Aufgrund des geringen Inzidenzwertes beschließt der Krisenstab kommunale Lockerungen
Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. Juni, beschlossen, dass ab Freitag, 11. Juni, die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in den Gebieten Alstadt, Innenstadt und am Hauptbahnhof sowie zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot im Gebiet Altstadt aufgehoben werden.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Inzwischen ist die 7‑Tage-Inzidenz in Düsseldorf unter 35 gesunken. Das bedeutet weitere Lockerungen — auch auf lokaler Ebene. Gleichzeitig möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern bedanken, dass Sie sich an die Maskenpflicht und das
Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum gehalten haben. So haben Sie zu der positiven Entwicklung der Corona-Infektionszahlen in Düsseldorf beigetragen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen.“
Zu beachten ist, dass die Maskenpflicht, wie sie die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorsieht, bestehen bleibt. Die Maskenpflicht des Landes gilt — im Gegensatz zur kommunalen Maskenpflicht, die ausschließlich im Freien verfügt worden ist — im Schwerpunkt in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen oder bei Friseurdienstleistungen. Einzelheiten dazu finden sich in § 5 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
“Bitte beachten Sie weiterhin Abstandsgebote und Maskenpflicht, wo es geboten ist. Nur wenn alle weiter mitziehen, wird es uns gelingen, die Infektionszahlen und damit die 7‑Tage-Inzidenz weiter niedrig zu halten, was uns die neu gewonnenen Freiheiten längerfristig sichert”, appelliert Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche.
Schilder zur Maskenpflicht und zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum werden in der Folge entfernt, Banner und Piktogramme, die appellieren, Maske zu tragen, bleiben infolgedessen allerdings bestehen.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) erhobene 7‑Tage-Inzidenz in Düsseldorf liegt aktuell bei 24,9.
Hier der Link zur Allgemeinverfügung zur Aufhebung von Maskenpflicht, Verweil- und Alkoholkonsumverbot: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.
Hintergrund Maskenpflicht und Verweil- und Alkoholkonsumverbot
Maskenpflicht gilt noch bis Donnerstag, 10. Juni, im im Altstadtbereich und auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) gilt Maskenpflicht bis dahin täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
Das lokale Verweil- und Alkoholkonsumverbot im Gebiet der Altstadt und der Rheinpromenade im Bereich der Altstadt und entlang des Rheinufers gilt noch bis Donnerstag, 10. Juni, von 20 Uhr bis 1 Uhr beziehungsweise am Donnerstag bis 24 Uhr.