Rund 30 Piktogramme weisen ab sofort auf die Maskenpflicht in der Altstadt und am Rheinufer hin/Vorhandene Beschilderung wird überprüft und ergänzt/Banner an den Zugängen zum Maskenpflichtgebiet Altstadt
Mit zusätzlichen Schildern und Piktogrammen weist die Landeshauptstadt jetzt auf die Maskenpflicht im Bereich der Altstadt und am Rheinufer hin. Dieses Maskenpflichtgebiet ist an schönen Tagen besonders stark frequentiert. Auch die vorhandene Beschilderung vor Ort wird überprüft und ergänzt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Ich möchte alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer bitten, die Maskenpflicht konsequent zu beachten, um der weiteren Ausbreitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken. Mit Maske und Abstand — nur gemeinsam können wir es schaffen!”
Zur Verdeutlichung der Maskenpflicht in der Altstadt, insbesondere am Rheinufer zwischen der Rheinkniebrücke und den Rheinterrassen, werden am heutigen Freitag, 16. April, rund 30 Piktogramme einer “Maske” auf dem Boden markiert. Teilweise werden diese Masken-Piktogramme um Pfeile ergänzt, die als Hinweis dienen, rechts zu gehen und Abstand zueinander zu halten. Ferner werden aktuell die vorhandenen DIN A3-Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, überprüft, ergänzt und gegebenenfalls ausgetauscht.
Zusätzlich wird voraussichtlich ab Samstag, 17. April, mit Schildern in der Größe DIN A0 am südlichen Ende des Gebietes der Maskenpflicht, am Burgplatz neben der Persiluhr und südlich der Oberkasseler Brücke hinter der Skateranlage, auf die Maskenpflicht hingewiesen. Dafür werden drei Maste, die mit runden Betonfüßen gehalten werden, aufgestellt. Als weitere Information werden ebenfalls voraussichtlich ab Samstag, 17. April, an den Zugängen zum Maskenpflichtgebiet Altstadt Banner aufgehängt, die auf die Maskenpflicht hinweisen. Die Kosten für die neuen Piktogramme und Schilder betragen etwa 12.000 Euro.
Hintergrund Maskenpflicht in Düsseldorf Die Maskenpflicht in der Landeshauptstadt gilt in den drei Gebieten Altstadt/Rheinufer, Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bis einschließlich Sonntag, 25. April.
Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. Die räumliche und zeitliche Geltung der Maskenpflichtgebiete in der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße), täglich 10 bis 19 Uhr und am Hauptbahnhof, täglich 6 bis 22 Uhr bestehen unverändert fort. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend — medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen/#c151205
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
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