“Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Raum werden angesichts der gegen die städtische Allgemeinverfügung eingereichten Eilanträge frühestens ab Dienstag, 10. November, konsequent geahndet. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll zunächst abgewartet werden”, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum.
Bislang weisen die Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) Menschen, die die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt tragen, in der Regel lediglich auf den Verstoß hin. Bislang wurde noch kein Verwarngeld verhängt.
Im Falle einer Bestätigung der städtischen Allgemeinverfügung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf würden ab Dienstag entsprechende Bußgelder in Höhe von 50 Euro je Verstoß verhängt.
Die Maskenpflicht wurde nach Einschätzung des OSD sehr schnell und sehr weitreichend befolgt. Viele Menschen waren schon ab Mittwoch, 4. November, korrekt mit aufgesetzter Alltagsmaske auf den Straßen unterwegs. Bei jenen, die noch keine Maske trugen, waren die Mitarbeiter des OSD mit viel Fingerspitzengefühl vorgegangen und hatten den Menschen Einzelheiten zur Allgemeinverfügung erläutert.
Unabhängig davon wurden im Stadtgebiet auch noch viele Menschen ohne Alltagsmaske angetroffen, die aber allesamt auf Ansprache hin verständnisvoll reagierten und eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzogen.
Einzelheiten, sogenannte FAQ, zu der Allgemeinverfügung zur Alltagsmaskenpflicht, die fast im gesamten öffentlichen Raum gilt, finden sich online unter: www.duesseldorf.de/masketragen.
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