Maskenpflicht in Altstadt, Stadtmitte und am Hauptbahnhof gilt bis zum 15. Januar 2021
Die Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ist über den 24. Dezember hinaus verlängert worden. Sie gilt nun bis Freitag, 15. Januar 2021, am Hauptbahnhof (Konrad-Adenauer-Platz und Bertha von Suttner-Platz), je von 6 bis 22 Uhr, und auf Schadowstraße und Königsallee sowie in der Altstadt, je von 10 bis 19 Uhr.
Hintergrund
Seit Mitte September stiegen die Zahlen neu gemeldeter Infektionen mit SARS-CoV‑2 auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf exponentiell an. Inzwischen sind diese rückläufig, liegen jedoch immer noch über den im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen kritischen Werten. Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist insgesamt weiterhin unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt.
Dass das Tragen einer Alltagsmaske ein Mittel ist, die Zahl der Neuinfektionen zu senken, steht medizinisch und rechtlich außer Frage. Daher hat die Landeshauptstadt Düsseldorf am Dienstag, 10. November, eine Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken im Stadtgebiet veröffentlicht, die sowohl einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom Montag, 9. November, als auch dem weiterhin hohen Infektionsgeschehen Rechnung trägt. Diese Allgemeinverfügung galt zunächst bis zum 30. November, wurde dann bis zum 24. Dezember verlängert und ist bis zum 15. Januar 2021 erneut verlängert worden.
Anzeige: