76 Coronaeinsätze am Wochenende/23 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) mussten von Freitag, 20. November, bis Sonntag, 22. November, in 23 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren, jeweils gegen eine oder mehrere Personen, einleiten. Mehrere Menschen wurden in diesem Zeitraum wegen Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Nichteinhaltung des Mindestabstandes belehrt und Zusammenkünfte von Personen aus mehr als zwei Haushalten aufgelöst. Auch die seit Montag, 2. November, geltende Einstellungen des Gastronomiebetriebs und touristischer Übernachtungen wurden kontrolliert.
Einsätze am Freitag, 20. November
OSD-Mitarbeiter überprüften im Auftrag des Gesundheitsamtes die Einhaltung von Quarantänevorgaben. Sie trafen einen Mann an, der in seinem Laden Kunden bediente, obwohl er sich eigentlich in Quarantäne befinden müsste. Er wurde aufgefordert, sich wieder in Quarantäne zu begeben, der Laden wurde geschlossen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Eine uniformierte OSD-Streife entdeckte in einem Friseursalon in Oberbilk mehrere Coronaverstöße. Weder Kundinnen noch Beschäftigte trugen Mund-Nasen-Bedeckungen. Außerdem fehlten Desinfektionsmittel, es gab keine Kundenlisten, und die Stühle standen zu eng zusammen. Es wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Nach Beschwerden über eine Schankwirtschaft in Flingern-Nord stellte der OSD fest, dass sich dort unerlaubt sechs Gäste aufhielten. Außerdem wurden Stehtische und ‑hocker, ein angestochenes 10-Liter-Bierfass, benutzte Altbiergläser sowie ein stark befüllter Aschenbecher vorgefunden. Der Betrieb wurde geschlossen und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Auch eine Pizzeria in Friedrichstadt hielt sich nicht an das Betriebsverbot. Es gab eine Selbstbedienungsanlage, fünf Gäste verzehrten ihre Speisen im Lokal.
Auf einer Streife trafen OSD-Mitarbeiter eine Gruppe von sechs Menschen aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten. Wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen wurden gegen alle Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Über den Tag verteilt wurden immer wieder Menschen angetroffen, die sich nicht an die bestehende Maskenpflicht in der Altstadt, in Stadtmitte und im Umkreis des Hauptbahnhofes hielten. Sie wurden belehrt.
Einsätze am Samstag, 21. November
Der OSD ging gemeinsam mit der Landespolizei einer Beschwerde nach und kontrollierte zwei räumlich miteinander verbundene Gastronomiebetriebe in der Altstadt. In dem gemeinsamen Keller der Betriebe wurde augenscheinlich von neun Menschen eine Party gefeiert. Darauf deuteten ein eingeschaltetes DJ-Pult, offene, teilweise gemixte und servierte Getränke, eine Geburtstagstorte, ein Beutel “crushed-ice” und ein gefüllter Aschenbecher hin. Der Betreiber gab sich uneinsichtig. Er habe die Räume nur “an Freunde verliehen”. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.
Ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet, da ein Mitarbeiter einer Gaststätte in der Altstadt keine Mund-Nasen-Bedeckung trug.
In der Altstadt gab es keine Ansammlungen von Personen. Es wurden den gesamten Tag über etwa 40 Personen belehrt, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Angesprochenen waren kooperativ und kamen den Aufforderungen nach.
Einsätze am Sonntag, 22. November
Ein Mitarbeiter in einem Imbiss in Oberbilk trug keine Mund-Nasen-Bedeckung. Aus diesem Grund wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Eine Trinkhalle ohne Alkoholausschank in Flingern-Nord hatte ihre Terrasse unerlaubterweise in Betrieb. Dort hielten sich fünf Gäste auf und tranken ihren Kaffee. Der Verantwortliche verwies nach Aufforderung die noch anwesenden Kunden der Terrasse und baute das gesamte Mobiliar ab. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Im Rahmen der Begleitung einer Demonstration auf dem Corneliusplatz mussten in zehn Fällen die Mindestabstände wieder hergestellt werden. Zwei Menschen wurden von der weiteren Teilnahme an der Demonstration ausgeschlossen. Insgesamt wurden 32 Teilnehmer bezüglich der Maskenpflicht bei Demonstrationen belehrt. In 17 Fällen wurde je ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 14 vorgelegte Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht werden noch überprüft. 15 Teilnehmer der Demonstration wurden belehrt.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 20. November, bis einschließlich Sonntag, 22. November, 198 Einsätze, von denen 76 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 15.127, von denen 7.751 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 110 Anrufe zum Thema gingen in den vergangenen drei Tagen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 11.307.