756 Menschen wurden auf Maskenpflicht und Mindestabstände hingewiesen
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) mussten von Freitag, 6. November, bis Sonntag, 8. November, insgesamt 245 Hinweisen auf Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung nachgehen.
Insgesamt 756 Menschen wurden in diesem Zeitraum wegen Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Nichteinhaltung des Mindestabstandes belehrt. Auch die seit Montag, 2. November, geltende Einstellung des Gastronomiebetriebs wurde kontrolliert.
Einsätze am Freitag, 6. November
Bei der Kontrolle einer Pizzeria in Oberbilk stellten Mitarbeiter des OSD Verstöße gegen die Coronaschutzverordung fest. Die Mitarbeiter trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung, eine Plexiglasscheibe an der Essensausgabe war nicht vorhanden und Gäste, die zuvor bestellte Speisen abholen wollten, hielten die Mindestabstände nicht ein. Die Gäste wurden aufgefordert, den Betrieb zu verlassen. Gegen den Inhaber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch gegen den Betreiber einer Gastronomie mit Wettannahmestelle in Holthausen leiteten OSD-Dienstkräfte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Im Rahmen der Kontrolle hatten die Mitarbeiter des OSD vier Gäste angetroffen, die zunächst vorgaben, den Betrieb zu renovieren. Mangels Beleuchtung und Werkzeug konnte diese Behauptung zügig entkräftet werden. Ein Gast sagte schließlich aus, sich regelmäßig dort zum Austausch mit Freunden zu treffen. Aufgrund des aktuellen Betriebsverbotes müsse das Licht allerdings gelöscht bleiben. Ferner befanden sich im Betrieb drei illegale Spielgeräte, die durch vorherige Nutzung noch warm waren. Die OSD-Mitarbeiter veranlassten die sofortige Schließung und Versiegelung des Betriebs.
Einsätze am Samstag, 7. November
An verschiedenen Orten wurden Gruppen aus verschiedenen Haushalten belehrt und aufgelöst. Unter anderem wurden an der Freitreppe 150 Altstadt-Besucher auf die Nichteinhaltung der Mindestabstände hingewiesen. Gegen zwei Jugendliche wurden wegen besonderer Uneinsichtigkeit bezüglich der coronabedingten Verhaltensvorgaben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Einsätze am Sonntag, 8. November
Die Kontrolle einer Trinkhalle in Pempelfort ergab, dass zwei Gäste auf der dortigen Terrasse zuvor erworbenene Getränke konsumierten. Zudem waren die Tische mit Gebrauchsgegenständen wie Zucker eingedeckt. Der Inhaber wurde aufgefordert, die Terrassenmöbel umgehend zu entfernen. Ein Ordnungswirdrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Auch im Rahmen einer Kontrolle eines Lokals in Oberbilk stellten OSD-Mitarbeiter aktiven Terrassenbetrieb fest. Beim Eintreffen der Dienstkräfte des OSD hatten sämtliche Gäste allerdings bereits die Terasse verlassen. Der Verantwortliche gab an, die Kunden hätten lediglich auf bestellte Speisen gewartet und währenddessen die bereits erhaltenen Speisen konsumiert. Er wurde aufgefordert, die Terrassenmöbel unverzüglich einzuräumen sowie die “50-Meter-Regel” einzuhalten. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 6. November, bis einschließlich Sonntag, 8. November, 386 Einsätze, von denen 245 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 14.294, von denen 7.526 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 83 Anrufe zum Thema gingen in den vergangenen drei Tagen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 10.875.