Heute der erste Tag der Maskenpflicht in Düsseldorf. In der Altstadt und Innenstadt trugen keine 50 % der Besucher eine Maske.
Passanten wurden vom Lokalbüro befragt, warum sie keine Maske tragen antworteten:
- Haben wir nicht gewusst
- Wir kommen nicht von hier
- Haben keine Schilder gesehen
- Ist doch nur eine Empfehlung
Richtig ist allerdings, das heute keine Hinweisschilder angebracht waren. Dieses soll am Montag erfolgen.
Selbst Mitarbeiter vom Ordnungsamt waren wohl noch nicht richtig informiert. Auf Nachfrage, warum die Leute nicht aufgeklärt werden kam die Antwort, das es doch erst heute ab 12 Uhr Mittag gültig ist bzw. erst ab Sonntag.
Über die Maskenpflicht in den als Hotspot ausgewiesenen Gebieten waren bei den Lesern noch einige Unsicherheiten bzw Fragen aufgekommen.
Lokalbüro hat die Fragen aufgefangen und bei der Stadt Düsseldorf nachgefragt. Hier die Fragen und die Anworten der Stadt:
1. Gilt die Maskenpflicht auch für Radfahrer in den Gebieten?
Grundsätzlich ja. Allerdings handeln die Kolleg*innen des Ordnungsamtes hier nach dem Opportunitätsprinzip, sprich der Verhältnismäßigkeit, aufgrund dessen, das Radfahrende recht zügig die betroffenen Straßenzüge durchquert haben.
2. Darf man die Maske entfernen wenn beim Gehen Zigaretten geraucht oder etwas Gegessen wird?
Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden. Beim Essen verhält es sich so, dass beim Abbeißen kurzzeitig die Maske runtergezogen werden darf. Kauen kann man allerdings auch mit Maske, daher muss diese nach dem Abbeißen wieder hochgezogen bzw, angezogen werden
3.Wie hoch ist das Bußgeld bei Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht?
Für Nichteinhaltung der Maskenpflicht unter freiem Himmel droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro