Archiv­bild Foto: LOKALBÜRO

 

76 Coro­na­ein­sätze am Wochenende/23 Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eingeleitet

Die Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf (OSD) muss­ten von Frei­tag, 20. Novem­ber, bis Sonn­tag, 22. Novem­ber, in 23 Fäl­len Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren, jeweils gegen eine oder meh­rere Per­so­nen, ein­lei­ten. Meh­rere Men­schen wur­den in die­sem Zeit­raum wegen Ver­stö­ßen gegen die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung und Nicht­ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des belehrt und Zusam­men­künfte von Per­so­nen aus mehr als zwei Haus­hal­ten auf­ge­löst. Auch die seit Mon­tag, 2. Novem­ber, gel­tende Ein­stel­lun­gen des Gas­tro­no­mie­be­triebs und tou­ris­ti­scher Über­nach­tun­gen wur­den kontrolliert.

Ein­sätze am Frei­tag, 20. November
OSD-Mit­ar­bei­ter über­prüf­ten im Auf­trag des Gesund­heits­am­tes die Ein­hal­tung von Qua­ran­tä­ne­vor­ga­ben. Sie tra­fen einen Mann an, der in sei­nem Laden Kun­den bediente, obwohl er sich eigent­lich in Qua­ran­täne befin­den müsste. Er wurde auf­ge­for­dert, sich wie­der in Qua­ran­täne zu bege­ben, der Laden wurde geschlos­sen und ein Buß­geld­ver­fah­ren eingeleitet.

Eine uni­for­mierte OSD-Streife ent­deckte in einem Fri­seur­sa­lon in Ober­bilk meh­rere Coro­na­ver­stöße. Weder Kun­din­nen noch Beschäf­tigte tru­gen Mund-Nasen-Bede­ckun­gen. Außer­dem fehl­ten Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, es gab keine Kun­den­lis­ten, und die Stühle stan­den zu eng zusam­men. Es wur­den Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eingeleitet.
Nach Beschwer­den über eine Schank­wirt­schaft in Flin­gern-Nord stellte der OSD fest, dass sich dort uner­laubt sechs Gäste auf­hiel­ten. Außer­dem wur­den Steh­ti­sche und ‑hocker, ein ange­sto­che­nes 10-Liter-Bier­fass, benutzte Alt­bier­glä­ser sowie ein stark befüll­ter Aschen­be­cher vor­ge­fun­den. Der Betrieb wurde geschlos­sen und Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eingeleitet.

Auch eine Piz­ze­ria in Fried­rich­stadt hielt sich nicht an das Betriebs­ver­bot. Es gab eine Selbst­be­die­nungs­an­lage, fünf Gäste ver­zehr­ten ihre Spei­sen im Lokal.
Auf einer Streife tra­fen OSD-Mit­ar­bei­ter eine Gruppe von sechs Men­schen aus mehr als zwei ver­schie­de­nen Haus­hal­ten. Wegen des Ver­sto­ßes gegen die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wur­den gegen alle Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eingeleitet.

Über den Tag ver­teilt wur­den immer wie­der Men­schen ange­trof­fen, die sich nicht an die bestehende Mas­ken­pflicht in der Alt­stadt, in Stadt­mitte und im Umkreis des Haupt­bahn­ho­fes hiel­ten. Sie wur­den belehrt.

Ein­sätze am Sams­tag, 21. November
Der OSD ging gemein­sam mit der Lan­des­po­li­zei einer Beschwerde nach und kon­trol­lierte zwei räum­lich mit­ein­an­der ver­bun­dene Gas­tro­no­mie­be­triebe in der Alt­stadt. In dem gemein­sa­men Kel­ler der Betriebe wurde augen­schein­lich von neun Men­schen eine Party gefei­ert. Dar­auf deu­te­ten ein ein­ge­schal­te­tes DJ-Pult, offene, teil­weise gemixte und ser­vierte Getränke, eine Geburts­tags­torte, ein Beu­tel “crus­hed-ice” und ein gefüll­ter Aschen­be­cher hin. Der Betrei­ber gab sich unein­sich­tig. Er habe die Räume nur “an Freunde ver­lie­hen”. Ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Ein wei­te­res Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet, da ein Mit­ar­bei­ter einer Gast­stätte in der Alt­stadt keine Mund-Nasen-Bede­ckung trug.

In der Alt­stadt gab es keine Ansamm­lun­gen von Per­so­nen. Es wur­den den gesam­ten Tag über etwa 40 Per­so­nen belehrt, eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Die Ange­spro­che­nen waren koope­ra­tiv und kamen den Auf­for­de­run­gen nach.

Ein­sätze am Sonn­tag, 22. November
Ein Mit­ar­bei­ter in einem Imbiss in Ober­bilk trug keine Mund-Nasen-Bede­ckung. Aus die­sem Grund wurde ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eingeleitet.
Eine Trink­halle ohne Alko­hol­aus­schank in Flin­gern-Nord hatte ihre Ter­rasse uner­laub­ter­weise in Betrieb. Dort hiel­ten sich fünf Gäste auf und tran­ken ihren Kaf­fee. Der Ver­ant­wort­li­che ver­wies nach Auf­for­de­rung die noch anwe­sen­den Kun­den der Ter­rasse und baute das gesamte Mobi­liar ab. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Im Rah­men der Beglei­tung einer Demons­tra­tion auf dem Cor­ne­li­us­platz muss­ten in zehn Fäl­len die Min­dest­ab­stände wie­der her­ge­stellt wer­den. Zwei Men­schen wur­den von der wei­te­ren Teil­nahme an der Demons­tra­tion aus­ge­schlos­sen. Ins­ge­samt wur­den 32 Teil­neh­mer bezüg­lich der Mas­ken­pflicht bei Demons­tra­tio­nen belehrt. In 17 Fäl­len wurde je ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. 14 vor­ge­legte Atteste zur Befrei­ung von der Mas­ken­pflicht wer­den noch über­prüft. 15 Teil­neh­mer der Demons­tra­tion wur­den belehrt.

OSD-Ein­satz­zah­len
Ins­ge­samt ver­zeich­nete der OSD von Frei­tag, 20. Novem­ber, bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 22. Novem­ber, 198 Ein­sätze, von denen 76 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Gesamt­ein­sätze des OSD seit dem 18. März 2020 bezif­fert sich auf 15.127, von denen 7.751 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. 110 Anrufe zum Thema gin­gen in den ver­gan­ge­nen drei Tagen bei der Leit­stelle des OSD ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 11.307.