Angesichts steigender Infektionszahlen ist das wichtigste Ziel, den größtmöglichen Infektionsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür ist das Tragen einer Alltagsmaske ein anerkanntes Instrument und ausdrücklich in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Gleichzeitig sollten Regelungen zum Tragen einer Maske möglichst für alle verständlich, eindeutig und leicht umsetzbar sein. Und natürlich müssen die Regelungen auch dem rechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts wurde diesem Bestimmtheitsgrundsatz in der Allgemeinverfügung vom 3. November 2020 nicht hinreichend Rechnung getragen. Auf Basis der inhaltlichen Begründung des Verwaltungsgerichtes wird die Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die diesem Dreiklang Rechnung trägt. Gerichtliche Entscheidungen und Erfahrungswerte sind derzeit noch rar.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt dazu: “Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die Alltagsmaske weiterhin zu tragen — zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer. Dies ist ja bereits heute schon der Fall, wie ich zum einen selbst beobachte und mir auch von meinen Einsatzkräften des OSD bestätigt wird. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Düsseldorf für ihren verantwortungsvollen Umgang miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme.”