Bisher 3.406 Schnelltests durchgeführt/Mehr als 30 Teststationen im gesamten Stadtgebiet
Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits am Montag, 8. März, eingerichtete Teststation für Corona-Schnelltests an der Mitsubishi Electric Halle, Siegburger Straße 15, ist am heutigen Donnerstag, 18. März, in das Foyer der Halle umgezogen. So können die Abläufe der Schnell- und PCR-Testungen stärker voneinander getrennt und den Bürgerinnen und Bürgern ein noch besserer Service angeboten werden. Von dem Angebot eines kostenlosen Schnelltests in der städtischen Testeinrichtung machten bereits 3.406 Personen Gebrauch. Mittlerweile können Interessierte aus mehr als 30 Teststationen im gesamten Stadtgebiet wählen, da private Anbieter angebunden worden sind. Einen Überblick und weitere Informationen sind unter corona.duesseldorf.de/schnelltest zu finden.
“Um nach den Neuregelungen durch Bund und Land schnell zu handeln, haben wir uns in der vergangenen Woche zunächst für eine provisorische Container-Lösung an der Mitsubishi Eletric Halle entschieden”, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. “Jetzt können wir den Bürgerinnen und Bürgern einen wetterunabhängigen Ablauf im Inneren der Halle bieten und erweitern zeitgleich kontinuierlich das Angebot an Teststationen.”
Bürgerinnen und Bürger, die online einen Termin gebucht haben, können sich nun im überdachten Außenbereich anmelden und anschließend im Innenbereich warten. Die durchschnittliche Wartezeit vor dem Test beträgt derzeit rund fünf Minuten. Im Anschluss an den Schnelltest können die Testpersonen jetzt ebenfalls im Innenbereich auf die Auswertung und Übergabe der Testbescheinigung warten. Die Wartezeit bis zur Mitteilung des Testergebnisse beträgt rund 15 bis 20 Minuten.
Hintergrund
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen. Gemäß dieser neuen Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen können Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die bereits bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, seit Montag, 8. März, kostenlose Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten und mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Alle übrigen Anbieter müssen einen Antrag auf Beauftragung als Leistungserbringer stellen. Einige der Gespräche, die dazu derzeit geführt werden, waren bereits erfolgreich. Die Liste der Anbieter auf dem Corona-Portal wird fortlaufend aktualisiert: corona.duesseldorf.de/schnelltest