Win­ter­räum­dienst Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Wegen des aktu­el­len Win­ter­ein­bruchs weist die Stadt auf die Räum­pflicht der Anlie­ger auf Geh­we­gen vor ihren Grund­stü­cken hin. Anlie­ger haben nach den Vor­ga­ben der städ­ti­schen Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung Schnee und Eis auf einer Breite von min­des­tens einen Meter zu räu­men, außer­dem gege­be­nen­falls eine Zuwe­gung zu einer Bus­hal­te­stelle oder einem Depotcontainer.

Die Pflicht gilt an Werk­ta­gen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Fei­er­ta­gen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefal­le­ner Schnee muss am fol­gen­den Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Fei­er­ta­gen bis 9 Uhr besei­tigt sein.

Zum Abstreuen sol­len abstump­fende Mit­tel genutzt wer­den. Für den “Haus­ge­brauch” sind Sand, Gra­nu­lat oder Splitt bes­tens gegen Glätte geeig­net und sind die Mit­tel der Wahl. Emp­foh­len wer­den beson­ders Streu­mit­tel, die mit dem Blauen Umwelt­engel aus­ge­zeich­net sind (www.blauer-engel.de/de/produktwelt/alltag-wohnen/streumittel/streumittel).

Der Ein­satz von Streu­salz ist auf Geh­we­gen grund­sätz­lich nicht erlaubt. Salz scha­det den Bäu­men und darf kei­nes­falls auf Baum­schei­ben oder Grün­flä­chen gelan­gen. Eine Aus­nahme gilt nur für die Awista an spe­zi­el­len gefähr­li­chen Stel­len, etwa an Fuß­gän­ger-Über­we­gen. Zu den pflan­zen­schä­di­gen­den Sal­zen zählt nicht nur gewöhn­li­ches Stein­salz (Natri­um­chlo­rid), son­dern auch “alter­na­tive” Auf­tau­mit­tel wie Cal­ci­um­chlo­rid, Ammo­ni­um­sul­fat oder Kali­um­form­iat, deren Nut­zung auf Geh­we­gen eben­falls nicht erlaubt ist.