Ab Mittwoch, 11. November, gilt in stark frequentierten Teilen der Stadt eine Verpflichtung Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Seit Mitte September steigen die Zahlen neu gemeldeter Infektionen mit SARS-CoV‑2 auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf exponentiell an. Die Sieben-Tages-Inzidenz bezogen auf Düsseldorf liegt derzeit bei mehr als 166 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist insgesamt weiterhin unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt.
Dass das Tragen einer Alltagsmaske ein Mittel ist, die Zahl der Neuinfektionen zu senken, steht medizinisch und rechtlich außer Frage. Daher hat die Landeshauptstadt Düsseldorf am heutigen Dienstag, 10. November, eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken im Stadtgebiet veröffentlicht, die sowohl dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom Montag, 9. November, als auch dem weiterhin hohen Infektionsgeschehen Rechnung trägt.
Die Allgemeinverfügung im Detail ist unter dem folgenden Link nachzulesen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/201110/Allgemeinverfuegung-201110.pdf.
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht ab Mittwoch, 11. November, in folgenden Teilen der Stadt:
- In der Altstadt und in der Stadtmitte an der Schadowstraße und der Königsallee täglich zwischen 10 und 19 Uhr und
- auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha von Suttner-Platz täglich zwischen 6 und 22 Uhr.
Die Geltungsgebiete finden Sie zusammengefasst dargestellt unter folgendem Link:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/201110/Allgemeinverfuegung-201110-Anlagen.pdf.
Das Verwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung, die eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im gesamten Stadtgebiet vorsah, nicht dem rechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz zum Beispiel in Bezug auf Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz entsprach. Die Menschen vor Ort könnten auf Grundlage der Allgemeinverfügung nach Meinung des Gerichtes nicht selbst einschätzen, wann der Mindestabstand unterschritten werden würde. Daher hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf entschlossen, die Maskenpflicht für solche Stadtgebiete zu erlassen, die objektiv von vielen Menschen gleichzeitig aufgesucht werden.
Bei den nunmehr festgelegten Stadtgebieten handelt es sich um Einkaufsstraßen mit einer Vielzahl von Geschäften des Einzelhandels, bei denen während der Hauptzeit der allgemeinen Ladenöffnungszeiten — täglich zwischen 10 und 19 Uhr — objektiv ein verstärktes Personenaufkommen festzustellen ist.
Auf den Plätzen vor und hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof ist täglich ebenfalls erhöhtes Personenaufkommen zu verzeichnen, das sich unter anderem aus Berufspendlern, Passanten und diversen Menschengruppen, die sich in dort regelmäßig aufhalten, zusammensetzt. Aufgrund des besonderen Passantenaufkommens wird dort die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in der Zeit von 6 bis 22 Uhr angeordnet.
Obwohl in verschiedenen Teilen des Düsseldorfer Stadtgebiets — zum Beispiel in Stadtteilzentren — ein Personenaufkommen zu beobachten ist, das dem Einzelnen ein sicheres Einhalten des Mindestabstands nicht immer möglich macht, lassen sich die vom Verwaldungsgericht geforderten objektiven Parameter — Tageszeit, räumliche Situation, Passantenfrequenz — für diese Gebiete in Gänze nicht rechtssicher bestimmen und wurden daher nicht mehr in die Maskenpflicht einbezogen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller appelliert daher weiterhin eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt: “Bitte seien Sie weiterhin so verantwortungsbewusst und tragen freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete. Wir müssen gemeinsam dazu beitragen, dass die Infektionszahlen wieder sinken. Jeder kann hierzu seinen persönlichen Beitrag leisten. Nur gemeinsam schaffen wir das.”
Dr. Klaus Göbels, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes: “Covid-19 ist eine Erkrankung des Atemtraktes. Dort vermehren sich die Viren und werden durch Sprechen oder Husten auf Menschen in der Nähe übertragen. Daher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes einer der wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen des Infektionsschutzes und trägt dazu bei, die Pandemie einzudämmen — insbesondere dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.”
Die bereits montierten Hinweisschilder bleiben bestehen, möglicherweise werden sie auch noch ergänzt, um die Menschen weiterhin an das Tragen einer schützenden Alltagsmaske zu erinnern.
Es gibt keinerlei wissenschaftlichen Beweise für eine Wirksamkeit von Alltagsmasken, eine völlig haltlose Behauptung. Wenn Sie mich eines besseren belehren möchten, ich bin für weitere Informationen offen.