“Insellösungen” mit bis zu fünf Ständen im Innenstadtbereich/Keine Stadtteilweihnachtsmärkte im November
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereichen des täglichen Lebens. Eine Branche, die sehr stark betroffen ist, sind die Schausteller. Zahlreiche große Veranstaltungen wie die Kirmes sind ausgefallen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führt. Im Oktober 2020 musste dann die Düsseldorf Tourismus GmbH auf die aktuelle Infektionslage reagieren und hat den Düsseldorfer Weihnachtsmarkt abgesagt. Parallel dazu hat die Landeshauptstadt Düsseldorf zugesagt zu prüfen, mit welchen Alternativen sie die Düsseldorfer Schausteller unterstützen kann.
Die Stadt hat dem Düsseldorfer Schaustellerverband sogenannte “Insellösungen” als Standorte für die Aufstellung von Schausteller-Buden angeboten. Dort können bis zu fünf verschiedene Stände — entzerrt und im Innenstadtgebiet verteilt — errichtet werden. Diese können ab sofort, unter Berücksichtigung der stillen Feiertage und des ersten Weihnachtsfeiertages, bis zum 06.01.2021 aufgestellt werden.
Für alle Stände, die von 11 bis 21 Uhr öffnen dürfen, gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung und darüber hinaus besteht der Vorbehalt, dass möglicherweise weitere zusätzliche Hygieneschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bereits jetzt ist kein Getränkeverkauf (insbesondere von Alkohol) erlaubt, der Verkauf zubereiteter Speisen ist nur als Außer-Haus-Verkauf möglich (kein Verzehr im Umkreis von 50 Metern), und der Betrieb von Karussells ist bis einschließlich 30. November untersagt.
Übersicht der Standorte:
- Marktplatz (3 Stände bereits vorhanden, 2 zusätzlich möglich)
- Heinrich-Heine-Platz (3 Stände bereits vorhanden, 2 zusätzlich möglich)
- Uecker-Nagel / Westseite Kö-Bogen/ Königsallee (bis zu 5 Stände)
- Schadowstraße vor P&C (bisherige Stände bleiben, maximal 5)
- Schadowstraße / Ecke Jan-Wellem-Platz (bisherige 5 Stände bleiben)
- Schadowplatz (bisherige 5 Stände bleiben)
Stadtteilweihnachtsmärkte
Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronaschutzverordnung können die bereits für die Stadtteile genehmigten Weihnachtsmärkte im Zeitraum vom 19. bis 30. November nicht geöffnet werden. Für Dezember 2020 soll — unter dem Vorbehalt der dann gültigen Coronaschutzverordnung — den Veranstaltern ermöglicht werden, die geplanten Stadtteilweihnachtsmärkte wie beantragt zu öffnen.