„Wir begrüßen, dass die Landesregierung nun über die Coronaschutzverordnung geht, um dem Handel – aber auch der Gastronomie und Schaustellern – eine Perspektive für das Weihnachtsgeschäft zu eröffnen. Eine verantwortungsvolle Öffnung der Weihnachtsmärkte sowie der Geschäfte an den Adventssonntagen sind für den gebeutelten Handel ein wichtiges Signal zum Jahresende”, sagt Sven Schulte, handelspolitischer Sprecher von IHK NRW.
Die angepasste Coronaschutzverordnung ermöglicht es Einzelhändlern, zu den vier Ad- ventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 ihre Türen von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. Weih- nachtsmärkte dürfen stattfinden, sofern Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorliegen.
„Besonders begrüßen wir, dass die Möglichkeit der Sonntagsöffnungen nicht ausschließlich auf die Innenstädte und Stadtteilzentren begrenzt ist“, so Schulte. Die Neuregelung umfasst auch Geschäfte in dezentralen Lagen, wie beispielsweise Möbelhäuser. Neu und wichtig ist auch, dass die Kommunen keine weiteren Begründungen liefern müssen.
Wichtig sei nun, dass alle Beteiligten den Aufschlag positiv begleiten und zu einer Ver- sachlichung der Diskussion beitragen. Schließlich gehe es dem Land nicht um Umsatzsteige- rungen im Handel, sondern um eine Entzerrung der Kundenfrequenzen im Weihnachtsge- schäft. „Rund um Weihnachten wird es in den Einkaufslagen und Geschäften üblicherweise besonders eng“, so Schulte abschließend.