhte sich auf 7.899.
Einsätze am Samstag, 20. Juni
47 Einsätze hatte der OSD am Samstag, 20. Juni, im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung. Besonders die Altstadt stand bei gutem Wetter im Fokus zahlreicher OSD-Kontrollen. Dabei stellten Einsatzkräfte des Tagesdienstes bei einer Gaststätte am Burgplatz zahlreiche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Auf der Bolker Straße wurde die Durchgangsbreite des Rettungsweges unterhalb der Arkaden unterschritten, da der Gehweg teilweise als Lagefläche genutzt wurde. Als Reaktion wurde die Freiräumung angeordnet. Dabei stellte sich heraus, dass die Bedienung der Gäste durch Angestellte des Betriebs ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgte. Die OSD-Einsätzkräfte leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Auch bei einem Betrieb an der Mertensgasse musste wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung, die eine falsche Kontaktliste, nicht deklariertes Desinfektionsmittel und eine Unterschreitung der Mindestabstände zwischen den Tischen umfassten, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Außerdem musste die Freitreppe am Burgplatz aufgrund des hohen Besucheraufkommens nach Mitternacht geräumt und gesperrt werden. Unmittelbar nach Räumung der Freitreppe konnte bei einer benachbarten Gaststätte gegen 1.50 Uhr noch unerlaubter Terrassenbetrieb festgestellt werden. Die Terrasse wurde eingeräumt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auf den Weg gebracht.
Auch außerhalb der Altstadt stellte der OSD einige Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. In einer Gaststätte an der Schadowstraße stellte eine OSD-Streife fest, dass kein Desinfektionsmittel zur Verfügung stand und die erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckungen nicht getragen wurden. Zudem fehlte die geforderte Raumskizze. Bei einer Gaststätte an der Bismarckstraße wurde zudem ein unzulässiger Terrassenbetrieb festgestellt. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Naturschutzgebiet Himmelgeister Rheinbogen wurden Einsätzkräfte des OSD gegen 23 Uhr auf rund 70 Menschen aufmerksam, die sich um elf illegal entzündete Lagerfeuer aufhielten. Alle wurden aufgefordert, die Lagerfeuer zu löschen und den Bereich zu verlassen. Den Anweisungen der Streife wurde Folge geleistet.
Einsätze am Sonntag, 21. Juni
48 Einsätze hatte der OSD am Sonntag, 21. Juni, im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung. Dabei bildete einmal mehr die Altstadt einen Einsatzschwerpunkt. Auf der Bolkerstraße kontrollierte eine Streife des OSD-Tagesdienstes einen Imbiss. Dabei stellte sich heraus, dass die Bedienung von Gästen an der Theke ohne Mund-Nase-Bedeckung erfolgte und eine Spuckschutzvorrichtung an der Bedientheke fehlte. Die Verstöße führten dazu, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.
Dieses wurde im Anschluss nur wenige Meter weiter auch gegen einen Gaststättenbetreiber eingeleitet, da bei der Bewirtung der Gäste auf seiner Terrasse ebenfalls die Mund-Nasen-Bedeckung fehlte. Zudem wurde die Kontaktliste nicht tagesaktuell geführt. Eine weitere OSD-Streife stellte zudem auf dem Burgplatz Eisverkauf ohne Mund-Nasen-Bedeckung fest. In diesem Fall wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In Derendorf fielen indes zwei Restaurants durch Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung auf. Eine erweiterte Terrasse einer Gaststätte an der Moltkestraße führte dazu, dass die verbliebene Gehwegbreite weniger als einen Meter Abstand zu Passanten aufwies. Die Tische im Inneren waren teilweise nur mit einem Abstand von 40 Zentimeter aufgestellt und unterschritten somit deutlich den geforderten Mindestabstand. Außerdem wurden die Tische beim Gästewechsel nicht gereinigt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde in die Wege geleitet, und der Betreiber wurde dazu aufgefordert, die Erweiterung des Terrasse mit der Verwaltung abzustimmen. Auch in einem weiteren Derendorfer Betrieb wurden die Mindestabstände bei der Möblierung einer deutlich überdimensionierten Terrasse nicht eingehalten. Dies führte ebenfalls zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit dem Hinweis, die eigenmächtige Terrassenerweiterung mit der Verwaltung abzustimmen.