Kleinbetriebe, Vereine und Privatleute können Anträge stellen/Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Wir liegen mit diesem Zeichen für den Klimaschutz und die Verkehrswende genau richtig”
Lastenräder werden ab Juni von der Landeshauptstadt gefördert: Kleinbetriebe, Vereine und Privatleute, die weder nach den Förderrichtlinien des Bundes, noch denen des Landes Nordrhein-Westfalen förderfähig sind, können ab Dienstag, 1. Juni, die städtische Förderung beantragen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro.
Ab sofort hilft passend dazu eine neue Internetseite unter www.duesseldorf.de/lastenraeder wichtige Fragen zur Förderung von Lastenrädern zu klären. Der gesamte Text der Förderrichtlinie ist dort abrufbar. Das Antragsformular wird am 1. Juni freigeschaltet, ab dann können offiziell Förderanträge eingereicht werden.
“Die Resonanz auf das beschlossene Förderprogramm ist bereits vor dem offiziellen Start enorm. Hunderte von Anfragen haben das federführende Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz in den letzten Wochen per Telefon und E‑Mail erreicht. Dies zeigt uns sehr deutlich, dass wir mit diesem Signal für den Klimaschutz und die Verkehrswende genau richtig liegen”, erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Lastenräder werden bereits erfolgreich von Transport- und Logistikunternehmen, aber auch von Familien eingesetzt. Kinder können per Lastenrad emissionsarm zur Kindertagesstätte, zur Grundschule oder in der Freizeit befördert werden. Das motorisierte “Elterntaxi” wird durch die klimafreundliche Alternative entbehrlich.
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bearbeitet die Anträge nach Eingangsdatum. Trotz der zahlreichen Interessenten, die sich schon im Vorfeld gemeldet haben, wird eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 14 Tagen angestrebt.
Umweltdezernentin Helga Stulgies: “Wir geben unser Bestes, damit die Anträge zeitnah bearbeitet werden. Bevor ein Förderantrag gestellt wird, ist es empfehlenswert sich beim Fahrradhändler beraten zu lassen und einen Kostenvoranschlag einzuholen.”
Die Förderung von Lastenrädern soll keine einmalige Aktion bleiben, sondern auch in den kommenden Jahren angeboten werden.
Hintergrund: Förderung von Lastenfahrrädern
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte das Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und ‑anhängern am 29. April beschlossen. Kleinbetriebe mit maximal neun Mitarbeitenden, Vereine und Privatleute können ab Dienstag, 1. Juni, eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie nach den Förderrichtlinien des Bundes oder des Landes nicht förderfähig sind.
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