Kostenloser Wildblumensamen erhältlich
Natürliche Farbtupfer und Nahrung für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge
Das Gartenamt gibt Saatgut für Wildblumen aus. Interessierte Düsseldorfer können mit der “Düsseldorfer Mischung” Baumscheiben vor der eigenen Haustür bepflanzen, eine bunte Blumenwiese im eigenen Garten schaffen oder die Samen im Kübel auf dem Balkon aussäen. Die kostenlosen Samentütchen beinhalten eine spezielle Mischung regionaltypischer Wildblumen wie zum Beispiel Ringelblume, Malve, Natternkopf, Karthäuser-Nelke, Färberkamille, Klatschmohn, Nickendes Leimkraut und Margariten. Die Blumenmischungen sorgen für farbenfrohe Tupfer inmitten der Stadt und vergrößern den Lebensraum sowie das Nahrungsangebot für Insekten.
Noch bis Ende April lassen sich die Blumensamen gut aussäen. Ein Tütchen reicht, um etwa einen Quadratmeter Fläche zu begrünen. Am besten gedeihen die Wildblumen an sonnigen Standorten. Vor der Bepflanzung sollte der Boden etwas vorbereitet und aufgelockert werden. Damit die Samen keimen, müssen sie nach dem Einsäen gut feuchtgehalten werden. Einmal jährlich — entweder im Frühling oder im Spätherbst — sollte die Blumenwiese auf eine Höhe von rund fünf Zentimeter gemäht werden.
Die “Düsseldorfer Mischung” eignet sich gut, um öffentliche Baumscheiben zu bepflanzen. Blumenfreunde, die das Saatgut dafür nutzen möchten, erhalten vom Gartenamt zusätzlich ein Baumpatenschild. An der Baumscheibe angebracht, sorgt es dafür, dass die Wildblumen nicht versehentlich zurückgeschnitten werden. Ebenso eignen sich die Samen, um eine bunte Wildblumenwiese im privaten Garten entstehen zu lassen. Düsseldorfer, die keinen Garten, dafür aber Balkon oder Terasse haben, können mit der “Düsseldorfer Mischung” auch etwas für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten tun – die Wildblumen wachsen auch in größeren Kübeln oder Balkonkästen.
Interessierte Bürger können sich, so lange der Vorrat reicht, ein Samentütchen beim Gartenamt, Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf, abholen. Die Übergabe erfolgt unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr möglich.
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