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120 Ein­sätze zur Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung von Frei­tag bis Sonntag

120 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung ver­zeich­nete der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) der Lan­des­haupt­stadt von Frei­tag, 11. Dezem­ber, bis Sonn­tag, 13. Dezem­ber. In den Mas­ken­pflicht­ge­bie­ten der Stadt wur­den 131 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen Tra­ge­ver­pflich­tung von All­tags­mas­ken ein­ge­lei­tet. Neun Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den in die­sem Zusam­men­hang in Bus und Bahn und den Anla­gen des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs ein­ge­lei­tet. Auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die Min­dest­ab­stände und Zusam­men­tref­fens von Men­schen aus mehr als zwei Haus­hal­ten wur­den 23 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Frei­tag, 11. Dezember
Bei zwei Gas­tro­no­mie­be­trie­ben in der Alt­stadt lei­te­ten OSD-Mit­ar­bei­ter Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein, da Kun­den zuvor erwor­bene Getränke in unmit­tel­ba­rer Nähe des jewei­li­gen Betriebs kon­su­mier­ten. Die Betrof­fe­nen wur­den jeweils der Ört­lich­keit ver­wie­sen, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den ein­ge­lei­tet. Unmit­tel­bar vor einer Bar stell­ten die Dienst­kräfte des OSD zudem eine ver­län­gerte Auf­ent­halts­zeit von Per­so­nen fest, da dort kos­ten­freie Schnaps­pro­ben aus­ge­ge­ben wur­den. Die wei­tere Aus­gabe wurde untersagt.

In zwei Fri­seur­sa­lons in der Alt­stadt stell­ten Ein­atz­kräfte des OSD Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest. In bei­den Fäl­len tru­gen Kun­den wäh­rend der Behand­lung keine Mund-Nasen-Bede­ckung. Der Inha­ber eines Fri­seur­sa­lons trug außer­dem nicht die als Mini­mal­aus­stat­tung vor­ge­schrie­bene N95-Maske. In bei­den Fäl­len wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.
Wäh­rend der OSD-Kon­trolle eines Imbis­ses in Stadt­mitte ver­suchte sich ein Kunde gewalt­sam der Über­prü­fung zu ent­zie­hen. Er atta­ckierte die OSD-Mit­ar­bei­ter mit einer Glas­fla­sche. Die Dienst­kräfte des OSD brach­ten den Angrei­fer zur Per­so­na­li­en­fest­stel­lung in die OSD-Wache, die der Betrof­fene im Anschluss wie­der ver­las­sen durfte.

Sams­tag, 12. Dezember
Vor meh­re­ren Betrie­ben in der Alt­stadt wur­den jeweils Kun­den inner­halb des 50-Meter-Radius ange­trof­fen, die dort erwor­bene Waren ver­zehr­ten. Die Ver­ant­wort­li­chen sahen sich teil­weise nicht im Stande, die Men­schen wei­ter­zu­schi­cken. Die Ein­satz­kräfte des OSD belehr­ten die betref­fen­den Kun­den und ver­wie­sen sie der Ört­lich­keit. Ent­spre­chende Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

Die Kon­trolle einer Trink­halle in der Alt­stadt ergab eine Über­schrei­tung der zuläs­si­gen Anzahl gleich­zei­tig anwe­sen­der Kun­den. Zudem waren Gebrauchs­ge­gen­stände zur Kaf­fee­zu­be­rei­tung frei zugäng­lich. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

In drei Imbis­sen in Stadt­mitte und Ober­bilk stell­ten OSD-Mit­ar­bei­ter Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht fest. Dort wur­den Mas­ken von meh­re­ren Gäs­ten und teil­weise auch von Mit­ar­bei­tern nicht oder nicht vor­schrifts­mä­ßig getra­gen. Ent­spre­chende Ord­nun­sg­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

Bei der Kon­trolle eines Gewer­be­be­trie­bes in Stadt­mitte tra­fen Dienst­kräfte des OSD drei Men­schen ohne Mund-Nasen-Bede­ckung an. Zudem wurde der vor­ge­schrie­bene Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet. Dar­über hin­aus waren außen am Geschäft zwei Kame­ras ange­bracht, die gegen den Daten­schutz ver­sto­ßen könn­ten. Die OSD-Mit­ar­bei­ter for­der­ten den Inha­ber dazu auf, die Kame­ras zu ent­fer­nen oder den mög­li­chen Miss­stand zu beseitigen.

Vor einem Berufs­kol­leg in Ben­rath stell­ten die Ein­satz­kräfte des OSD eine Ansamm­lung fest. 15 Men­schen ver­lie­ßen bei Ein­tref­fen der Ein­satz­kräfte die Ört­lich­keit. Gegen drei wei­ter­hin Anwe­sende wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und Platz­ver­weise aus­ge­spro­chen. Gegen eine Per­son musste der Platz­ver­weis mit­tels Dienst­hund mit Stoß­korb durch­ge­setzt werden.

Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren lei­te­ten OSD-Dienst­kräfte gegen den Inha­ber eines Lebens­mit­tel­ge­schäfts ein, der ohne Mund-Nasen-Bede­ckung in unmit­tel­ba­rer Nähe zu Kun­den Obst einräumte.

In der Alt­stadt leis­tete eine Per­son, die ihre Per­so­na­lien nicht mit­tei­len wollte, nach einem Ver­stoß gegen den Min­dest­ab­stand kör­per­li­chen Wider­stand. Der Betrof­fene wurde dar­auf­hin von Ein­satz­kräf­ten des OSD fixiert. Die Poli­zei erteilte im Anschluss einen Platz­ver­weis für die Alt­stadt. Ent­spre­chende Straf­an­träge wur­den gestellt.

Sonn­tag, 13. Dezember
Im Rah­men der Beschwer­de­be­ar­bei­tung erfolgte eine OSD-Kon­trolle in Golz­heim, wo sich meh­rere Men­schen zur Aus­übung von Gemein­schafts­sport getrof­fen hat­ten. Die Sport­ler ver­lie­ßen die Ört­lich­keit jedoch bei Ein­tref­fen der Ein­satz­kräfte, sodass die Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nicht mög­lich war.

OSD-Ein­satz­zah­len Ins­ge­samt ver­zeich­nete der OSD von Frei­tag, 11. Dezem­ber, bis Sonn­tag, 13.Dezember, 220 Ein­sätze, von denen 120 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Gesamt­ein­sätze des OSD seit dem 18. März bezif­fert sich auf 16.640, von denen 8.300 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. In der Leit­stelle gin­gen 125 Anrufe zum Thema Coro­naschutz ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März in der OSD-Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 11.703.

 

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